…seien. Der Wertung von Zuwendungen einer ausländischen Privatstiftung an österreichische Begünstigte als dem Vollsteuersatz unterliegende wiederkehrende Bezüge im Sinne des § 29 EStG stünden aus Gründen der Gleichbehandlung erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken entgegen, weil die Wertung der Einkünfte der Bw. als sonstige Einkünfte zu einer Vollbesteuerung führe…
…die mit einer Privatstiftung vergleichbar sind, in § 27 Abs. 1 Z 7 mit dem Schenkungsmeldegesetz kann im Hinblick auf die Begründung der Regierungsvorlage nur so verstanden werden, dass nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen und dem folgend des Gesetzgebers Zuwendungen von ausländischen Privatstiftungen zum Zeitpunkt…
…steuerlich entlastet. Auch Österreich müsse Zuwendungen einer österreichischen Privatstiftung an ausländische Begünstigte vollständig von der Kapitalertragsteuer befreien bzw. entlasten, entweder nach dem Rückerstattungssystem oder nach dem System der Entlastung an der Quelle. Zweck der Entlastung sei in allen Fällen die Vermeidung einer Mehrfachsteuerbelastung, wie sie…
…Änderung von Reglement/Beistatut die Zustimmung der Erstbegünstigten erforderlich sei. Ferner sei statutarisch festgelegt, dass aus einer Begünstigten- Stellung keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden könnten. Es bestehe daher auch kein durchsetzbarer Rechtsanspruch auf Auszahlung einer Zuwendung. Diese Festlegung entspreche auch der rechtlichen Praxis bei österreichischen Privatstiftungen…
…einen Schilling an Einkünfte aus Kapitalvermögen /sonstige Einkünfte im Sinn des § 29 EStG in der entsprechenden Einkommensteuererklärung angegeben zu haben, sodass die Bw. dadurch, dass ihr die steuerlichen Hintergründe bekannt gewesen waren, vorsätzlich gehandelt hatte. Damit war die Frage der Zurechnung von Zuwendungen von ausländischen…
…vorübergehend höhere Beiträge zum Schließen einer unvorhergesehenen Deckungslücke leisten muß. ee) Beiträge des Arbeitgebers für sich sind nicht abzugsfähig. Als Arbeitgeber gelten in diesem Zusammenhang Unternehmer und Gesellschafter von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind. b) Zuwendungen an betriebliche Unterstützungskassen und sonstige…
…Soll auch ausländischen Privatstiftungen, wie inländischen Privatstiftungen, die Möglichkeit einer steuerneutralen Substanzauszahlung zustehen, dann müssen die hiefür maßgeblichen Umstände auch wahrheitsgemäß und nachprüfbar dargetan werden. Die Abgabenbehörde muss jedenfalls in die Lage versetzt werden, wie bei Zuwendungen von inländischen Privatstiftungen, auch bei Zuwendungen ausländischer Stiftungen…
…durch die Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf die Zwischensteuer das später erstattbare Volumen an Zwischensteuer gekürzt. Dies sei mE jedoch nicht richtig". Das ursprüngliche Besteuerungskonzept der Privatstiftungen habe eine weitest gehende Steuerfreistellung von Kapitalerträgen vorgesehen. Diese seien erst bei ihrer Zuwendung an einen Zuwendungsempfänger dem KESt…
…Pensionskassengesetzes) die in- oder ausländischen Einkünfte nicht vermindert haben. Dies gilt sinngemäß, wenn die Beitragsleistungen das Einkommen im Ausland nicht vermindert haben. c) Zuwendungen von Privatstiftungen im Sinne des § 4 Abs. 11, soweit sie als Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis anzusehen…
…Pensionskassengesetzes) die in- oder ausländischen Einkünfte nicht vermindert haben. Dies gilt sinngemäß, wenn die Beitragsleistungen das Einkommen im Ausland nicht vermindert haben. c) Zuwendungen von Privatstiftungen im Sinne des § 4 Abs. 11, soweit sie als Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis anzusehen…
…Pensionskassengesetzes) die in- oder ausländischen Einkünfte nicht vermindert haben. Dies gilt sinngemäß, wenn die Beitragsleistungen das Einkommen im Ausland nicht vermindert haben. c) Zuwendungen von Privatstiftungen im Sinne des § 4 Abs. 11, soweit sie als Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis anzusehen…
…Pensionskassengesetzes) die in- oder ausländischen Einkünfte nicht vermindert haben. Dies gilt sinngemäß, wenn die Beitragsleistungen das Einkommen im Ausland nicht vermindert haben. c) Zuwendungen von Privatstiftungen im Sinne des § 4 Abs. 11, soweit sie als Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis anzusehen…
…Pensionskassengesetzes) die in- oder ausländischen Einkünfte nicht vermindert haben. Dies gilt sinngemäß, wenn die Beitragsleistungen das Einkommen im Ausland nicht vermindert haben. c) Zuwendungen von Privatstiftungen im Sinne des § 4 Abs. 11, soweit sie als Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis anzusehen…
…d) | Gewinnanteile jeder Art auf Grund von Partizipationskapital im Sinne des Bankwesengesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes. | e) | Rückzahlungen im Sinne des § 32 Z 3. | f) | Zuwendungen jeder Art von Privatstiftungen, ausländischen Stiftungen oder sonstigen Vermögensmasse, die mit einer Privatstiftung vergleichbar sind…
…Pensionskassengesetzes) die in- oder ausländischen Einkünfte nicht vermindert haben. Dies gilt sinngemäß, wenn die Beitragsleistungen das Einkommen im Ausland nicht vermindert haben. c) Zuwendungen von Privatstiftungen im Sinne des § 4 Abs. 11, soweit sie als Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis anzusehen…
…ff). Zuwendungen von Stiftungen (gleichgültig ob von Privatstiftungen oder anderen Stiftungen) fallen nicht unter die Beteiligungsertragsbefreiung. Zur Behandlung bei der empfangenden Privatstiftung siehe Rz 56. Rz 41: Beteiligungserträge im Sinne des § 10 Abs. 1 KStG 1988 sowie ausländische Beteiligungserträge, die von einer inländischen Stelle ausgezahlt…
…Pensionskassengesetzes) die in- oder ausländischen Einkünfte nicht vermindert haben. Dies gilt sinngemäß, wenn die Beitragsleistungen das Einkommen im Ausland nicht vermindert haben. c) Zuwendungen von betriebliche Privatstiftungen im Sinne des § 4d, soweit sie als Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis anzusehen sind…
…Anleger F erhält Zuwendungen von der österreichischen A-Privatstiftung und der ausländischen B-Stiftung; beide Zuwendungen werden auf seinem Konto bei einer österreichischen Bank gutgeschrieben. Die A-Privatstiftung hat als inländische Schuldnerin der Kapitalerträge KESt für die Zuwendung einzubehalten; die Zuwendung der B-Stiftung unterliegt…
…Pensionskassengesetzes) die in- oder ausländischen Einkünfte nicht vermindert haben. Dies gilt sinngemäß, wenn die Beitragsleistungen das Einkommen im Ausland nicht vermindert haben. c) Zuwendungen von Privatstiftungen im Sinne des § 4 Abs. 11, soweit sie als Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis anzusehen…
…Pensionskassengesetzes) die in- oder ausländischen Einkünfte nicht vermindert haben. Dies gilt sinngemäß, wenn die Beitragsleistungen das Einkommen im Ausland nicht vermindert haben. c) Zuwendungen von Privatstiftungen im Sinne des § 4 Abs. 11, soweit sie als Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis anzusehen…