…auch Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 (13. und 14. Bezug). Da es sich hierbei um eine Nachzahlung für abgelaufene Kalenderjahre neben dem laufenden Bezug handle, sei seines Erachtens bei der Abrechnung § 67 Abs. 8 lit. c EStG 1988 anzuwenden, da keine willkürliche Verschiebung…
…im Veranlagungsverfahren bis zum 31. Jänner des folgenden Kalenderjahres einen Lohnzettel (§ 84 EStG 1988) auszustellen und an das Finanzamt der Betriebsstätte zu übermitteln (§ 69 Abs. 6 Z 1 EStG 1988). Betrifft die Auszahlung im Sinne der Z 1 ein abgelaufenes Kalenderjahr, ist der Lohnzettel bis…
…Säumniszuschlages beantragt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 6. Dezember 2004 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Eine Umsatzsteuernachzahlung für ein abgelaufenes Kalenderjahr sei immer spätestens am 15. Februar des nachfolgenden Kalenderjahres fällig. Sollte bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheides 2003 (22. Dezember 2004) von der in der Berufungsschrift…
…Bezüge im Veranlagungsverfahren bis zum 31. Jänner des folgenden Kalenderjahres einen Lohnzettel (§ 84) auszustellen und an das Finanzamt der Betriebsstätte zu übermitteln (§ 69 Abs. 6 Z 1 EStG 1988). Betrifft eine Auszahlung im Sinne der Z 1 ein abgelaufenes Kalenderjahr, ist der Lohnzettel bis zum…
…2 Iit. a BAO). Zu prüfen war daher zunächst, ob die Erlassung eines Einkommensteuervorauszahlungsbescheides für ein bereits abgelaufenes Kalenderjahr zulässig ist. Zu dieser Rechtsfrage hat der Unabhängige Finanzsenat in seiner Entscheidung vom 14.5.2009, GZ.RV/0180-K/07, ausgeführt: "Die Vorauszahlungsverpflichtung bei der…
…Bemessungsgrundlagen festgestellt wurden, sind auch die Voraussetzungen für die Verhängung eines Verspätungszuschlages weggefallen. Ähnliches gilt für den Einkommensteuervorauszahlungsbescheid für das Jahr 2000. Der Vorauszahlungsbescheid ist in der Regel mit dem Einkommensteuerbescheid für ein abgelaufenes Kalenderjahr verbunden. Er kann aber auch gesondert ergehen, wie zum Beispiel…
…Art. III des Umgründungssteuergesetzes rückwirkend mit Ablauf des 31. März 2005. Die Bw. hat ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr (jeweils 1. April eines Jahres bis 31.März des Folgejahres). Im Anschluss an eine bei der Bw. abgeführte Außenprüfung setzte das Finanzamt mit dem am 26…
…dass die am 13. Dezember 2004 beim Finanzamt eingereichte Einnahmen-Ausgaben Rechnung für das Kalenderjahr 2003 folgende Eckdaten ausweise: Einnahmen: € 20.450,00 Ausgaben: € 12.599,08 Die im Zuge der Außenprüfung vorgelegte Saldenliste weise lediglich jene Honorarnoten aus, die bisher nicht der…
…die erbrachten Leistungen betreffen würden) für die Gestionspauschale sei der Zeitraum beginnend mit der Bilanzierung des jeweils abgelaufenen Kalenderjahres (das sei das Veranlagungsjahr) bis zur Bescheiderlassung und der damit verbundenen Abrechnung für dieses Veranlagungsjahr, somit alle Leistungen, die ein abgelaufenes Veranlagungsjahr beträfen (siehe Graphik unten)…
…Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer gemindert haben, führe die nunmehrige Rückzahlung zu einem steuerpflichtigen Bezug. Im Fall der Rückzahlung durch den Dienstgeber für abgelaufene Kalenderjahre komme es zu einer Pflichtveranlagung für jenes Jahr, in dem die Rückzahlung geleistet worden sei. Da bei der Auszahlung dieser Beträge…
…Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung einzubehalten. Für das abgelaufene Kalenderjahr ist ein Lohnzettel gemäß § 84 an das Finanzamt zu übermitteln. Die zitierte gesetzliche Bestimmung regelt die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben. Danach gelten Einnahmen grundsätzlich als in dem Kalenderjahr bezogen, in dem sie zugeflossen sind…
…§ 6 Abs. 4 KfzStG 1992 hat er für jedes abgelaufene Kalenderjahr bis zum 31. März des darauf folgenden Kalenderjahres dem Finanzamt eine Steuererklärung über die steuerpflichtigen Kraftfahrzeuge abzugeben. Der Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum ist damit das Kalendervierteljahr (vgl. auch 582 d.B. XVIII GP) und die…
…der Firma N sei nicht berücksichtigt worden, dass es sich bei der im Juni 2003 ausbezahlten Aktienoptionsabfindung für 2001 und 2002 in Höhe von € 401.522,00 um eine Nachzahlung für abgelaufene Kalenderjahre, die nicht auf einer willkürlichen Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes beruhen, gehandelt hätte…
…da dies bis dato nicht erfolgt sei. Für das Kalenderjahr 2004 sei überdies bereits Verjährung eingetreten (die fünfjährige Antragsfrist sei mit 31.12.2009 abgelaufen). Der Bw. gab daraufhin eine Stellungnahme ab wie folgt (Vorhaltsbeantwortung): Grundsätzlich wird um Wiederholungen zu vermeiden auf die unten angeführten…
…Gem. § 67 Abs. 8 lit. c EStG 1988 in der für das Berufungsjahr 2002 geltenden Fassung sind Nachzahlungen für abgelaufene Kalenderjahre, die nicht auf einer willkürlichen Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes beruhen, soweit sie nicht nach Abs. 3 oder 6 mit dem festen Steuersatz zu versteuern sind…
…Pensionen, über deren Bezug bescheidmäßig abgesprochen wird, sowie Nachzahlungen im Insolvenzverfahren gelten in dem Kalenderjahr als zugeflossen, für das der Anspruch besteht. ... Die Lohnsteuer ist im Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung einzubehalten. Für das abgelaufene Kalenderjahr ist ein Lohnzettel gemäß § 84 an das Finanzamt zu übermitteln…
…dass das Verzeichnis erst nach Ablauf des Kalenderjahres bzw. des Veranlagungsjahres abgegeben werden kann. § 42 Abs. 1 EStG 1988 normiert nämlich, dass der unbeschränkt Steuerpflichtige in den dort angeführten Fällen eine Steuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr (Veranlagungsjahr) abzugeben hat. Erst nach Ablauf des Kalenderjahres bzw…
…als in diesem Kalenderjahr bezogen. Nachzahlungen von Pensionen, über deren Bezug bescheidmäßig abgesprochen wird, sowie Nachzahlungen im Insolvenzverfahren gelten in dem Kalenderjahr als zugeflossen, für das der Anspruch besteht. Die Lohnsteuer ist im Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung einzubehalten. Für das abgelaufene Kalenderjahr ist ein Lohnzettel…
…abgesprochen wird, sowie Nachzahlungen im Insolvenzverfahren gelten in dem Kalenderjahr als zugeflossen, für das der Anspruch besteht. Bezüge gemäß § 79 Abs. 2 gelten als im Vorjahr zugeflossen. Die Lohnsteuer ist im Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung einzubehalten. Für das abgelaufene Kalenderjahr ist ein Lohnzettel gemäß § 84…
…Insolvenzverfahren gelten in dem Kalenderjahr als zugeflossen, für das der Anspruch besteht (AbgÄG 2005, idF BGBl. I 2005/161). Bezüge gemäß § 79 Abs. 2 gelten als im Vorjahr zugeflossen. Die Lohnsteuer ist im Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung einzubehalten. Für das abgelaufene Kalenderjahr ist ein Lohnzettel…