…seien. Der Wertung von Zuwendungen einer ausländischen Privatstiftung an österreichische Begünstigte als dem Vollsteuersatz unterliegende wiederkehrende Bezüge im Sinne des § 29 EStG stünden aus Gründen der Gleichbehandlung erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken entgegen, weil die Wertung der Einkünfte der Bw. als sonstige Einkünfte zu einer Vollbesteuerung führe…
…steuerlich entlastet. Auch Österreich müsse Zuwendungen einer österreichischen Privatstiftung an ausländische Begünstigte vollständig von der Kapitalertragsteuer befreien bzw. entlasten, entweder nach dem Rückerstattungssystem oder nach dem System der Entlastung an der Quelle. Zweck der Entlastung sei in allen Fällen die Vermeidung einer Mehrfachsteuerbelastung, wie sie…
…Änderung von Reglement/Beistatut die Zustimmung der Erstbegünstigten erforderlich sei. Ferner sei statutarisch festgelegt, dass aus einer Begünstigten- Stellung keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden könnten. Es bestehe daher auch kein durchsetzbarer Rechtsanspruch auf Auszahlung einer Zuwendung. Diese Festlegung entspreche auch der rechtlichen Praxis bei österreichischen Privatstiftungen…
…einen Schilling an Einkünfte aus Kapitalvermögen /sonstige Einkünfte im Sinn des § 29 EStG in der entsprechenden Einkommensteuererklärung angegeben zu haben, sodass die Bw. dadurch, dass ihr die steuerlichen Hintergründe bekannt gewesen waren, vorsätzlich gehandelt hatte. Damit war die Frage der Zurechnung von Zuwendungen von ausländischen…
…d) | Gewinnanteile jeder Art auf Grund von Partizipationskapital im Sinne des Bankwesengesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes. | e) | Rückzahlungen im Sinne des § 32 Z 3. | f) | Zuwendungen jeder Art von Privatstiftungen, ausländischen Stiftungen oder sonstigen Vermögensmasse, die mit einer Privatstiftung vergleichbar sind…
…Pensionskassengesetzes) die in- oder ausländischen Einkünfte nicht vermindert haben. Dies gilt sinngemäß, wenn die Beitragsleistungen das Einkommen im Ausland nicht vermindert haben. c) Zuwendungen von Privatstiftungen im Sinne des § 4 Abs. 11, soweit sie als Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis anzusehen…
…Angesichts des EuGH-Urteils "Lenz" it eine solche Auslegung von § 93 EStG 1988 auch gemeinschaftsrechtlich gebunden. Referent: Kann man sagen, dass grundsätzlich die Voraussetzungen der verdeckten Ausschüttung nicht bestritten werden und der Streitpunkt ausschließlich die Frage betrifft, ob ausländische Limiteds (mit Geschäftsleitung im Inland und…
…anläßlich der unentgeltlichen Übertragung eines Wirtschaftsgutes an die Privatstiftung vom Empfänger der Zuwendung erzielt werden. Dies gilt nicht hinsichtlich der bei der Zuwendung von Grundstücken mitübertragenen Belastungen des Grundstückes, soweit sie mit dem Grundstück in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. e) Ausländische Kapitalerträge im Sinne der…
…mögliche Begünstigte angeführt, der Stiftungsvorstand habe bisher jedoch keinerlei Zuwendungen an die Bw beschlossen. Die Bw habe selbst substanzielle Vermögenswerte dieser Privatstiftung gewidmet. Es entspreche nicht den Erfahrungen des täglichen Lebens, dass ein Stifter Vermögenswerte mit Entrichtung von Schenkungssteuer einer Privatstiftung widmet, um im Anschluss…
…Stiftung (hinsichtlich Veranlagungen), als auch bei Zuwendungen von Stiftungsvermögen Entscheidungskompetenz gehabt und habe diese auch tatsächlich ausgeübt. Folge man dennoch der Rechtsmeinung der Bw. durch Einstufung der genannten Stiftung als intransparente Stiftung und somit Gleichstellung in ihrer Wesensart einer österreichischen Privatstiftung, so hätte die Bw…
…die ertragsteuerliche sowie die erbschafts- und schenkungssteuerliche Behandlung von ausländischen Rechtsträgern anhand eines Typenvergleiches mit inländischen Rechtsträgern beurteilt. Im konkreten Fall wird fraglich sein, ob die jeweilige liechtensteinische Stiftung im Wesentlichen einer österreichischen Privatstiftung vergleichbar ist (eine vollständige Deckung muss hingegen nicht gegeben sein) oder…
…eine Privatstiftung eine Beteiligung im Sinne des § 31 des Einkommensteuergesetzes 1988 - wie im gegenständlichen Fall die Bw. - veräußert, gilt nach § 13 Abs. 4 KStG Folgendes: 1. Soweit nicht Abs. 3 letzter Satz anzuwenden ist (Anm.: im gegenständlichen Fall in Ermangelung von der Bw. vorgenommener Zuwendungen…
…Privatstiftung beim Empfänger als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen. Die Steuer von den unter die Kapitaleinkünfte fallenden Zuwendungen ist im Wege der Kapitalertragsteuer zu erheben, womit die Einkommensteuer als abgegolten gilt. Der Kapitalertragsteuer unterliegen die Kapitalerträge ohne jeden Abzug. Die Zwischensteuer ist wirtschaftlich gesehen eine…
…Privatstiftung beim Empfänger als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen. Die Steuer von den unter die Kapitaleinkünfte fallenden Zuwendungen ist im Wege der Kapitalertragsteuer zu erheben, womit die Einkommensteuer als abgegolten gilt. Der Kapitalertragsteuer unterliegen die Kapitalerträge ohne jeden Abzug. Die Zwischensteuer ist wirtschaftlich gesehen eine…
…des Vermögens der Privatstiftung im Interesse und zu Gunsten der Begünstigten. (c) Die Vornahme von Zuwendungen aus dem Vermögen der Privatstiftung und/oder aus den Erträgnissen desselben an die Begünstigten. (d) Die Errichtung von und die Beteiligung an Gesellschaften und sonstigen in- und ausländischen Rechtssubjekten.…
…des Vermögens der Privatstiftung im Interesse und zu Gunsten der Begünstigten. (c) Die Vornahme von Zuwendungen aus dem Vermögen der Privatstiftung und/oder aus den Erträgnissen desselben an die Begünstigten. (d) Die Errichtung von und die Beteiligung an Gesellschaften und sonstigen in- und ausländischen Rechtssubjekten.…
…Vergleichbarkeit" von ausländischen Thesaurierungsfonds mit inländischen Investmentfonds nicht ausschließen. Hinsichtlich einer teleologischen und verfassungskonformen Interpretation des § 13 Abs. 2 KStG idF des Strukturanpassungsgesetzes 1996 führte die Bw. aus, dass nach dem Ziel des Gesetzgebers und nach der herrschenden Auffassung in der Literatur, bei den Privatstiftungen…
…Es liegen bei durch eine inländische kuponauszahlende Stelle gemäß § 93 (3) Z 5 EStG zwar im Inland bezogene allerdings keine inländischen Kapitalerträge vor. 2.3. Ergebnis der Prüfung der Vergleichbarkeit Bei der Besteuerung von ausländischen Kapitalerträgen im Rahmen von Privatstiftungen zu privaten Zwecken kommt die…
…an die Privatstiftung vom Empfänger der Zuwendung erzielt werden. Dies gilt nicht hinsichtlich der bei der Zuwendung von Grundstücken mitübertragenen Belastungen des Grundstückes, soweit sie mit dem Grundstück in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Mit BBG 2003 wurde im Zuge einer Neukonzeption der Besteuerung ausländischer Kapitaleinkünfte…
…Jahr 2002 von der Privatstiftung Zuwendungen getätigt worden sind, wird im Hinblick auf den Wortlaut der Bestimmung des § 24 Abs. 5 KStG 1988 vor der Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2004 stattgegeben, So fordert § 24 Abs. 5 Z 2 KStG 1988 für die Erteilung einer Gutschrift…