…sich nun aber nach Überzeugung der Berufungsbehörde klar, dass hinsichtlich der in Drittstaaten ausgeübten nichtselbständigen Arbeit ausschließlich der Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht hat. Die Besteuerung dieser (im Berufungsfall "spanischen") Einkünfte durch die Schweiz ist somit abkommenswidrig. Hierin stimmen Rechtsprechung (vgl. UFS 11.1.2008, RV/0200…
…in Drittstaaten ausgeübten Arbeit hat die Schweiz kein Besteuerungsrecht, was dazu führt, dass Österreich nicht verpflichtet (und nach innerstaatlichem Recht gar nicht berechtigt) ist, die abkommenswidrig einbehaltene Quellensteuer anzurechnen (UFS 1.3.2012, RV/0461-F/09; UFS 7.4.2008, RV/0071-F/08…
…hinsichtlich der in Drittstaaten ausgeübten Arbeit hat die Schweiz kein Besteuerungsrecht, was dazu führt, dass Österreich nicht verpflichtet (und nach innerstaatlichem Recht gar nicht berechtigt) ist, die abkommenswidrig einbehaltene Quellensteuer anzurechnen (UFS 7.4.2008, RV/0071-F/08, Seite 8; UFS 1.3.2012…
…18 DBA das alleinige Besteuerungsrecht an den italienischen Pensionseinkünften, während die von Italien abkommenswidrig erhobene Einkommensteuer nicht auf die veranlagte österreichische Einkommensteuer anzurechnen ist. Warum Italien dennoch bis 2010 - für die Jahre bis einschließlich 2008 von der inländischen Abgabenbehörde durch Steueranrechnung hingenommen - ein Besteuerungsrecht in…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Mitglieder Dr. Gerald Daniaux, KR Peter Latzel und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufung der Pe, vertreten durch WTH, vom 29. Dezember 2006 gegen den…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Mitglieder Dr. Gerald Daniaux, KR Peter Latzel und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufung des Mi, vertreten durch WTH, vom 29. Dezember 2006 gegen den…
…aus öffentlichen Kassen aus Liechtenstein, BGBl. II 192/1997 , in der das BMF zur Vermeidung einer im Interpretationskonflikt wurzelnden Doppelbesteuerung die Anrechnung der (aus österreichischer Sicht) abkommenswidrig im Quellenstaat einbehaltenen Steuern anordnete. Dies wird auch untermauert durch den Umstand, dass das BMF die Entscheidung des…
…aus öffentlichen Kassen aus Liechtenstein, BGBl. II 192/1997 , in der das BMF zur Vermeidung einer im Interpretationskonflikt wurzelnden Doppelbesteuerung die Anrechnung der (aus österreichischer Sicht) abkommenswidrig im Quellenstaat einbehaltenen Steuern anordnete. Dies wird auch untermauert durch den Umstand, dass das BMF die Entscheidung des…
…aus öffentlichen Kassen aus Liechtenstein, BGBl. II 192/1997 , in der das BMF zur Vermeidung einer im Interpretationskonflikt wurzelnden Doppelbesteuerung die Anrechnung der (aus österreichischer Sicht) abkommenswidrig im Quellenstaat einbehaltenen Steuern anordnete. Dies wird auch untermauert durch den Umstand, dass das BMF die Entscheidung des…
…Bezüge aus öffentlichen Kassen aus Liechtenstein, BGBl II 192/1997, in der das BMF zur Vermeidung einer im Interpretationskonflikt wurzelnden Doppelbesteuerung die Anrechnung der (aus österreichischer Sicht) abkommenswidrig im Quellenstaat einbehaltenen Steuern anordnete. Dies wird auch untermauert durch den Umstand, dass das BMF die Entscheidung…
…bleibt für eine zusätzliche Anrechnung kein Raum. Österreich ist zwischenstaatlich nicht verpflichtet und innerstaatlich nicht berechtigt, eine von der Schweiz abkommenswidrig einbehaltene Quellensteuer anzurechnen (UFS 26.3.2012, RV/0023-F/12; EAS 854). Zur Information: Der Fachvorstand des Bescheidfinanzamtes ist dem Vernehmen nach gerne…
…in Drittstaaten ausgeübten Arbeit hat die Schweiz kein Besteuerungsrecht, was dazu führt, dass Österreich nicht verpflichtet (und nach innerstaatlichem Recht gar nicht berechtigt) ist, die abkommenswidrig einbehaltene Quellensteuer anzurechnen (UFS 4.3.2008, RV/0169-F/06, UFS 7.4.2008, RV/0071-F/08…
…Österreich nicht auszuwirken, sondern stelle eine autonome innergriechische Entscheidung dar. Daher sei es abkommenswidrig, Aufwendungen oder Erträge, die aus Wechselkursdifferenzen bei der Anschaffung oder Veräußerung griechischer Staatsanleihen in Österreich resultierten oder die im Zusammenhang mit Kurssicherungsgeschäften zur Vermeidung des Anfalls größerer Kursverluste stünden, aus der…
…tax-Klausel diese hineinzuinterpretieren. Dies würde zu einem vom Gesetzgeber nicht ausdrücklich bestimmten Resultat führen. Eine abkommenswidrige Besteuerung in einem Vertragsstaat bleibt daher unabhängig davon ob der andere Staat sein ihm zustehendes Besteuerungsrecht tatsächlich ausübt oder nicht rechtswidrig im Sinne des § 299 Abs. 1 BAO.…
…zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Österreich vorgesehenen Präferenznachweise zum Nachweis des begünstigten Ursprungs abgesehen werden, wenn die Ausstellung der Präferenznachweise durch ein abkommenswidriges Kartell gemäß Art. 23 Abs.1 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Österreich verhindert wird und die österreichische Zollverwaltung…
…zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Österreich vorgesehenen Präferenznachweise zum Nachweis des begünstigten Ursprungs abgesehen werden, wenn die Ausstellung der Präferenznachweise durch ein abkommenswidriges Kartell gemäß Art. 23 Abs.1 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Österreich verhindert wird und die österreichische Zollverwaltung…
…der in Titel II des Protokolls Nr. 3 zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Österreich vorgesehenen Präferenznachweise zum Nachweis des begünstigten Ursprungs abgesehen werden, wenn die Ausstellung der Präferenznachweise durch ein abkommenswidriges Kartell gemäß Art. 23 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft…
…der in Titel II des Protokolls Nr. 3 zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Österreich vorgesehenen Präferenznachweise zum Nachweis des begünstigten Ursprungs abgesehen werden, wenn die Ausstellung der Präferenznachweise durch ein abkommenswidriges Kartell gemäß Art. 23 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft…
…der in Titel II des Protokolls Nr. 3 zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Österreich vorgesehenen Präferenznachweise zum Nachweis des begünstigten Ursprungs abgesehen werden, wenn die Ausstellung der Präferenznachweise durch ein abkommenswidriges Kartell gemäß Art. 23 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft…
…der in Titel II des Protokolls Nr. 3 zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Österreich vorgesehenen Präferenznachweise zum Nachweis des begünstigten Ursprungs abgesehen werden, wenn die Ausstellung der Präferenznachweise durch ein abkommenswidriges Kartell gemäß Art. 23 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft…