…nach Abs. 2 Buchstabe a der zitierten Bestimmung des Zollkodex zunächst "auf einer ersten Stufe" wiederum bei einer (dafür gesetzlich bestimmten) Zollbehörde einzulegen. Es hat demnach gegen die erstinstanzliche zollbehördliche Entscheidung ein erster administrativer Rechtszug stattzufinden. Rechtsmittelbehörde ist nach der ausdrücklichen Anordnung des Art. 243…
…nach Abs. 2 Buchstabe a der zitierten Bestimmung des Zollkodex zunächst "auf einer ersten Stufe" wiederum bei einer (dafür gesetzlich bestimmten) Zollbehörde einzulegen. Es hat demnach gegen die erstinstanzliche zollbehördliche Entscheidung ein erster administrativer Rechtszug stattzufinden. Rechtsmittelbehörde ist nach der ausdrücklichen Anordnung des Art. 243…
…nach Abs. 2 Buchstabe a der zitierten Bestimmung des Zollkodex zunächst "auf einer ersten Stufe" wiederum bei einer (dafür gesetzlich bestimmten) Zollbehörde einzulegen. Es hat demnach gegen die erstinstanzliche zollbehördliche Entscheidung ein erster administrativer Rechtszug stattzufinden. Rechtsmittelbehörde ist nach der ausdrücklichen Anordnung des Art. 243…
…nach Abs. 2 Buchstabe a der zitierten Bestimmung des Zollkodex zunächst "auf einer ersten Stufe" wiederum bei einer (dafür gesetzlich bestimmten) Zollbehörde einzulegen. Es hat demnach gegen die erstinstanzliche zollbehördliche Entscheidung ein erster administrativer Rechtszug stattzufinden. Rechtsmittelbehörde ist nach der ausdrücklichen Anordnung des Art. 243…
…nach Abs. 2 Buchstabe a der zitierten Bestimmung des Zollkodex zunächst "auf einer ersten Stufe" wiederum bei einer (dafür gesetzlich bestimmten) Zollbehörde einzulegen. Es hat demnach gegen die erstinstanzliche zollbehördliche Entscheidung ein erster administrativer Rechtszug stattzufinden. Rechtsmittelbehörde ist nach der ausdrücklichen Anordnung des Art. 243…
…Zuständigkeitsbestimmungen des § 14 Abs. 1 Z. 5 nicht den zutreffenden administrativen Instanzenzug für einen Rechtsbehelf zur Geltendmachung einer Behauptung einer Rechtsverletzung durch Ausübung unmittelbarer Befehls oder Zwangsgewalt durch ein Zollorgan ansprach, war weder dem (unzuständigen) Unabhängigen Verwaltungssenat X. noch der (zuständigen) Zollbehörde anzulasten. Eine rechtzeitige…
…Dezember 2002 als Haftungsverpflichteter für die Rückzahlung des von der Republik Österreich zu Unrecht geleisteten Fahrpreisersatz für Lehrlingsfreifahrten seiner Tochter vom Wohnort zur Ausbildungsstätte (Salzburg) in Anspruch genommen. Gegen den im (administrativen) Instanzenzug ergangen Bescheid (Berufungsentscheidung vom 22. April 2004 des Bundesministerium für soziale Sicherheit…
…Instanz (Finanzamt Z, jetzt: S) durch Erlassung eines Bescheides vorgenommen. Die im administrativen Instanzenzug angerufene Rechtmittelbehörde (Unabhängiger Finanzsenat - Außenstelle Salzburg) wies die Berufung ab (RVxxxx). Eine gegen diesen Bescheid (Berufungsentscheidung) eingebrachte Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wurde von diesem mit Beschluss vom 18. September 2003 wegen…
…gesetzlich normiert ist. Mit der Entscheidung des UFS als Abgabenbehörde zweiter Instanz ist der administrative Instanzenzug erschöpft und kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung gegen diese Berufungsentscheidungen kein ordentliches Rechtsmittel mehr zulässig. Buchungen sind nicht der Rechtskraft fähig und somit nicht mit Berufung anfechtbar. Buchungsmitteilungen sind keine…
…abgewiesen und somit abschließend erledigt worden ist, wurde zu Recht abgewiesen, weil mit der Berufungsentscheidung des UFS vom aaa bereits Abgabenbescheid vorliegt, mit welchem der administrative Instanzenzug ausgeschöpft worden ist. Die, von der Bw., ins Treffen geführte VwGH-Beschwerde stellt ein außerordentliches Rechtsmittel dar und…
…4.2011 erlassen wurden und hinsichtlich derer Beschwerden an den Verwaltungsgerichtshof erhoben wurden. Der Bw. ist entgegenzuhalten, dass der administrative Instanzenzug prinzipiell bei der Abgabenbehörde 2. Instanz (d.i. der Unabhängige Finanzsenat) endet. Eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof stellt keine Berufung im Sinne der BAO…
…oberste Behörde, die im Verwaltungsverfahren, sei es im administrativen Instanzenzug, sei es im Wege eines Antrages auf Übergang der Entscheidungspflicht, oder der unabhängige Verwaltungssenat, der nach Erschöpfung des administrativen Instanzenzuges, sei es durch Berufung oder im Wege eines Antrages auf Übergang der Entscheidungspflicht, angerufen werden…
…nicht abgeschlossen war. Einen Rechtsbehelf der zweiten Stufe, die Beschwerde an den unabhängigen Finanzsenat, hatte die Beschwerdeführerin zu diesem Zeitpunkt noch nicht erhoben. Somit war der administrative Instanzenzug nicht erschöpft. Gem. § 85b ZollR-DG war das Zollamt Wien zur Erlassung der angefochtenen Berufungsvorentscheidung zuständig. § 77…
…Rechtsmittelfrist ungenutzt verstreichen lassen, wodurch die Bescheide in Rechtskraft erwachsen sind. Wenn auch das Nichtausschöpfen des administrativen Instanzenzuges einer Wiederaufnahme des Verfahrens nicht entgegensteht, so ist doch im gegenständlichen Fall das auffallend sorglose Verhalten des Bw seinen Verpflichtungen als Gewerbeausübender gegenüber - sh. dazu obige Ausführungen…
…Betreuung der Bestandskunden, anfallende administrative Tätigkeiten. Im Erstbescheid zur Einkommensteuer 2007 und 2008 anerkannte das Finanzamt das in der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung geltend gemachte Vertreterpauschale als Werbungskosten an. Das Finanzamt nahm die Verfahren bezüglich der Einkommensteuer 2007 und 2008 wieder auf. In den darauf neu…
…Betreuung der Bestandskunden, anfallende administrative Tätigkeiten. Im Erstbescheid zur Einkommensteuer 2007 und 2008 anerkannte das Finanzamt das in der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung geltend gemachte Vertreterpauschale als Werbungskosten an. Das Finanzamt nahm das Verfahren bezüglich der Einkommensteuer 2007 und 2008 wieder auf. In den darauf neu…
…Ablehnung des Antrages nicht. ( VwGH 27.3.1996, 93/15/0235) Der administrative Rechtszug endet prinzipiell bei der Abgabenbehörde zweiter Instanz (d.i. der UFS). Wenngleich der Bw. auch nach Erschöpfung des Instanzenzuges zur Einbringung einer Verwaltungs-bzw. Verwaltungsgerichtshof berechtigt ist, stellt eine derartige Beschwerde…
…Ablehnung des Antrages nicht. ( VwGH 27.3.1996, 93/15/0235) Der administrative Rechtszug endet prinzipiell bei der Abgabenbehörde zweiter Instanz (d.i. der UFS). Wenngleich der Bw. auch nach Erschöpfung des Instanzenzuges zur Einbringung einer Verwaltungs-bzw. Verwaltungsgerichtshof berechtigt ist, stellt eine derartige Beschwerde…
…Ablehnung des Antrages nicht. ( VwGh 27.3.1996, 93/15/0235) Der administrative Rechtszug endet prinzipiell bei der Abgabenbehörde zweiter Instanz (d.i. der UFS). Wenngleich der Bw. auch nach Erschöpfung des Instanzenzuges zur Einbringung einer Verwaltungs-bzw. Verwaltungsgerichtshof berechtigt ist, stellt eine derartige Beschwerde…
…das Gesetz für die Ablehnung des Antrages nicht ( VwGH 27.3.1996, 93/15/0235). Der administrative Rechtszug endet prinzipiell bei der Abgabenbehörde zweiter Instanz (d.i. der UFS). Wenngleich der Bw. auch nach Erschöpfung des Instanzenzuges zur Einbringung einer Verwaltungs-bzw. Verwaltungsgerichtshof berechtigt ist…