…Bescheid, wenn dieser von einem Feststellungsbescheid abzuleiten ist, ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen Bescheid zu ersetzen oder, wenn die Voraussetzungen für die Erlassung des abgeleiteten Bescheides…
…verweisen, wonach gegen Entscheidungen, die in einem Feststellungsbescheid getroffen worden sind, nicht in einem Rechtsmittelverfahren gegen den abgeleiteten Bescheid bekämpft werden können. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 295 Abs. 1 BAO ist ein Bescheid, wenn dieser von einem Feststellungsbescheid abzuleiten ist, ohne Rücksicht darauf…
…Bescheid, wenn dieser von einem Feststellungsbescheid abzuleiten ist, ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen Bescheid zu ersetzen oder, wenn die Voraussetzungen für die Erlassung des abgeleiteten Bescheides…
…Bescheid, wenn dieser von einem Feststellungsbescheid abzuleiten ist, ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen Bescheid zu ersetzen oder, wenn die Voraussetzungen für die Erlassung des abgeleiteten Bescheides…
…eine Ergänzung einer Berufung vom 6. Februar 2002 gegen den Bescheid über den Ablauf der Aussetzung der Einhebung vom 7. Jänner 2002 mit folgendem Wortlaut eingebracht: "Ergänzend zu der oben erwähnten Berufung verweise ich auf eine mir durch die Fachliteratur zugegangene Entscheidung der FLD Wien…
…252 Abs. 1 BAO kann ein Bescheid, dem Entscheidungen zugrunde liegen, die in einem Feststellungsbescheid getroffen worden sind, nicht mit der Begründung angefochten werden, dass die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind. Die Bestimmung des § 252 Abs. 1 schränkt das Berufungsrecht gegen abgeleitete Bescheide ein;…
…BAO sind in einem Feststellungsbescheid enthaltene Feststellungen, die u.a. für Abgabenbescheide von Bedeutung sind, diesen Bescheiden zugrunde zu legen, auch wenn der Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist. Es besteht also eine zwingende Bindungswirkung zwischen Feststellungsbescheiden und den Einkommensteuerbescheiden der Beteiligten. Daraus folgt aber…
…gegen abgeleitete Bescheide (im Gegenstandsfall der angefochtene Einkommensteuerbescheid 2005) ein; Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid (im Gegenstandsfall der Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO ergangen an die Vermietungsgemeinschaft) getroffene Feststellungen sollen nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorgebracht werden können. Werden sie im Rechtsmittel gegen den abgeleiteten Bescheid…
…die abgeleiteten Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1998, 1999 und 2000, St.Nr. X, vorgebracht, so ist die Berufung diesbezüglich als unbegründet abzuweisen (vgl. Ritz, BAO3, § 252 Tz 3). Dass die o.a. Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO der Bw. gegenüber wirksam geworden sind (diese Bescheide sind…
…immer geartete Verletzung von Verfahrensvorschriften erkennen. Die Behörde hat sich bei ihrer Vorgangsweise an die Vorgaben der Bundesabgabenordnung gehalten und ist dem System von Grundlagenbescheid und hievon abgeleiteten Bescheiden gefolgt. Die im Rahmen der Berufung/Vorlage vorgebrachten Argumente des Bw. verkennen somit die durch die…
…0002). Ist bisher noch kein (früherer) Feststellungsbescheid ergangen, so hat die Abgabenbehörde bei Erlassung des Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheides den auf den jeweiligen Mitunternehmer entfallenden Gewinn- oder Verlustanteil selbst zu beurteilen, zumal abgeleitete Bescheide auch vor Erlassung des jeweiligen Grundlagenbescheides ergehen können (vgl Ritz, BAO-Kommentar2, …
…noch kein (früherer) Feststellungsbescheid ergangen, so hat die Abgabenbehörde bei Erlassung des Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheides den auf den jeweiligen Mitunternehmer entfallenden Gewinn- oder Verlustanteil selbst zu beurteilen, zumal abgeleitete Bescheide auch vor Erlassung des jeweiligen Grundlagenbescheides ergehen können (vgl Ritz, BAO-Kommentar2, § 295 Tz 10).…
…Angesichts des Umstandes, dass der genannte Feststellungsbescheid - dieser fungiere unstrittig als Grundlagenbescheid für den abgeleiteten Einkommensteuerbescheid - nicht rechtskräftig sei, sei der nunmehr angefochtene abgeleitete Bescheid ohne rechtliche Grundlage erlassen worden. Aus diesem Grunde sei dieser ersatzlos aufzuheben. Das Finanzamt wäre aber auch bereits aus Gründen…
…der Boden entzogen: § 192 BAO betont nämlich die Bindungswirkung von Grundlagenbescheiden für abgeleitete Bescheide (Folgebescheide), die sich bereits aus den Bescheidwirkungen (nämlich der Bindungswirkung) ergeben würde. Aus der Bindungswirkung ergibt sich, dass abgeleitete Bescheide nicht hinsichtlich der Richtigkeit derjenigen Bescheidelemente, an die sie gebunden sind…
…nicht rechtfertigen. Würde man der an der Notwendigkeit und nicht am objektiven Erklärungswert orientierten Argumentation der Bw folgen, würde dies bedeuten, dass in Berufungen gegen abgeleitete Bescheide erhobene Einwendungen, die gegen vorgelagerte Grundlagenbescheide erhoben werden müssten, als Anträge auf Aufhebung der Grundlagenbescheide zu deuten wären…
…der richtigen Höhe festgestellt worden wären. Dieser Argumentation des Bw. stehen aber das gerade oben dargelegte und erläuterte System von Grundlagenbescheiden und davon abgeleiteten Bescheiden und die diesem System immanente zwingende Bindungswirkung entgegen. Einwendungen gegen die Ermittlung der Höhe der gemeinschaftlichen und in der Folge…
…BAO für die in Feststellungsbescheiden enthaltenen Feststellungen. Sie besteht (dem letzten Halbsatz des § 192 BAO zufolge) bereits vor Rechtskraft (im formellen Sinn) des Feststellungsbescheides. Zu den Feststellungsbescheiden (Grundlagenbescheiden für abgeleitete Bescheide) gehören u.a. (in Verbindung mit vorgelagerten Bescheiden) Wert-, Art- und Zurechnungsfortschreibungsbescheide (§ 21 BewG…
…von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung keine Rechtswirkungen entfalten (siehe auch Bescheid des unabhängigen Finanzsenates vom 3. Dezember 2003, Zl. RV/0313-G/03). Mangels tauglicher Nichtfeststellungsbescheide sind daher auch die daraus abgeleiteten streitgegenständlichen Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1997 bis 1999 zu Unrecht ergangen und…
…von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung keine Rechtswirkungen entfalten (siehe auch Bescheid des unabhängigen Finanzsenates vom 3. Dezember 2003, Zl. RV/0313-G/03). Mangels tauglicher Nichtfeststellungsbescheide sind daher auch die daraus abgeleiteten streitgegenständlichen Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1997 bis 1999 zu Unrecht ergangen und…
… 252 Abs. 1 BAO normierte Einschränkung des Berufungsrechtes gegen abgeleitete Bescheide (hier: den streitgegenständlichen Einkommensteuerbescheid): Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen sollen nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorgebracht werden können. Werden sie im Rechtsmittel gegen den abgeleiteten Bescheid vorgebracht, so ist die Berufung diesbezüglich…