…die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Im vorliegenden Berufungsfall ist aus dem Akteninhalt klar…
…ein bereits abgeschlossenes Verfahren wieder eröffnen, einen Prozess, der durch einen rechtskräftigen Bescheid bereits einen Schlusspunkt erreicht hat, erneut in Gang bringen (vgl. VwGH 20.6.1990, 90/16/0003 und VwGH 6.12.1990, 90/16/0155, 0165). Bestand im abgeschlossenen Verfahren hinsichtlich Tatsachen…
…der Bw., Bl. 20 a) wurde vor dem gegenständlichen Betriebsprüfungsverfahren für das Jahr 2003 noch kein Bescheid betreffend die Investitionszuwachsprämie erlassen. Da eine Wiederaufnahme des Verfahrens "ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren" voraussetzt, ist der angefochtene Wiederaufnahmsbescheid rechtswidrig und daher aufzuheben. Festgestellt wird abschließend, dass ein…
…oder b)Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, oder c) der Bescheid von Vorfragen abhängig war und nachträglich über eine solche Vorfrage von der hiefür zuständigen Behörde (Gericht) in wesentlichen Punkten anders…
…oder b) Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, oder c) der Bescheid von Vorfragen abhängig war und nachträglich über eine solche Vorfrage von der hiefür zuständigen Behörde (Gericht) in wesentlichen Punkten anders…
…bringen. Jede Wiederaufnahme aber setzt schon begrifflich ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren voraus (Ritz, § 307 Tz 4, mit Verweis auf VwGH 13.5.1971, 941/70: "Auch die Beschwerdeführerin kommt nicht darüber hinweg, dass ein [...]Bescheid nicht erlassen worden ist. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß …
…Voraussetzungen stattzugeben, wenn ein Rechtsmittel gegen den Bescheid nicht oder nicht mehr zulässig ist. Da im gegenständlichen Fall unbestritten für die Jahre 1989 bis 1992 keine Körperschaftsteuerbescheide erlassen worden sind, konnte der Berufung mangels Vorliegens eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens kein Erfolg beschieden sein. Linz…
…hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Es müssen also neu hervorgekommene Tatsachen bzw…
…wurde erwogen: Gemäß § 303 Abs. 1 BAO ist dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens stattzugeben, wenn ein Rechtsmittel gegen den Bescheid nicht oder nicht mehr zulässig ist und a) der Bescheid durch Fälschung einer Urkunde, falsches Zeugnis oder eine andere…
…aber mit der Erlassung des letztinstanzlichen Strafbescheides abgeschlossen worden. Durch die Erhebung der Beschwerde gemäß Art. 131 Abs.1 Z1 B-VG gegen den Bescheid der letzten Verwaltungsinstanz wurde nicht das Verwaltungsstrafverfahren fortgesetzt, sondern ein neues, und zwar ein gerichtliches Verfahren - eben das vor dem…
…vom 5. Februar 2001 deshalb keine Wirksamkeit zu entfalten, weil in deren Adrema der Verstorbene angeführt wird und weil - insbesondere - der betreffende Einkünfteanteil an die Verlassenschaft zugeteilt wurde. Hinsichtlich des Feststellungsverfahrens für 1999 liegt kein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren im Sinne des § 303 Abs. 1…
… 299 (oder § 300) BAO gestützte Maßnahme soll unter bestimmten Voraussetzungen die aus einem rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren sich ergebenden Rechtswirkungen beseitigen. Ein rechtskräftiger Bescheid entfaltet die Wirkung, dass die mit ihm erledigte Sache nicht neuerlich entschieden werden kann. Die Beseitigung der Rechtskraft auf Antrag einer Partei…
…erwogen: Gem. § 303 Abs.1 BAO ist dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens stattzugeben, wenn ein Rechtsmittel gegen den Bescheid nicht oder nicht mehr zulässig ist und ein der in den Absätzen a) bis c) leg.cit. normierten Tatbestände (sog…
…betreffend Wiederaufnahme der Verfahren Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des Abs.1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend…
…betreffend Wiederaufnahme der Verfahren Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des Abs.1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend…
…Grundlagen erschüttert wurde. Das Instrument der WA gehört zu den außerordentlichen Rechtsbehelfen. Es kommt nur dann zur Anwendung, wenn besondere Vorkommnisse es rechtfertigen, dass in ein bereits rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren eingegriffen wird. Welche Umstände dies sind, regelt das Gesetz in § 303 BAO abschließend. Liegen solche…
…194/1961, im gesamten Text jeweils in der zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung durch das Finanzamt geltenden Fassung) ist dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens stattzugeben, wenn ein Rechtsmittel gegen den Bescheid nicht oder nicht mehr zulässig ist und a) der…
…oder b) Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, oder c) der Bescheid von Vorfragen abhängig war und nachträglich über eine solche Vorfrage von der hiefür zuständigen Behörde in wesentlichen Punkten anders entschieden…
…erst am 12. 8. 2000 und endete bereits wieder am 15. 9. 2000. Beweisanbot: Beilage 1" Über die Berufung wurde erwogen: Die Wiederaufnahme des Verfahrens hat den Zweck, ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren, dem besondere Mängel anhaften, aus den im Gesetz (§ 303 Abs. 4 BAO…
…Mit 17. Jänner 2006 beantragt der Bw. die Berufung der Abgabenbehörde zweiter Instanz vorzulegen. Über die Berufung wurde erwogen: Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid und Einkommensteuerbescheid des Jahres 1998: Die Wiederaufnahme des Verfahrens hat den Zweck, ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren, dem besondere Mängel anhaften, aus…