…August 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe betragen: Einkommensteuer 2006 | | 2006 | Gesamtbetrag der Einkünfte | 52.292,22 € | a.g.Belastungen (ausw…
…der eingereichten Erklärung festgesetzt. < a.g.Belastung vor Selbstbehalt: 1.724,59 € < Selbstbehalt: 1.724,59 € < Kinderbetreuungskosten: 1.279,70 € < Pauschbetrag Behinderung Kind: 3.144,00 € < Kinderfreibeträge: 440,00 €. Begründend wurde ausgeführt, dass bei den…
…beantragte der Bw. u.a. die steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen gegenüber seinen Kindern. Das Finanzamt Wien 1/23 veranlagte den Bw. für das Jahr 2003 mit seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zur Einkommensteuer, wobei die als außergewöhnliche Belastung geltend gemachten Unterhaltsleistungen mit Hinweis auf § 102…
…2002, 2003, 2004 und 2005 die Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen infolge einer auswärtigen Berufsausbildung ihres Sohnes M. Mit Einkommensteuerbescheiden für die Jahre 2001, 2002, 2003 und 2004 wurden die diesbezüglichen Pauschbeträge seitens des zuständigen Finanzamtes berücksichtigt. Mit Datum 13. Juli 2006 wurden die Verfahren hinsichtlich…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A.G. in XY, vom 27. November 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 7. November 2003 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe ab 1. August 1998 entschieden: Die Berufung wird als…
…aus welchem sich ergibt, dass der Kindesvater Antragsteller für die - nach deutschem Recht "Kindergeld" benannte - Familienbeihilfe war, dies im Einverständnis mit der Kindesmutter. Zusammenfassend wird daher der A n t r a g gestellt, der Berufung Folge zu geben, den bekämpften Bescheid des Finanzamtes Graz…
…als ag. Belastung würde somit eindeutig dem Leistungsfähigkeitsprinzip widersprechen, als dem wesentlichen Element der Einkommensteuer; insofern würde auch ein Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichbehandlung vorliegen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 19. Juli 2006 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Gesetzliche Unterhaltsleistungen würden als außergewöhnliche Belastung…
…am 28. Oktober 2010 geladen. In der Niederschrift über den Verlauf des Erörterungsgespräches wurde im wesentlichen Folgendes festgehalten: Der Referent fasste zusammen, dass die Gesamtkosten dieses Schadens mit 43.621,80 € beziffert worden seien (als a.g.B. beantragt: 2006: 10.021,44 €;…
…diese Rückerstattungen nicht zu "vergessen". Meines Erachtens wäre als diesbezüglich ein Betrag von 290,72 € zu berücksichtigen. Podologische Einlagen (87,10; 40,00): auch diese Aufwendungen sind meines Erachtens nicht als a.g.Belastung einzustufen; wurde in der Berufungsschrift aber auch nicht entgegengetreten. Dr…
…50,00 € - Krankheitskosten (KZ 730): 475,00 € - andere a.g.B. (KZ 735): 5.100,00 € Mit Ersuchen um Ergänzung vom 18. November 2010 seitens des zuständigen Finanzamtes wurde die Berufungswerberin ersucht, die gesamten außergewöhnlichen Belastungen belegmäßig nachzuweisen. Mit Eingabe vom 11…
…mit der Begründung, dass diese Aufwendungen infolge ihrer Berufstätigkeit und der Notwendigkeit der Begleitung des Sohnes Luca zu den diversen Therapien eine ag. Belastung darstellen würden. Das Merkmal der Außergewöhnlichkeit von Kinderbetreuungskosten ist ganz allgemein schon deshalb nicht gegeben, da die im Gesetz ganz allgemein…
…einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) vormals Handelsvertreter, nun Pensionist macht im Streitjahr 2005 Aufwendungen als außergewöhnliche (a.g.) Belastung betreffend einen Kanalanschluss und -sanierung als Katastrophenfall geltend. Das Finanzamt hätte die beiden Rechnungen unrichtigerweise als Reparaturaufwand beurteilt und wären der Familie des…
…weil ihr Ehegatte, Herr A, den Grenzbetrag i.S.d. § 33 EStG 1988 nicht überschritten habe. Die Bw. verweise auch auf das eingebrachte Rechtsmittel ihres Ehegatten. Demnach stünden ihr auch die Zahlungen der außergewöhnlichen Belastungen für ihren Ehegatten zu, weil sie dazu im Rahmen des…
…von Ihnen angeführte Betrag von 283,- € war nicht nachvollziehbar. Die Aufenthaltskosten Ihrer Gattin (273,- €) mussten um eine Haushaltsersparnis für 7 Tage in Summe v. 36,62 € gekürzt werden. Anerkannte a.g. Belastungen: 17,95 gfg. Heilmittel, 510,72 Kurzuzahlung, 160,20 Massagen…
…würden. Von den angefallenen Aufwendungen seien Kostenersätze aus einer gesetzlichen bzw. freiwilligen Krankenversicherung abzuziehen. A.g. Belastungen seien in dem Jahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden seien. Folgende Vorhaltsbeantwortung wurde übermittelt: Da die Tochter der Bw. im Jahr 2005 zu niedrige Einkünfte gehabt habe…
…Bw. für die Weiterführung des Bauträgervertrages zu höheren Kosten entschieden. Folgende Kosten hätten sich aufgrund der Weiterführung ergeben: | außergewöhnliche Belastungen (a.g.Bel.): | Betrag: | Verlängerung der Mietzahlungen durch die pönalfreie Bauzeitverzögerung in der Wohnung "Favoritenstraße": | 2.566,56 [= 50 % v…
… 34 Abs. 1 EStG verdränge. Die Bw. begehrte im Jahr 2006 geleistete Zahlungen als außergewöhnliche (a.g.) Belastungen im Sinne des § 34 (1) bis (5) EStG wie folgt: | a) | lt. EDV-Ziffer 730: ESt-Erkl. 2006 | € | 3.140,47 |…
…279,77 | | Pflegekosten Gattin | 1.316,00 | | Pflegekosten Bw. | 0,00 | durch Pflegegeld abgegolten | SUMME a.g. Belastungen | 3.205,80 | In Anbetracht dieser Gegebenheiten war wie im Spruch zu entscheiden. Beilage: 1 Berechnungsblatt Linz…
…im folgenden Bw.) folgende hier streitgegenständliche Aufwendungen an: Bezahlung Masseverwalter/Telefon (Werbungskosten): 5.000,-- ATS Anteilsverlust AS GmbH (a.g. Belastung): 375.000,-- ATS Konkursanmeldekosten (a.g. Belastung): 50.000,-- ATS. Mit Bescheid vom 18.11.2002 erkannte das zuständige Finanzamt diese Beträge nicht an…
…dieser Betrag nicht ändern. Hinsichtlich der Jahre 2005 wurden keine weiteren Aufwendungen beantragt. In der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2007 wurde unter der Kennzahl 735 ein Betrag von 1.000,00 € angeführt (Straße). Dass diese Aufwendungen keine a.g.Belastungen, aber auch keine Sonderausgaben darstellen…