…lit.a) FinStrG begangen worden war, in Tschechien durch Kauf an sich gebracht sowie b) unter Verletzung der im § 119 BAO normierten abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs-und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Tabaksteuer in Höhe von € 401,66 dadurch bewirkt hat, dass er es den im …
…ohne hierdurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, vorsätzlich eine abgaben- oder monopolrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht verletzt. Eine der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflichten ist jene zur Abgabe von Steuererklärungen. Die Einreichung der (vollständigen und wahrheitsgemäßen) Abgabenerklärungen muss innerhalb der allgemeinen oder im Einzelfall…
…dieser als verantwortlicher Geschäftsführer der Firma S-GmbH im Bereich des Finanzamtes für den 3. und 11. Bezirk, Schwechat und Gerasdorf vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Abgabe unrichtiger Jahressteuererklärungen bzw. dass Abgaben, die selbst zu berechnen sind, nicht entrichtet wurden…
…Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Das angefochtene Erkenntnis wird wie folgt abgeändert: Der Berufungswerber ist schuldig, als Abgabepflichtiger im Amtsbereich des Finanzamtes Graz-Stadt, ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, vorsätzlich die abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht (§ 119 BAO in Verbindung mit …
…als er seine Grundaufzeichnungen grob mangelhaft geführt, in der Folge unrichtige Abgabenerklärungen eingereicht, hiedurch seine abgabenrechtliche Anzeige-, Wahrheits- und Offenlegungspflichten verletzt und hiemit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen habe. Die Begründung dieses Bescheides lautet wie folgt: "Die Verkürzungsbeträge ergeben sich aus dem…
…ist schuldig, vorsätzlich, ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, durch die Nichtabgabe von Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1999 und 2000, eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht nach § 119 BAO in Verbindung mit § 42 EStG 1988 verletzt zu haben. II. Im Übrigen wird…
…kurz: Bf) gemäß § 83 Abs. 2 FinStrG von der Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes, er habe vorsätzlich die abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Nichtabgabe der Einkommensteuerjahreserklärung 2008 verletzt, ohne dadurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen. Er habe hiermit ein Finanzvergehen…
…dass diese im Amtsbereich des Finanzamtes Baden Mödling vorsätzlich 1) durch Abgabe einer unrichtigen Einkommensteuererklärung, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Einkommensteuer 1997 in Höhe von € 12.568,33 (S 172.944,00) bewirkt und hiermit ein Finanzvergehen…
…Thaya vorsätzlich als Verantwortlicher für die steuerlichen Obliegenheiten der Firma K.S. und Mitbes. unter Verletzung abgabenrechtlicher Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten (durch die Nichtabgabe der Abgabenerklärungen für die Jahre 1999 und 2000) Abgabenverkürzungen an Umsatzsteuer für das Jahr 1999 in Höhe von S 7.800…
…der Umsatzsteuererklärungen für 01-09/2012 sowie durch Unterlassen der Anzeigepflicht gemäß § 120 Abs. 1 BAO betreffend die Änderung einer persönlichen Abgabepflicht vom Umsatz der Jahre 2010 bis 2011 eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht verletzt und dadurch das Vergehen der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs…
…vorsätzlich als Abgabepflichtiger im Bereich des genannten Finanzamtes, ohne hierdurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht dadurch verletzt zu haben, dass er für das Jahr 2010 keine Jahressteuererklärung betreffend Einkommensteuer abgegeben habe und dadurch das Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit…
…nicht angemeldet worden sei und sohin gemäß § 156 Abs. 4 IO die gesamte Forderung verlangt werden könne. Der Bw habe die abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt und habe das Finanzamt keine Kenntnis von Einkünften aus selbständiger Tätigkeit gehabt. Als das Finanzamt davon erfahren habe…
…Urfahr als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Bw. für schuldig erkannt, weil im Bereich des genannten Finanzamtes als Abgabepflichtiger vorsätzlich die abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Nichtabgabe der Einkommen- und Umsatzsteuer-Jahreserklärung für 2007 bis 2010 verletzt habe, ohne dadurch den Tatbestand eines anderen…
…08-12/2009) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten hat sowie 2. - ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen - seine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht dadurch verletzt hat, dass er trotz Erinnerung und Festsetzung einer Zwangsstrafe die Steuererklärung…
…01 - 12/2010 in Höhe von € 6.601,33; (gesamt: € 14.830,16) b) vorsätzlich durch Nichtabgabe von Jahressteuererklärungen betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer für die Jahre 2008 und 2009 zu den gesetzlichen Fälligkeitsterminen eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt und habe dadurch…
…01 - 12/2010 in Höhe von € 6.601,33; (gesamt: € 14.830,16) b) vorsätzlich durch Nichtabgabe von Jahressteuererklärungen betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer für die Jahre 2008 und 2009 zu den gesetzlichen Fälligkeitsterminen eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt und habe dadurch…
…zur Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2006, 2008 und 2009 überhaupt nicht, jene für das Jahr 2007 verspätet abgegeben zu haben und dadurch - ohne den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen - die abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt zu haben. Er habe dadurch eine Finanzordnungswidrigkeit nach…
…des einschreitenden Finanzamtes als Abgabepflichtiger (StNr. 12), ohne dadurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, vorsätzlich eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht dadurch verletzt zu haben, dass er für die Jahre 2006 und 2007 keine Umsatz- und Einkommensteuererklärungen abgegeben habe, und dadurch (jeweils) das…
…den Berufungswerber (Bw.) für schuldig erkannt, im Bereich des einschreitenden Finanzamtes als Abgabepflichtiger (StNr. 12) vorsätzlich die abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Nichtabgabe der Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2006 und 2007 verletzt zu haben, ohne hierdurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen…
…3.768,68 € bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten, sowie b) vorsätzlich die abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Nichtabgabe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung für 2006 verletzt zu haben, ohne hierdurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehen zu erfüllen und…