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UFSG RV/0416-G/10Formvorschriften für Gruppenantrag (amtlicher Vordruck, Unterfertigung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2011

…welche Formulare konkret beigelegt wurden, wer die Gruppenmitglieder sind und enthält auch keine Erklärung über einen Steuerausgleich der finanziell verbundenen Unternehmen. Im Begleitschreiben ersuchte die Bw. die fehlenden Unterschriften auf den amtlichen Vordrucken bis zum 15. Jänner 2010 nachreichen zu dürfen, da urlaubsbedingt eine rechtzeitige…

UFSG RV/0327-G/09Keine NeuFöG-Befreiung bei verspäteter Vorlage des amtlichen Vordruckes im Berufungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2010

…607,98 € fest. Hinsichtlich der Befreiung nach dem NeuFöG verwies das Finanzamt darauf, dass kein amtlicher Vordruck über die Erklärung der Betriebsübertragung bei der Behörde vorgelegt worden sei. Gegen diese Vorschreibung wurde am 19. März 2009 Berufung eingelegt und die Höhe der Steuerfestsetzung bestritten…

UFSW RV/2396-W/07Wird der amtliche Vordruck (NeuFö3) gemeinsam mit der Urkunde über das Rechtsgeschäft (bei der Online-Anzeige) im Urkundenarchiv gespeichert und ist der zuständigen Behörde der Zugriff auf diese Urkunde ermöglicht, ist eine gesonderte körperliche Übersendung des amtlichen Vordrucks nicht mehr erforderlich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2009

…sinngemäß anzuwendenden - § 4 NeuFöG treten die Wirkungen (Begünstigungen) dieses Bundesgesetzes nur unter klar definierten formellen Voraussetzungen ein. Der neue Betriebsinhaber hat bei den in Betracht kommenden Behörden den amtlichen Vordruck (= NeuFö 3) vorzulegen, in dem die Übertragung erklärt wird, wobei im Hinblick auf die…

UFSL RV/0847-L/05Vorlage einer Kopie des amtlichen Vordrucks NeuFö 1
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2008

…brachte die Bw. vor | "1. | Die Wirkungen des NeuFöG treten gem § 4 Abs 1 NeuFöG dann ein, wenn der Betriebsinhaber bei den in Betracht kommenden Behörden einen amtlichen Vordruck vorliegt, in dem die Neugründung erklärt wird. Die Erklärung der Neugründung wurde am 16…

UFSL RV/0649-L/02Vorlage des amtlichen Vordrucks NeuFöG 1 im Zusammenhang mit der Erhebung der Gesellschaftsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.02.2003

…des § 1 Z 1 bis 6 NEUFÖG nur dann ein, wenn der Betriebsinhaber bei den in Betracht kommenden Behörden die Erklärung der Neugründung (NeuFö 1) bereits im vorhinein vorlegt. Soweit der amtliche Vordruck NeuFö 1 bereits vor dem 1. 9. 1999 verfügbar ist, können die…

UFSW RV/3488-W/02Nachreichung des amtlichen Vordrucks NeuFö 1
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2003

…sinngemäß, dass im NeuFöG ab dem 1. September 1999 keine Frist ausgeführt sei, bis wann der amtliche Vordruck der Abgabenbehörde vorgelegt werden müsse. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Z 5 NEUFÖG wird zur Förderung der Neugründung von Betrieben nach Maßgabe der §§ 2 bis…

UFSW RV/1066-W/03Verwendung des amtlichen Vordrucks NeuFö1 als matriellrechtliche Voraussetzung für die Nichterhebung von DB und DZ
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2007

… 1 Z 7 treten nur dann ein, wenn der Betriebsinhaber ein amtliches Formular im Sinne des Abs. 1 erstellt. (3) Auf dem amtlichen Vordruck muss in den Fällen der Abs. 1 und 2 bestätigt sein, dass die Erklärung der Neugründung unter Inanspruchnahme der Beratung jener…

UFSG RV/0414-G/07Rechtzeitige Vorlage des NeuFöG-Formulares bei Selbstberechnung der Gesellschaftsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.05.2009

…die nur unter den bestimmten Voraussetzungen gegen den Abgabenanspruch wirken. Materielle Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nach § 4 Abs. 1 NeuFöG ist die Vorlage eines amtlichen Vordruckes, in dem die Neugründung erklärt wird, bei den in Betracht kommenden Behörden (siehe VwGH 26.4.2001…

UFSL RV/0735-L/02Abweisung eines Erstattungsantrages gemäß § 4 Abs. 4 NeuFöG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.07.2003

…Leistungen am Markt, erst nach dem 1. September 1999 erfolgt. Damit fällt die Neugründung in ein Kalendermonat, in dem bereits ein amtlicher Vordruck im Sinne des § 4 Abs. 1 NEUFÖG aufgelegt war. Somit ist die Bestimmung über die nachträgliche Erstattung von Gebühren und Gesellschaftsteuer (§ 4…

UFSS RV/0417-S/05Die Steuerbefreiung nach dem NeuFöG ist an die rechtzeitige Vorlage des Formulars NeuFö 3 gebunden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2008

…Vertragsinhaltes, in dem auf die Bestimmungen des NeuFöG verwiesen worden ist, im Sinne der amtswegigen Ermittlungspflicht verpflichtet gewesen wäre, vor Bescheiderstellung die Behebung des Mangels der Vorlage des amtlichen Vordruckes NeuFö 3 aufzutragen. Über die Berufung wurde erwogen: Im zum ausgesetzten Verfahren, 2006/16/0098…

UFSW RV/2948-W/06Vorlage eines ordnungsgemäß ausgefüllten Formulars - Voraussetzung für GrESt-Befreiung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2007

…0,- festgesetzt worden. Am 4. Oktober 2006 wurden dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien u.a. der Gesellschaftsvertrag sowie der amtliche Vordruck (NeuFö 1) zur Erklärung der Neugründung (§ 4 Neugründungs-Förderungsgesetz) übersandt. Mit Bescheid vom 10. Oktober 2006 erhob das Finanzamt für Gebühren…

UFSW RV/1654-W/06Vorlage eines ordnungsgemäß ausgefüllten Formulars (NeuFö3) - materielle Voraussetzung für Befreiung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2007

…die Erklärung der Betriebsübertragung - nach § 4 NeuFöG formgebunden. Es ist ein bestimmter amtlicher Vordruck zu verwenden und überdies eine Bestätigung einzuholen. Die Vorlage dieses formgebundenen Antrages ist die materielle Voraussetzung für die Begünstigung (siehe VwGH 26.4.2001, 2000/16/0314; vom 24.4.2002…

UFSI RV/0254-I/09Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist keine "Gesellschaft" iSd § 1 Z 2 NeuFöG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2009

…ist aber davon auszugehen, dass jeder Behörde bzw. jeder Dienststelle jeweils ein Original des amtlichen Vordruckes NeuFö 1 vorzulegen ist. Eine Kopie des Originales ist nicht ausreichend. Die Vorlage dieses formgebundenen und ordnungsgemäß sowie vollständig ausgefüllten Antrages ist die materielle Voraussetzung für die Begünstigung (vgl…

UFSI RV/0253-I/09Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist keine "Gesellschaft" iSd § 1 Z 2 NeuFöG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2009

…ist aber davon auszugehen, dass jeder Behörde bzw. jeder Dienststelle jeweils ein Original des amtlichen Vordruckes NeuFö 1 vorzulegen ist. Eine Kopie des Originales ist nicht ausreichend. Die Vorlage dieses formgebundenen und ordnungsgemäß sowie vollständig ausgefüllten Antrages ist die materielle Voraussetzung für die Begünstigung (vgl…

UFSW RV/2710-W/10Gründung der GmbH unterliegt jedenfalls der Gesellschaftsteuer. Für Befreiung nach NeuFöG fehlt es an ordnungsgemäß und insbesondere vollständig ausgefülltem Formular NeuFö 1, das die materiell-rechtliche Voraussetzung für Begünstigung darstellt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2012

…des Verwaltungsgerichtshofes ist die Erklärung der Neugründung nach § 4 NeuFöG formgebunden. Es ist ein bestimmter amtlicher Vordruck zu verwenden und eine Bestätigung der Berufsvertretung einzuholen. Die Vorlage dieses formgebundenen Antrages ist die materielle Voraussetzung für die Begünstigung (siehe VwGH 26.4.2001, 2000/16/0314…

UFSI RV/0356-I/09Formular NeuFö 3 ist im Vorhinein im ORIGINAL vorzulegen, Faxkopie genügt nicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009

…begünstigenden Wirkungen dieses Gesetzes nur bei Erfüllung bestimmter formeller Voraussetzungen - vgl. etwa die Vorlage eines Vordrucks als materiellrechtliches Tatbestandsmerkmal (§ 4 NeuFöG) - eintreten (VwGH 4.12.2003, 2003/16/0472). Bei der Vorlage des amtlichen Vordruckes (§ 4 NeuFöG) bei der Behörde gemeinsam mit dem Befreiungsantrag handelt…

UFSI RV/0355-I/09Formular NeuFö 3 ist im Vorhinein im ORIGINAL vorzulegen, Faxkopie genügt nicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009

…begünstigenden Wirkungen dieses Gesetzes nur bei Erfüllung bestimmter formeller Voraussetzungen - vgl. etwa die Vorlage eines Vordrucks als materiellrechtliches Tatbestandsmerkmal (§ 4 NeuFöG) - eintreten (VwGH 4.12.2003, 2003/16/0472). Bei der Vorlage des amtlichen Vordruckes (§ 4 NeuFöG) bei der Behörde gemeinsam mit dem Befreiungsantrag handelt…

UFSW RV/0366-W/05Verlust des ordnungsgemäß ausgefüllten NeuFö 3 im Zuge der Gebührenanzeige wird behauptet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2007

…dass die Begünstigung des NEUFÖG nicht gewährt werden konnte, da Voraussetzung dafür die Vorlage des amtlichen Vordruckes NeuFÖ 3 sei, das entsprechende Formular aber nicht vorgelegt wurde. B Für den Erwerb von der Mutter: Schenkungssteuer | Gesetzesstelle | Bemessungsgrundlage | Wert der Bemgrdl in €…

UFSI RV/0240-I/05Betriebsübertragung ab 1.1.2004: ordnungsgemäße Erklärung als materielle Voraussetzung für die Begünstigung nach dem NeuFöG; nachträgliche Erstattung möglich ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.12.2005

…das Finanzamt und das Gericht angekreuzt ist. Die abweisende Berufungvorentscheidung vom 19. April 2005 wurde dahin begründet, dass der Bw den amtlichen Vordruck zwar im Vorhinein vorgelegt, jedoch keinerlei konkrete Steuerbefreiung begehrt habe. Nur geltend gemachte Abgaben und Gebühren würden von vorneherein nicht erhoben. Die…

UFSW RV/3572-W/02Keine Befreiung von der Gesellschaftsteuer nach dem NeuFöG für Einlagen atypisch stiller Gesellschafter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2004

…22. Dezember 2001, die "Erklärung der Neugründung (§ 4 Neugründungsförderungsgesetz - kurz NEUFÖG)" lt amtlichen Vordruck NEUFÖ 1 noch nicht vorgelegen sei. Mangels Vorliegens der Erklärung habe zum damaligen Zeitpunkt keine Befeiung nach dem NEUFÖG beantragt werden können, obwohl die sonstigen Voraussetzungen des NEUFÖG ansonsten vorgelegen seien…