…Angesichts dieser geringfügigen und anfechtbaren Zahlung könne nicht von einem Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ausgegangen werden. 1,8 % der Abgabenforderungen per Ende März 2001 würden lediglich 39.191,49 S entsprechen, seien wegen der Höhe eher zu vernachlässigen und wären jedenfalls im Konkursverfahren anfechtbar gewesen…
…Auch der Hinweis, dass die Zahlungen an das Finanzamt anfechtbar gewesen wären, schließt die Kausalität der Pflichtverletzung für den Abgabenausfall nicht aus, da es hier nur auf den Vergleich mit einer Kausalkette im Falle des rechtmäßigen Alternativverhaltens, also der Leistung der Zahlung ankommt. Die Annahme…
…einzelnen Anfechtungstatbestandes jeder abgabenrechtlichen Geschäftsführerhaftung zu entledigen (VwGH 16.9.2003, 2000/14/0162). Selbst wenn daher - was im gegenständlichen Fall ohnedies nicht der Fall ist - durch eine anfechtbare Zahlung Abgaben abgedeckt würden, die nach erfolgter Anfechtung wieder aufleben, stünde dies einer Haftungsinanspruchnahme nicht entgegen…
…Durch die Zahlung bestätigt die Bw. nochmals ausdrücklich, dass sie über kein verwertbares Vermögen verfügt, anfechtbare Rechtshandlungen in der Vergangenheit nicht vorliegen und auch keine Nebeneinkünfte bestehen (auflösende Bedingung für Nichteintreibung). 3. Bei termingerechter Zahlung werden wir die darüber hinaus gehende Restforderung gegen die Bw…
…somit nicht anfechtbar bzw. anrechenbar wären. Auf dieser Basis werde festgestellt, dass keine Zahlungen an andere Gläubiger geleistet worden wären, dies von Anfang 2002 bis zur Konkurseröffnung, sodass auch prozentuell keine Verkürzung der Finanz hinsichtlich nichtbezahlter Dienstgeberbeiträge entstanden wäre. Gleiches gelte für die Zahlungen an…
…festgehalten, dass Herr MB zwischenzeitlich verstorben sei und die Käuferin wegen ihr zustehenden Gewährleistungsansprüchen bisher keine Zahlungen auf den Kaufpreis geleistet habe. Mit diesem Vertrag erwarb die Berufungswerberin in Ausübung der Option auf den Erwerb der restlichen 15% Anteile an der B GmbH auch die…
…hielt der Berufungswerber lediglich entgegen, dass die Zahlung dieser Lohnabgaben einen Anfechtungstatbestand gebildet hätte. Der Berufungswerber übersieht dabei, dass die Frage, ob bzw. inwieweit Zahlungen nach den Bestimmungen der Konkursordnung unwirksam oder anfechtbar gewesen wären oder nicht, nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ausschließlich im Konkursverfahren…
…der Lohnabgaben 01-03/2010 auf Grund der von der Primärschuldnerin selbst bekanntgegebenen Beträge der Selbstberechnungsabgaben ergebe, denen keine gesondert anfechtbare bescheidmäßige Festsetzung zu Grunde liege. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wäre es Aufgabe des Vertreters darzutun, weshalb er den auferlegten Pflichten nicht entsprochen hätte…
…der Lohnabgaben 01-03/2010 auf Grund der von der Primärschuldnerin selbst bekanntgegebenen Beträge der Selbstberechnungsabgaben ergebe, denen keine gesondert anfechtbare bescheidmäßige Festsetzung zu Grunde liege. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wäre es Aufgabe des Vertreters darzutun, weshalb er den auferlegten Pflichten nicht entsprochen hätte…
…Das Vertrauen in die Rechtsordnung wäre gestört und habe sich auch die Verwaltung an römisch-rechtliche Grundprinzipien zu halten. Es gebe Zahlungen zu einem Zeitpunkt, die die Richtigkeit der Vereinbarung per 01.12.2004 bewiesen und es gebe eine schriftliche Vereinbarung vom 26.09.2006…
…ist entgegen zu halten, dass die Frage, ob bzw. inwieweit Zahlungen nach den Bestimmungen der Konkursordnung unwirksam oder anfechtbar gewesen wären oder nicht, nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ausschließlich im Konkursverfahren zu prüfen ist. Die im Abgabenverfahren zu prüfende Frage, ob der Abgabengläubiger gegenüber anderen…
…zum Vorlageantrag ein und führte wie folgt aus: | Haftungsforderung laut BVE vom 15.2.2007 | | 29.136,73 € | abzüglich: | | | | anfechtbare Zahlung am | 20.12.2005 | 2.500,00 € | | USt 2004 lt…
…der Bw. sei der Meinung gewesen, dass er aufgrund der Überschuldung und des vorbereiteten Konkurseröffnungsantrages die Verbindlichkeiten an Umsatzsteuer gar nicht mehr bezahlen hätte dürfen, da derartige Zahlungen anfechtbar im Sinne der Konkursordnung wären, ist zu bemerken, dass das Delikt nach § 33 Abs.2 lit…
…die vor Eintritt der materiellen Insolvenz bereits Gläubigerstellung erlangt haben und denen gegenüber allfällige Zahlungen anfechtbar wären, zum anderen jedoch jene Neugläubiger, die nach Eintritt der materiellen Insolvenz Gläubigerstellung erlangen oder aber anfechtungssichere Zahlungen bereits vor oder mit Lieferung und Leistung erhalten. Bei der Beurteilung…
…Wesentliche, nicht unbeachtliche Formmängel seien im vorliegenden und zu beurteilenden Sachverhalt jedenfalls gegeben. Auch das objektive Tatbild der verdeckten Ausschüttung sei nach Ansicht der Abgabenbehörde gegeben. Aufgrund der Zahlungen der Gesellschaft an den Gesellschafter ohne, dass ein gültiges, sprich fremdübliches Vertragswerk vorherrschend sei, trage die…
…Die Direktoren sind Mitarbeiter der genannten Anwaltskanzlei und die genannten Aktionäre halten die Anteile als Treuhänder Zahlungserfahrungen liegen am Platz nicht vor. Krediturteil / Höchstkredit Unbesicherte Kredite gelten als nicht zulässig. | Höchstkredit | EUR 0,00 | | Währung | Kurs: 1 EUR = CYP…
…wird festgehalten, dass die Verfügung der Wiederaufnahme eines Verfahrens durch die Abgabenbehörde mit einem für sich eigenständigen (verfahrensrechtlichen) Bescheid zu erfolgen hat und im gegenständlichen Fall auch erfolgt ist. Derartige Bescheide sind selbstständig mit Berufung anfechtbar und auch anzufechten (vgl. Stoll, Kommentar zur BAO, Anm…
…Dabei wandte der Bw. ein, dass es prinzipiell drei Möglichkeiten gäbe, die von seiner ehemaligen Arbeitgeberin geleistete Zahlung in Höhe von € 40.000,00 steuerlich zu behandeln. Konkret führte der Bw. dazu aus: "1. Behandlung des gesamten Betrages (€ 40.000,00) mit dem…
…Mai 2011, StNr. xxx betreffend Versicherungssteuer (prozentuelle Versicherungssteuer) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die Zahlung des Versicherungsentgeltes aufgrund eines sonstigen Versicherungsverhältnisses gemäß § 1 Abs. 1 Versicherungssteuergesetz 1953 vorliegt, wenn die Vereinsmitglieder Umlagen an die…
…die Haftung für Versicherungssteuer für die Kalendermonate 01-12/2009 vom 2.4.2010 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die Zahlung des Versicherungsentgeltes aufgrund eines sonstigen Versicherungsverhältnisses gemäß § 1 Abs. 1 Versicherungssteuergesetz 1953 vorliegt…