…vom 27. Februar 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wiener Neustadt vom 9. Februar 2012 betreffend Säumniszuschlag entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 9. Februar 2012 setzte das Finanzamt folgende Säumniszuschläge fest, da die…
…über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Mödling betreffend Stundungszinsen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch…
…Über die Berufung wurde erwogen: Aus den Verwaltungsakten war festzustellen, dass über die ggstl. Berufung mit innerhalb eines Monats ab Zustellung angefochtener Berufungsvorentscheidung entschieden wurde: Nach geltender Rechtslage ist eine Berufungsvorentscheidung mit Vorlageantrag anfechtbar; gemäß § 276 Abs 2 BAO idgF beträgt die Vorlageantragsfrist einen Monat…
…können die angefochtenen, gemäß § 295 Abs 1 BAO erlassenen Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2000 bis 2002 vom 15. Oktober 2004 nicht auf § 295 BAO gestützt werden (vgl Ritz, BAO2, S 704ff, wonach § 295 BAO der Anpassung an nachträgliche Grundlagenbescheide bzw an nachträgliche grundlagenähnliche Bescheide dient…
…sind, so kann der Bescheid nicht mit der Begründung angefochten werden, dass die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind. Die Einschränkung des Berufungsrechts gegen abgeleitete Bescheide bewirkt, dass im Falle der Erhebung von Einwendungen gegen Feststellungen des Grundlagenbescheides im Rechtsmittelverfahren betreffend den abgeleiteten Bescheid, die…
…Anspruchszinsen (§ 205 BAO) für die Jahre 2001, 2002, 2003 und 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheiden vom 6. Dezember 2007 sowie vom 13. Dezember 2007 setzte das Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln gegenüber der Bw. Anspruchszinsen…
…Veräußerungsgewinnes des Mitunternehmeranteiles des Bw. an der Dr. NN und Dr. XX GesBR betreffen und daher im entsprechenden (ebenfalls angefochtenen) Feststellungsbescheid, welcher den Grundlagenbescheid für den hier strittigen Bescheid ist, enthalten sind. Das diesbezügliche Vorbringen geht daher im gegenständlichen Verfahren ins Leere. 3. Verjährungseinrede Gemäß …
…die einheitliche und gesonderte Feststellung gemäß § 188 BAO vom 10. Februar 1997 mangels eines gültigen Bescheidadressaten ein Nichtbescheid sei, der keine Rechtswirkung entfalte. Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine, als tauglichen Wiederaufnahmegrund hinsichtlich des Einkommensteuerbescheides 1989 anzusehende, neu hervorgekommene Tatsache iSd § 303 Abs…
…vorgenommen, wäre als Ergebnis unbestreitbar ein dem nunmehr angefochtenen Einkommensteuerbescheid vollinhaltlich entsprechender Bescheid hervorgekommen. Die Abgabenbehörde habe sich aber veranlasst gesehen, die Veranlagung gemäß dem Bescheid vom 10. Juli 2008 vorzunehmen; dies trotz Kenntnis exakt jener Besteuerungsgrundlagen, welche nunmehr mit dem Grundlagenbescheid vom 5. August…
…zusteht, wurde aber nicht in einem dem angefochtenen Bescheid zugrundeliegenden Bescheid getroffen, sondern im angefochtenen abgeänderten Feststellungsbescheid selbst. Der Grundsteuermessbescheid, mit welchem der Grundsteuermessbetrag festgesetzt wurde, ist kein Grundlagenbescheid für den Einheitswertfeststellungsbescheid, sondern es ist genau umgekehrt: der Einheitswertfeststellungsbescheid ist der Grundlagenbescheid für den Grundsteuermessbescheid…
…8 EStG und der dazu ergangenen Verordnung Bezug genommen habe, sei das Finanzamt davon ausgegangen, dass nur der berichtigte Sachbescheid angefochten sei. Die mit Wirksamkeit für Zeiträume ab 2002 geänderte Fassung, konkret der geänderte § 2 der Verordnung betreffend die Berufungsausbildung eines Kindes außerhalb eines Wohnortes…
…die Aufhebung gem. § 299 BAO des ursprünglichen Einkommensteuerbescheides verfügt wurde, wird als solcher angefochten. Weiters richtet sich die Berufung gegen die Nichtanerkennung des Alleinverdienerabsetzbetrages 2006 im Einkommensteuerbescheid 2006 vom 20. Juni 2007. Beantragt wird die Aufhebung des Aufhebungsbescheides vom 20. Juni 2007 gem. § 299 Abs…
…Ausfertigungsdatum 19. November 2004 entschieden: Der Berufung gegen den Bescheid betreffend die Aufhebung des Umsatzsteuerbescheides für das Jahr 2003 wird Folge gegeben. Dieser angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Damit scheidet der Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2003 vom 19. November 2004 aus dem Rechtsbestand aus. Die Berufung…
…des Bescheides rechtswidrig ist, dh. nicht dem Gesetz entspricht. Weshalb diese Rechtswidrigkeit vorliegt (etwa bei einer unrichtigen Auslegung einer Bestimmung, bei mangelnder Kenntnis des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes, bei Übersehen von Grundlagenbescheiden), ist für die Anwendbarkeit des § 299 Abs. 1 BAO nicht ausschlaggebend. Der Spruch eines Bescheides…
…Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 2. Juni 2008 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 1995 und Einkommenssteuer 1995 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) hat mit Schriftsatz vom 2. Februar 2007 die Wiederaufnahme des Verfahrens…
…der angefochtene Bescheid wurde im Sinne des § 295 Abs. 3 erlassen; es bestand daher keine Veranlassung zur Feststellung eines besonderen Einheitswertes im Sinne des § 19 Abs. 3 ErbStG. Nach den klaren gesetzlichen Anordnungen darf die Abgaben- bzw. die Berufungsbehörde nicht darüber entscheiden, ob der Grundlagenbescheid…
…vom 7. Mai 2008 sei die Berufung gegen den Grundlagenbescheid vom 10. Februar 1997 als unzulässig zurückgewiesen worden, da der angefochtene Grundlagenbescheid mangels eines gültigen Bescheidadressaten ein Nichtbescheid sei. Auf Grund dieses Nichtbescheides sei der (ursprüngliche) Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1989 vom 18. August 1995…
…1 BAO dann verpflichtet, die in der Berufungs(vor)entscheidung durchgeführten Änderungen im angefochtenen abgeleiteten Bescheid zu berücksichtigen, wenn der geänderte Feststellungsbescheid in Rechtskraft erwachsen ist. Ist ein geänderter Grundlagenbescheid bis zur Berufungsentscheidung über einen abgeleiteten Bescheid noch nicht in Rechtskraft erwachsen, ist der Berufungsbehörde…
…für ein ordnungsgemäßes Rechtsmittelverfahren geboten werde. Da mit dieser formellen Berufungserledigung vom 27. Dezember 2001 eine dem Berufungsvorbringen Rechnung tragende inhaltliche Überprüfung des angefochtenen Grundlagenbescheides 1995 überhaupt nicht stattgefunden hat, ist es in ihrem Gefolge daher auch zu keinen Änderungen für die im Feststellungsbescheid 1995…
…vom 20. Oktober 2006 betreffend Einkommensteuer 2004 und Festsetzung von Anspruchszinsen 2004 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) erzielte im Streitjahr ua. Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Mitunternehmer der ABC. Aufgrund einer abgabenbehördlichen Prüfung erging am…