…zum Kreditkonto L wird es dem Berufungswerber überlassen, die Kreditvaluta in ATS oder einer Fremdwährung in Anspruch zu nehmen und zum Ende jeder Zinsperiode unter Einhaltung einer zweiwöchigen Frist zurück in ATS oder eine andere Währung zu konvertieren. Aus dem Kontoauszug zur Kontonummer F vom…
…nächsten Zinsfälligkeitstermin und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen zulässig sei. Vorzeitige Teilrückzahlungen oder Konvertierungen in eine andere Währung mussten der Kreditgeberin mindestens zwei Wochen vor der nächsten Zinsfälligkeit bekannt gegeben werden. Daneben enthielt diese als "Gebührenfreier Nachtrag zu Krediturkunde vom 15.02…
…ATS-Kontos mit diesen Geldmitteln auszugleichen (Auszug Nr. 3 Blatt 1 zu Konto Kto.1). Wird demnach eine Fremdwährungsverbindlichkeit durch eine Verbindlichkeit anderer ausländischer Währung ersetzt, liegt wirtschaftlich keine Identität des neuen Schuldverhältnisses mit dem alten vor (Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zum Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz…
…dass die Kreditvaluta in Japanischen Yen aufgenommen werde. In den sonstigen Bedingungen wurde festgehalten, dass das Verrechnungskonto (JPY) auch in einer anderen Währung geführt werden könne. Aus den vorgelegten Kontoauszügen sei ersichtlich, dass die Kreditauszahlung im Ausmaß von 39.575.748,00 JPY mit 13…
…BFH 2.5.2000, IX R 74/96, BStBl. 2000 II S. 469). Wird eine Fremdwährungsverbindlichkeit durch eine Verbindlichkeit anderer ausländischer Währung ersetzt, liegt wirtschaftlich keine Identität des neuen Schuldverhältnisses mit dem alten vor (Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zum (deutschen) Einkommen- und Körperschaftssteuerrecht, § 6, Anm…
…24.000 € als Ausgaben geltend gemacht worden seien. Diesbezüglich sei bekanntzugeben, ob das Darlehen getilgt oder ob in eine andere Währung konvertiert worden sei. In Beantwortung des E- Mails gab der steuerliche Vertreter der Bw. an, dass es sich um Kursverluste von Wertpapieren handeln…
…neuen Verbindlichkeit die alte zu tilgen. Die Vereinbarung der Zahlung in bestimmter anderer Währung stelle eine Schuldänderung und keine Novation dar. In den Prüfungsfeststellungen werde - den Einkommensteuerrichtlinien folgend - versucht die Konvertierung eines Fremdwährungsdarlehens nicht im zivilrechtlichen Sinn zu verstehen, sondern von einer Konvertierung in wirtschaftlicher…
…dass der Anschaffungszeitpunkt nicht als Datum der Konvertierung, sondern jener der Kreditaufnahme ist. Die Konvertierung eines bestehenden Schillingdarlehens in eine andere Währung stellt hingegen keine neue Verbindlichkeit dar. Ebenso spricht die EStR von einer Tilgung der Verbindlichkeit, die aber tatsächlich bei der Rückkonvertierung nicht stattgefunden…
…eigenständige Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens (EStR 2000 Rz 2436), weshalb eine Änderung des Wertes einer Verbindlichkeit durch Konvertierung in eine andere Währung auch dann nicht auf das Anlagevermögen in Form einer nachträglichen Änderung der Anschaffungskosten durchgreifen könne, wenn die Verbindlichkeit ursprünglich zur Finanzierung von Anlagevermögen aufgenommen…
…für sich und ihren Mann einen Termin bei der steuerlichen Vertretung für den 22. Dezember 2011 vereinbart. Das Thema sei unter anderen die steuerliche Absetzbarkeit der Währungsverluste eines Kredites in sfr gewesen, da sie diesen kurz vorher zurückgezahlt habe. Die Bw habe die Information erhalten…
…oder geändert worden ist, ist an Hand jener Planung des Steuerpflichtigen zu beurteilen, die von vornherein bestanden hat. Eine von vornherein geplante Konvertierung in eine andere Währung ist dann anzunehmen, wenn diese zeitgerecht offen gelegt oder in die Prognoserechnung aufgenommen wird, Höhe und Abflusszeitpunkt konkretisiert…
…da die wirtschaftlichen Vorteile der derzeit noch günstigen Finanzierung durch Fremdwährungskredit möglichst optimal ausgenutzt werden sollten. Im Kreditvertrag seien daher die Möglichkeiten einer Sondertilgung und eine Konvertierung in eine andere Währung sehr wohl vereinbart worden, um nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten bei entsprechender Kursentwicklung entscheiden zu können…
…Herr G habe das Darlehen in öS zugezählt, wobei dieser jedoch auch andere Währungen vorrätig gehabt habe. Die Zahlungen seien stets in bar erfolgt. Auf die Frage nach dem Ausmaß der übergegebenen Beträge führte der Geschäftsführer aus, dass er hierzu in den Unterlagen nachsehen müsste…
…der bei der B-Bank sowie bei der D-Bank bestehenden Verbindlichkeiten benutzt. Die Rückzahlung erfolge in monatlichen Fremdwährungspauschalraten von CHF 820,00. Ein Umstieg in eine andere Währung sei jederzeit möglich. Die Konditionen würden im Falle eines Umstieges jeweils neu festgesetzt. Für denn Fall…
…gewährt. Dieser Kredit sei wahlweise in Schilling (bzw. nunmehr Euro) oder in fremder Währung ausnutzbar gewesen und hätte zwischenzeitig, falls dies z.B. durch ungünstige Kursentwicklungen erforderlich gewesen wäre, auch auf andere Währungen umgestellt werden können. Der Kreditbetrag sei von der V-Bank auf einem…
…auf andere Währung?) samt einer Ablichtung der §§ 1376 ff ABGB (Novation) vor und erklärte, dass diese Aussagen auch bei der Einkommensteuer herangezogen werden könnten. Die Umstellung eines Kredites auf eine andere Währung stelle somit keine Novation dar. Über die Berufung wurde erwogen: Nach Einschränkung des…
…dass in der bloßen mit dem bisherigen Schuldner getroffenen Vereinbarung, eine bestehende Verbindlichkeit in einer anderen Währungseinheit zurückzuzahlen, kein Erwerb eines "anderen Wirtschaftsgutes" liegt." Im Erkenntnis vom 27.8.2008, 2008/15/0127 hat der Verwaltungsgerichtshof unter Hinweis auf das oben angeführte Erkenntnis klar gestellt…
…aus der Veräußerung von Kapitalanlagen und Wertsteigerungen würden zum Kapital gehören (BFH 9.10.1979, BStBl 1980 II 116), weswegen Währungsverluste und andere Wertminderungen der Anleihe mit der Vermögenskomponente der Anleihe im Zusammenhang stünden. Ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zu den steuerfreien Zinsen sei nicht gegeben. …
…wurde am 8. Jänner 2008 als unbegründet abgewiesen. Als Begründung wurde ausgeführt, dass es sich bei der durchgeführten "Beratung und Verkaufsanbahnung einer historischen Währung" in Frankfurt/Main um eine Vermittlungsleistung gem § 3a Abs 4 UStG handle, die an dem Ort erbracht wird, wo der vermittelte…
…stellt die Kreditkonvertierung innerhalb von Fremdwährungen keinen Verbindlichkeitstausch dar. Vereinbare der Schuldner mit seiner Bank, eine bestehende Verbindlichkeit in einer anderen Währung zurückzuzahlen, entstehe dadurch kein neues (negatives) Wirtschaftsgut. Es bleibe das idente Wirtschaftsgut "Fremdwährungsschuld" bestehen. Das Wirtschaftsgut gehe bei der endgültigen Tilgung durch Kreditrückzahlung…