…gab der Berufungswerber bekannt, dass seine Lebensgefährtin zu diesem Zeitpunkt Studentin gewesen sei. § 16 Abs 1 Z 4 EStG 1988 umfasst - von einigen Ausnahmen abgesehen - nur Pflichtbeiträge, also Beitragsleistungen, die Zwangscharakter haben (VwGH v 2. 3. 1993, ZI 93/14/0003), oder mit anderen Worten…
…Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung jedenfalls Betriebsausgaben. Das Gesetz stellt nicht auf eine gleichartige Wirkung anderer Versicherungsprodukte, sondern auf den durch die Anwendung gesetzlicher Bestimmungen sich ergebenden Zwangscharakter der Beiträge ab. Das dieser im gegenständlichen Fall nicht gegeben ist, ist unbestritten. Auf…
…1 Z. 2 EStG 1988 ist, ob die Beitragsleistungen Zwangscharakter haben oder ob sie auf einem freiwilligen Entschluss des Steuerpflichtigen - insbesondere im Interesse seiner Zukunftssicherung - beruhen, der in der Außenwelt (z.B. durch Abschluss eines Vertrages oder Stellung eines Antrages) manifestiert wird. Bei den "besonderen…
…sie ihren Wohnsitz im Inland haben, auf Antrag in der Kranken- und Pensionsversicherung selbst versichern. § 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 umfasst - von einigen Ausnahmen abgesehen - nur Pflichtbeiträge, also Beitragsleistungen, die Zwangscharakter haben (vgl. Hofstätter - Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, Rz 1 zu § 16 Abs…
…Z 2 EStG 1988). Maßgebend für die Abgrenzung zwischen Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beiträgen gemäß § 18 Abs.1 Z 2 EStG 1998 ist ob, die Beitragsleistungen Zwangscharakter haben oder ob sie auf einem freiwilligen Entschluss des Steuerpflichtigen, insbesondere im Interesse seiner Zukunftssicherung beruhen, der der Außenwelt…
…die auf Grund einer Zwangsmitgliedschaft zu gesetzlichen Interessensvertretungen zu entrichten sind. Den (hier berufungs)gegenständlichen Beiträgen der Arbeitnehmer zur Pensionseinrichtung der X Stadtwerke AG liegt ein vergleichbarer Zwangscharakter nicht zu Grunde. Diese Beiträge waren vielmehr auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Dienstvertrag…
…Abs. 1 Z 2 EStG 1988 ist grundsätzlich, ob die Beitragsleistungen Zwangscharakter haben oder ob sie auf einem freiwilligen Entschluss des Steuerpflichtigen - insbesondere im Interesse seiner Zukunftssicherung - beruhen. Dieser freiwillige Entschluss ist zB bei Abschluss eines Vertrages oder Stellung eines Antrages zu unterstellen (vgl. VwGH…
…ein Abzug als Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z. 4 EStG 1988 nicht zulässig (zur Abgrenzung zwischen Pflichtbeiträgen mit "Zwangscharakter" und auf einem freiwilligen Entschluss des Steuerpflichtigen beruhenden Zahlungen siehe VwGH 26.6.1990, 89/14/0172 bzw. vom 1.7.2003, 97/13/0230)…
…Abs. 1 Z. 2 EStG 1988 ist, ob die Beitragsleistungen Zwangscharakter haben oder ob sie auf einem freiwilligen Entschluss des Steuerpflichtigen - insbesondere im Interesse seiner Zukunftssicherung - beruhen, der in der Außenwelt (z.B. durch Abschluss eines Vertrages oder Stellung eines Antrages) manifestiert wird (vgl. das…
…sozialversichert, wer eine Wirtschaftstätigkeit ausübt. Dazu zählt auch die Vermietung einer Wohnung im Privatvermögen. § 16 Abs. 1 Z 4 lit. a EStG 1988 bezieht sich jedenfalls auf Beitragsleistungen mit Zwangscharakter in der inländischen gesetzlichen Sozialversicherung (Atzmüller/Lattner in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG, § 16 Anm. 52.)…
…Darunter fallen nur Pflichtbeiträge an inländische gesetzliche Sozialversicherungsträger. Der Werbungskostencharakter derartiger Beiträge ergibt sich nicht aus den ansonsten erforderlichen Zusammenhang der Versicherung mit der außerbetrieblichen Tätigkeit, sondern aus dem Zwangscharakter der Versicherung. Ausschlaggebend ist somit allein, ob die Beitragsleistung den Steuerpflichtigen auf Grund einer zwingenden…
…Ziviltechnikern, Notaren, Apothekern und Patentanwälten der Fall. Der Betriebsausgabencharakter derartiger Beiträge ergibt sich nicht aus dem ansonsten erforderlichen Zusammenhang der Versicherung mit der betrieblichen Tätigkeit, sondern aus dem Zwangscharakter der Versicherung. Ausschlaggebend ist somit allein, ob die Beitragsleistung den Steuerpflichtigen auf Grund einer zwingenden Vorschrift…
…die auf Grund einer Zwangsmitgliedschaft zu gesetzlichen Interessensvertretungen zu entrichten sind. Den (dort beschwerde- und hier berufungs)gegenständlichen Beiträgen der Arbeitnehmer zur Pensionseinrichtung der X Stadtwerke AG liegt ein vergleichbarer Zwangscharakter nicht zu Grunde. Diese Beiträge waren vielmehr auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer…
…Beiträgen gemäß § 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 ist daher, ob die Beitragsleistungen Zwangscharakter haben oder ob sie auf einem freiwilligen Entschluss des Steuerpflichtigen beruhen, der in der Außenwelt (zB durch Abschluss eines Vertrages) manifestiert wird (vgl. VwGH 26.6.1990, 89/14/0172…
…als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten bei den einzelnen Einkunftsarten abzuziehen. Pflichtversicherungsbeiträge sind Beiträge mit Zwangscharakter in der österreichischen gesetzlichen Sozialversicherung. Der Betriebsausgabencharakter (Werbungskostencharakter) derartiger Beiträge ergibt sich nicht aus dem Zusammenhang der Versicherung mit der betrieblichen (beruflichen) Tätigkeit, sondern aus dem Zwangscharakter der Versicherung. Ausschlaggebend ist…
…der Ansicht der Finanzbehörde, den FBiG als Betriebsausgabe zu qualifizieren, nicht gefolgt werden, da der Zwangscharakter als Betriebsausgabe beim FBiG nicht gegeben ist. Weiters definiert das Gesetz nicht ex lege den FBiG als Betriebsausgabe im Sinne des § 4 Abs. 4 EStG, somit scheitert diesbezüglich schon…
…Notaren, Apothekern und Patentanwälten der Fall. Der Betriebsausgabencharakter derartiger Beiträge ergibt sich nicht aus dem ansonsten erforderlichen Zusammenhang der Versicherung mit der betrieblichen Tätigkeit, sondern aus dem Zwangscharakter der Versicherung. Ausschlaggebend ist somit allein, ob die Beitragsleistung den Steuerpflichtigen auf Grund einer zwingenden Vorschrift, der…
… 18 Abs. 1 Z 2 EStG grundsätzlich maßgebend sei, ob die Beitragsleistungen Zwangscharakter hätten oder ob sie auf einem freiwilligen Entschluss des Steuerpflichtigen - insbesondere im Interesse seiner Zukunftssicherung - beruhen würden. Im vorliegenden Fall sei die der Pflichtversicherung zugrunde liegende Einkunftsquelle - Betrieb eines Lebensmittelgeschäftes - im Jahr…
…es sei maßgebend für die Abgrenzung zwischen Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beiträgen, ob die Beitragsleistungen Zwangscharakter haben oder ob sie auf einem freiwilligen Entschluss des Steuerpflichtigen - insbesondere im Interesse seiner Zukunftssicherung - beruhen, der in der Außenwelt durch Abschluss eines Vertrages oder Stellung eines Antrages manifestiert werde…
…16 EStG 1988 und freiwilligen Beiträgen im Sinn des § 18 EStG 1988 darin besteht, ob die Beiträge eben mit Zwangscharakter gesetzlich vorgeschrieben sind oder ob sie auf einem freiwilligen Entschluss beruhen, etwa im Interesse einer Zukunftssicherung. Bei Abschluss eines Vertrages oder Stellung eines Antrages ist…