…607,98 € fest. Hinsichtlich der Befreiung nach dem NeuFöG verwies das Finanzamt darauf, dass kein amtlicher Vordruck über die Erklärung der Betriebsübertragung bei der Behörde vorgelegt worden sei. Gegen diese Vorschreibung wurde am 19. März 2009 Berufung eingelegt und die Höhe der Steuerfestsetzung bestritten…
…In einem wurde die Freigabebestätigung vom 2.2.2007 hinsichtlich der Urkunden für FinanzOnline übermittelt, die sämtliche Daten für den Zugriff auf die entsprechenden Dokumente enthält. Mit Berufungsvorentscheidungen je vom 10. Juli 2007 wies das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien die Berufungen als…
…brachte die Bw. vor | "1. | Die Wirkungen des NeuFöG treten gem § 4 Abs 1 NeuFöG dann ein, wenn der Betriebsinhaber bei den in Betracht kommenden Behörden einen amtlichen Vordruck vorliegt, in dem die Neugründung erklärt wird. Die Erklärung der Neugründung wurde am 16…
…Bauernunfallversicherung (129,36 Euro) und Dienstreisen (19.121,30 Euro) geltend. Vom Finanzamt wurde der Bw. in der Folge aufgefordert, sämtliche Nachweise zu den geltend gemachten Werbungskosten vorzulegen. Nach Überprüfung der vorgelegten Unterlagen (Fahrtenbuch, Versicherungsbestätigungen etc.) richtete das Finanzamt einen weiteren Vorhalt an den Bw…
…mit, dass bei beruflichen Fahrten von mehr als 30.000 km im Jahr nur die tatsächlich nachgewiesenen Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden könnten. Es stehe ihm aber jedenfalls das amtliche Kilometergeld für 30.000 km zu. Gleichzeitig wurde er ersucht, das Fahrtenbuch vorzulegen und…
…welche Formulare konkret beigelegt wurden, wer die Gruppenmitglieder sind und enthält auch keine Erklärung über einen Steuerausgleich der finanziell verbundenen Unternehmen. Im Begleitschreiben ersuchte die Bw. die fehlenden Unterschriften auf den amtlichen Vordrucken bis zum 15. Jänner 2010 nachreichen zu dürfen, da urlaubsbedingt eine rechtzeitige…
…entsprechende Gutachten vorgelegt bzw. beigebracht werden. Mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und im Wesentlichen ausgeführt, dass ab 1.1.2005 der Grad der Behinderung durch ärztliche Sachverständige des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen festgestellt werde. Bescheinigungen, die vor dem 1…
…die Befreiungen nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) in Anspruch nimmt. Der nach dem NeuFöG erforderliche amtliche Vordruck wurde mit dem Übergabsvertrag nicht vorgelegt. Nach Aufforderung durch das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien wurde am 14. November 2005 die Bilanz des übergebenen Betriebes zum 31…
…hat. Im Pkt. "10 c" der Urkunde ist ausgeführt, dass die abgabenrechtlichen Begünstigungen des NeuFöG in Anspruch genommen werden. Der Abschrift wurde eine Kopie eines auf die Inanspruchnahme der Grunderwerbsteuerbefreiung gerichteten amtlichen Vordruckes NeuFö 3 angeschlossen. Aus der Kopie ist zu schließen, dass das zu…
…September 2007, übermittelte der Vertreter des Bw. FaxNr. eine Telekopie eines auf die Inanspruchnahme der Grunderwerbsteuerbefreiung gerichteten amtlichen Vordruckes NeuFö 3 an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (FAG). Aus der Telekopie ist zu schließen, dass das zu Grunde liegende Original mit 24. September…
…5 sowie des § 5a Abs. 2 Z 2 NEUFÖG von vornherein ein, sofern der neue Betriebsinhaber bei den in Betracht kommenden Behörden den amtlichen Vordruck über die Erklärung der Übertragung (NeuFö 3) vorlegt. (2) Vor dem 1. September 2002 treten die Wirkungen des § 1 Z…
…5 sowie des § 5a Abs. 2 Z 2 NEUFÖG von vornherein ein, sofern der neue Betriebsinhaber bei den in Betracht kommenden Behörden den amtlichen Vordruck über die Erklärung der Übertragung (NeuFö 3) vorlegt. (2) Vor dem 1. September 2002 treten die Wirkungen des § 1 Z…
…wären die Voraussetzungen für die Grunderwerbsteuerbefreiung vorgelegen. Das Formular NeuFö 3 sei irrtümlich nicht an das Finanzamt mitgeschickt worden. Der vollständig ausgefüllte amtliche Vordruck NeuFö 3 ist gleichzeitig mit der Berufung am 30. März 2005 beim Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr eingelangt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 17…
…Dienstgeberbeitrag abzuführen. Weder bei Neuanmeldung der Gesellschaft und Beantragung einer Steuernummer im August 2000 noch zu einem späteren Zeitpunkt wurde eine Erklärung über die Neugründung eines Betriebes und zwar weder als formloser Schriftsatz noch auf dem amtlichen Antragsformular NeuFö 1 (aufgelegt im Sepember 1999) abgeben…
…dass der gegenständliche Erwerb auf Grund des § 1 Z 5 NeuFöG von der Gesellschaftsteuer befreit sei und verwies auf das, der Berufung beigelegte amtliche Formblatt NeuFö 1 vom 12. April 2002 hin. Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 6. Mai 2002 als unbegründet abgewiesen. In…
…Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. KFZ-Kosten sind bei betrieblicher Veranlassung als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Ob nun die PKW-Aufwendungen mit den tatsächlichen Kosten anzusetzen sind oder ob das amtliche Kilometergeld geltend gemacht werden kann, hängt davon ab, ob der PKW…
…Sollte es keine gesetzliche Berufsvertretung für den Neugründer geben, ist die Beratung durch die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft vorzunehmen. Die Selbsterklärung auf einem amtlichen Formular sowie die "begleitende Beratung" sind materielle Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Begünstigungen. Der Bundesminister für Finanzen kann im Verordnungsweg vorsehen…
…zu entrichten gewesen wären. Mit Bescheid vom 30. April 2009 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien eine Eingabengebühr und eine Gebühr für eine amtliche Ausfertigung in gesamter Höhe von 120,60 € fest und schrieb eine Gebührenerhöhung nach § 9 Abs. 1 GebG 1957…
…30) geltend gemacht. Es können entweder nur die tatsächlich nachgewiesenen Kosten oder das Kilometergeld berücksichtigt werden. Das amtliche Kilometergeld kann nur für 30.000 gefahrene Kilometer im Kalenderjahr gewährt werden oder bei höheren Kilometerleistungen die tatsächlich nachgewiesenen Kosten. Sie werden daher ersucht, die tatsächlichen Kosten…
…dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Anlässlich der Arbeitnehmerveranlagung 2006 beantragte der Berufungswerber (Bw.) u.a. die Berücksichtigung von Differenzfahrtkosten (amtliches Kilometergeld abzüglich Dienstgeberersätze) im Gesamtbetrag von € 3.105,94. Nach Aufforderung durch das Finanzamt legte er hiezu eine (handschriftlich erstellte) Aufstellung der von ihm durchgeführten beruflichen…