…Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Strittig ist im fortgesetzten Verfahren, ob bei einer für den Zeitraum 1988 bis 1990 durchgeführten Betriebsprüfung der Sachverhalt - der Zufluss von Einkünften (aus dem Verkauf von Wohnungen im Jahr 1990) aus einem Spekulationsgeschäft (§ 30 EStG 1988) - dem Prüfer aufgrund des Belegmaterials…
…die Willensbildung der Behörde. Getragen wird der Spruch von der Begründung. Die Begründung eines Bescheides hat daher den vor dem rechtlichen Hintergrund als rechtserheblich festgestellten Sachverhalt, die rechtlichen Erwägungen, warum gerade dieser und kein anderer Sachverhalt rechtserheblich ist, sowie die Beweiswürdigung, aus welchen Gründen also…
…dass es "mit Rücksicht auf die Ergänzungsbedürftigkeit der Aktenlage im fortgesetzten Verfahren Ermittlungen vornehmen wird, mit welchen voraussichtlich ein anderer Sachverhalt als der offengelegte nachgewiesen wird. Vom Abschluss der Maßnahmen und von deren Ergebnissen wird der unabhängige Finanzsenat unaufgefordert in Kenntnis gesetzt werden." Aufgrund der…
…sichern. Das zitierte VwGH-Erkenntnis sei insofern nicht anwendbar, als dem ein anders gelagerter Sachverhalt - nämlich die überschießende Einräumung einer Dienstbarkeit bei bestehendem Eigentum des Gatten an der Ehewohnung - zugrunde liege. Mit Berufungsvorentscheidung vom 9. Oktober 2003 wurde die Berufung abgewiesen. Mit Antrag vom 27…
…Mai 2007, RV/0086-W/07, der damaligen Berufungswerberin diesen zuerkannt hat, ist darauf hinzuweisen, dass in dieser Berufungsentscheidung ein anderer Sachverhalt zu beurteilen war. Zu beurteilen war nämlich in dieser Berufungsentscheidung die Rechtsfrage, ob die gemäß § 1 Abs. 2 EStG 1988 unbeschränkt steuerpflichtige Berufungswerberin…
…damit begründet, dass die bloße Einräumung eines Optionsrechtes noch kein Verpflichtungsgeschäft und somit keinen grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgang darstelle. Der Berufungsvorentscheidung lag jedoch ein völlig anderer Sachverhalt zugrunde, nämlich die Übertragung des Optionsrechtes vom Bw. auf die K-GmbH, also einen anderen Vertragspartner des Bw. als jene…
…0158, liege ein anderer Sachverhalt zugrunde als im Falle des Bw. In diesem Beschwerdefall sei eine eindeutige Zuordnung von Kreditmitteln zur Finanzierung der privaten Lebensführung möglich gewesen, sodass auch die entsprechenden Kreditzinsen der privaten Lebensführung zuzuordnen gewesen seien. Dieser Sachverhalt sei im Beschwerdefall unbestritten gewesen…
…Bescheiden aus den Vorverfahren und dem gegenständlichen Zurückweisungsbescheid vor, da dem nunmehrigen Antrag ein vollkommen anderer Sachverhalt (bezogen auf die Anwendbarkeit der Bestimmungen des AsylG 1997) zugrunde gelegt wurde. b) Unabhängig davon wäre der Antrag selbst bzw. diese Berufung als Wiederaufnahmsantrag verbunden mit einem Wiedereinsetzungsantrag…
… 161, S 1715) nicht nachgekommen. Ohne die Mitwirkung des Berufungswerbers konnte ein anderer Sachverhalt nicht festgestellt werden. Es wurde daher in freier Beweiswürdigung festgestellt, dass das Entgelt im Jahr 2006 iHv € 107.034,46 tatsächlich nicht (auch nicht anteilig) als eine Ablöse für einen…
…dass dem von der Bw. angezogenen EuGH-Verfahren C-315/02, Anneliese Lenz, ein anderer Sachverhalt zugrunde gelegen sei, würde die Befreiung auch nach der im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht stehenden Rechtslage ab dem 21. August 2003 nicht zustehen, da die dem Erblasser bis zu…
…dass dem von der Bw. angezogenen EuGH-Verfahren C-315/02, Anneliese Lenz, ein anderer Sachverhalt zugrunde gelegen sei, würde die Befreiung auch nach der im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht stehenden Rechtslage ab dem 21. August 2003 nicht zustehen, da die dem Erblasser bis zu…
…anzumerken, dass dieser Anfrage ein anderer Sachverhalt (unmittelbarer Export ins Ausland ohne zwischenzeitige Weiterveräußerung an inländische Abnehmer) zu Grunde lag (siehe dazu die Ausführungen des Betriebsprüfers in der Tz 1 des Bp-Berichts). 7. Rechnerische Durchführung betreffend Umsatzsteuer 2003 und 2004: - 2003: Rechnung vom 1…
…Die Tatsache, dass ein bestimmter Sachverhalt (unbare Entnahmen) zu einem ähnlichen Bilanzausweis führe, wie ein von seinem inneren Gehalt her ganz anderer Sachverhalt (Gesellschafterdarlehen) dürfe nicht dazu führen, dass an beide Sachverhalte die gleichen Besteuerungsfolgen geknüpft werden. Im Zusammenhang mit unbaren Entnahmen sei eine Gesellschaftsteuerpflicht…
…angefochtenen Bescheiden ab und führte in der Begründung aus, dass sich auch nach diesen Erhebungen kein anderer Sachverhalt ergeben habe. In den gegen die Abweisungsbescheide eingebrachten Berufungen wurde im Wesentlichen wie bereits in den früheren Eingaben ausgeführt, dass die Ehegattin trotz polizeilicher Meldung und Aufenthaltstitel…
…September 2010 mit der Begründung ab, dass sich auch nach diesen Erhebungen kein anderer Sachverhalt ergeben habe. In der gegen den Abweisungsbescheid eingebrachten Berufung wurde im Wesentlichen wie bisher ausgeführt, dass die Ehegattin trotz polizeilicher Meldung und Aufenthaltstitel in Österreich und trotz der österreichischen Staatsbürgerschaft…
…noch zu erbringenden Leistungen des Leasingnehmers. Das BFH-Erkenntnis vom 15.4.1993 könne als Grundlage für die Rückstellungsbildung nicht herangezogen werden, weil ein anderer Sachverhalt zu Grunde liege. Hier sei nämlich nicht Restwert und Buchwert des Wirtschaftsgutes betrachtet worden, sondern Restwert und Verkehrswert des…
…Ausübung einer Erwerbstätigkeit vorgesehen, so ruht der Anspruch auf die nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats gegebenenfalls gemäß Artikel 73 bzw 74 geschuldeten Familienleistungen bis zu dem in den Rechtsvorschriften des ersten Mitgliedstaats vorgesehenen Betrags." Aus dem festgestellten Sachverhalt ergibt sich, dass die Bw die…
…Anspruch rechtskräftig abgesprochen wurde. Hinsichtlich des Zeitraumes ab Juni 2007 bis zur Zuerkennung der Familienbeihilfe im September 2009 liegt allerdings ein zeitlich differentes Geschehen vor, damit ein anderer Sachverhalt. Für den Zeitraum ab Juni 2007 durfte daher der Antrag nicht zurückgewiesen werden, er hätte nach…
…zumutbare Sorgfalt sei somit nicht außer Acht gelassen worden. Die im Abweisungsbescheid angeführten Entscheidungen seien nicht anwendbar, da hier ein völlig anderer Sachverhalt vorliege. Das Finanzamt begründete die abweisende Berufungsvorentscheidung damit, dass Rechtsunkenntnis und Rechtsirrtum grundsätzlich keine Wiedereinsetzungsgründe seien. Ein Ausnahmefall liege hier nicht vor…
…die den Steueranspruch begründen oder erhöhen (für alle: VwGH 4.9.1986, 86/16/0114). Darum geht es auch hier: Die Behörde unterstellt einen anderen Sachverhalt, für den sie beweispflichtig ist bzw. dessen mangelnde Beweisbarkeit zu ihren Lasten geht. Allerdings handelt es sich nach unserem…