…der gemachten Erklärungsangaben zu überprüfen. Dabei steht es aber dem Abgabepflichtigen aber grundsätzlich frei, im Rahmen der ihn treffenden Offenlegungspflicht eine, von dem ihm auch bekannten behördlichen Standpunkt abweichende Rechtsmeinung zu vertreten, solange er nur (zuerst) die relevanten Sachverhaltselemente in ihrer tatsächlichen Dimension entsprechend offen…
…entscheidende Berufungsvorentscheidung sei am 29. September 2009 also nach Konkurseröffnung ergangen. Durch das Einbringen der Berufung habe die Bw. ihre abweichende Rechtsmeinung kundgetan und erklärt, dass sie mit dem Spruch des Bescheides nicht einverstanden sei. Sie habe einen zulässigen Rechtsweg beschritten, um eine ihrer Ansicht…
…der gemachten Erklärungsangaben zu überprüfen. Dabei steht es aber dem Abgabepflichtigen aber grundsätzlich frei, im Rahmen der ihn treffenden Offenlegungspflicht eine, von dem ihm auch bekannten behördlichen Standpunkt abweichende Rechtsmeinung zu vertreten, solange er nur (zuerst) die relevanten Sachverhaltselemente in ihrer tatsächlichen Dimension entsprechend offen…
…der gemachten Erklärungsangaben zu überprüfen. Dabei steht es aber dem Abgabepflichtigen aber grundsätzlich frei, im Rahmen der ihn treffenden Offenlegungspflicht eine, von dem ihm auch bekannten behördlichen Standpunkt abweichende Rechtsmeinung zu vertreten, solange er nur (zuerst) die relevanten Sachverhaltselemente in ihrer tatsächlichen Dimension entsprechend offen…
…im Ausmaß von ATS 18.714,30, die anteiligen Zinsen aus der Errichtung der Arbeitsräumlichkeiten mit ATS 14.703,48 und weiters hinsichtlich der laufend AfA von ATS 633,00 vorgenommen worden. Eine abweichende Rechtsmeinung habe der Bw. bezüglich sämtlicher Aufwendungen im Zusammenhang mit dem…
…Aufhebung des Umsatzsteuerbescheides gegen die KG durch den Verwaltungsgerichtshof wiederum nur eine gegenüber dem Nullbescheid nach Wiederaufnahme gegen Kurt und Gertrude S. als Miteigentümergemeinschaft abweichende Rechtsmeinung zum Ausdruck gekommen und keine neue Tatsache eingetreten. Ein enger Zusammenhang müsse auch nach dem Wortlaut des § 209a Abs…
…dass dies nicht bestritten wird (wenngleich seitens der Bw. daran eine vom Finanzamt abweichende Rechtsmeinung geknüpft wird, worauf unten eingegangen wird). Auf Basis dieser unbestrittenen Feststellung des Vorliegens enormer Differenzen zwischen den tatsächlichen Warenbeständen und den Warenvorräten laut den Bilanzen (Inventuren) lagen unrichtige Erfassungen der…
…eindeutig auf einer unterschiedlichen Lösung einer Rechtsfrage. Ein grobes Verschulden des steuerlichen Vertreters bei Vertretung seiner anders lautenden Rechtsmeinung im Zeitpunkt der Fälligkeit der verfahrensgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten ist nicht zu ersehen. Der abweisende Bescheid war somit aufzuheben und dem Antrag auf Herabsetzung der Säumniszuschläge stattzugeben. Wien…
…deshalb, weil ab 2004 gemäß EU-Richtlinien bei den Vereinen neue Vorgangsweisen zu berücksichtigen seien, ein rechtlicher Kompromiss erzielt werden können. Da die divergierenden Rechtsmeinungen erst am 3. Juli 2003 hätten geklärt werden können, sei bei den Erklärungen für die Jahre 1999 bis 2001 bzw…
…sei, zumal die damaligen Anträge zeitgerecht eingereicht worden seien und diese sich innerhalb der Verjährungsfrist von fünf Jahren befinden würden. Die Wiederaufnahme des Verfahrens stünde sohin mit der damaligen Bescheiderlassung nicht im Zusammenhang. Die abweisende Berufungsvorentscheidung vom 25. Juli 2006 begründete die Abgabenbehörde ua. damit…
…anzunehmen sei. Laut den Berufungsausführungen seien die Einkünfte weiterhin der Ehegattin des Bw zuzurechnen, da das Nutzungsrecht auch ausreichend nach außen in Erscheinung getreten sei. Demgegenüber sei nach herrschender Rechtsmeinung für die Zurechnung von Einkünften von ausschlaggebender Bedeutung, wer auf die Einkünfteerzielung Einfluss nehme, indem…
…dass in der ursprünglichen Einkommensteuererklärung E 108e für 2004 gemäß der damaligen Rechtsmeinung keine Investitionszuwachsprämie für die Adaptierung geltend gemacht wurden. Infolge der neu hervorgekommenen Tatsachen durch das VwGH Erkenntnis Geschäftszahl 2006/15/0152 vom 25.10.2006 veröffentlicht am 07.01.2006 (Anm: tatsächlich…
…nicht gebraucht!! In der Niederschrift fehle jeder Hinweis auf die relevanten Gesetze und sei die Rechtsbelehrung somit nicht nachvollziehbar. Insbesondere erscheine ihr die Rechtsmeinung des UFS, dass eine Verletzung der Entscheidungspflicht der I. Instanz bezüglich einer Berufung nicht mit einem Devolutionsantrag bekämpft werden könne, rechtswidrig…
…1 Zollkodex entgegen, wonach Einfuhrabgaben "in anderen als den in den Artikeln 236......genannten Fällen" erstattet werden können, entgegen, sondern widerspricht eine derartige Rechtsmeinung auch der überwiegenden Rechtsauffassung von Judikatur und Schrifttum (siehe zB. Huchatz im "Lehrbuch des Europäischen Zollrechts" v. Witte/Wolfgang, S.360…
…noch mit bereits realisierten Erträgen herzustellen ist, kam eine Rückstellungsbildung nicht in Frage. d. Der Unabhängige Finanzsenat geht aufgrund der im Fachschrifttum und in der Judikatur geäußerten Rechtsmeinungen davon aus, dass die vom BFH geäußerten Zweifel an der Alimentationsformel im österreichischen Steuerrecht nicht Platz greifen …
…€ | 25,8% | C | -29.745,53 € | 18,8% In der Folge wies das Finanzamt mit endgültigem Feststellungsbescheid abweichende Verlustanteile an fünf Beteiligte zu: | D | -31.644,20 € | E | -39.555,23 € | A…
…nachvollziehbar (bis zu 50 % Steuer in der Stiftung, bis zu 50 % Steuer beim Ausschüttungsempfänger). In weiterer Folge erließ das Finanzamt von den Abgabenerklärungen abweichende Einkommensteuerbescheide für die Folgejahre (mit Verweis auf die Begründung des Vorjahresbescheides), gegen die der steuerliche Vertreter Berufung (mit der bereits in…
…B.C. Inc., USA mit einer Stammeinlage von € 350 am Stammkapital von € 35.000 beteiligt. Der Gewinnermittlungszeitraum umfasst ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr. In Streit steht, ob eine von der Bw. gebildete Rückstellung für eine Nachschussverpflichtung als sonstige ungewisse Verbindlichkeiten im Sinn des §…
…gem. § 188 BAO an die "K-AG RNF der A-GmbH und Mitgesellschafter" erlassen, wobei hinsichtlich des Jahres 1989 eine abweichende Feststellung gegenüber dem Grundlagenbescheid vom 28. März 1991 getroffen worden sei. Gegen den Bescheid vom 10. Februar 1997 sei zeitgerecht Berufung erhoben worden. Mit…
…wenn der Rechtsnachfolger die vierjährige Behaltedauer erfülle. Die am 15.12. erworbenen Wertpapiere seien in das Anlageverzeichnis des Rechtsnachfolgers (der GmbH) aufgenommen worden. Zur Stützung seiner Rechtsmeinung verweist der Bw auf Sulz/Andreaus, SWK 2008, S 498, denen zufolge bei unterjährigen rückwirkenden Umgründungsstichtagen begünstigte Wirtschaftsgüter…