…oder dessen Vertreter im Sinne des § 13 Abs. 3 wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag innerhalb der Abholfrist wirksam, an dem die hinterlegte Sendung behoben werden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Fa. S-GmbH, 1160 Wien, Friedmanngasse 66/13, vom 21. Juli 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 2. Juli 2008 betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden: Die Berufung wird…
…2 BAO). Ein Abgabenbescheid ist daher ein Verwaltungsakt mit Rechtsfolgen für den/die Bescheidadressaten. Die Zustellung eines Bescheides zerfällt in zwei rechtlich zu unterscheidende Akte, nämlich einerseits in die Zustellverfügung und in den eigentlichen Zustellvorgang. § 9 Abs. 1 ZustG in der für das Jahr 2003…
…oder dessen Vertreter im Sinne des § 13 Abs. 3 wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag innerhalb der Abholfrist wirksam, an dem die hinterlegte Sendung behoben werden…
…anzumerken: Der Beschuldigte verkennt die Rechtslage offenbar insofern, als unabdingbare Voraussetzung für einen Zustellvorgang auch die Willensentscheidung und die praktische Umsetzung derselben des damit befassten Organwalters der Behörde (hier die diesbezügliche Bedienstete der Geschäftsstelle des Spruchsenates) sein wird, eine entsprechende Zustellung einer schriftlichen Bescheidausfertigung (hier…
…oder dessen Vertreter im Sinne des § 13 Abs. 3 wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag innerhalb der Abholfrist wirksam, an dem die hinterlegte Sendung behoben werden…
…an der Zustelladresse aufgehalten habe und dass dies dem Briefträger bekannt gewesen sei. Es wird nun um Mitteilung ersucht, ob diese Behauptung vom Zustellorgan bestätigt werden kann. Wurden von diesem entsprechende Wahrnehmungen einer längeren Ortsabwesenheit getroffen? Wurde das Postfach regelmäßig geleert oder war dieses überfüllt…
…der Ersatzzustellung maßgebend sei und bleibe. In den Fällen, in denen "der Großteil der berufstätigen Bevölkerung das Schriftstück nicht früher erhalten hätte können als der, der wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erhalten konnte" (§ 16 Abs. 5 und 17 Abs. 3…
…beim zuständigen Postamt 4020 (§ 17 Abs. 1 und 3 ZustG) zugestellt. Nach ungenutztem Ablauf bzw. Nichtbehebung der Sendung innerhalb der vom Zustellorgan entsprechend § 17 Abs. 3 ZustG bestimmten Abholfrist durch den Empfänger, wurde die angeführte Sendung vom Hinterlegungspostamt an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückgestellt (vgl. …
…oder dessen Vertreter im Sinne des § 13 Abs. 3 wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag innerhalb der Abholfrist wirksam, an dem das hinterlegte Dokument behoben werden…
…das richtig?" Kann ich mich nicht mehr erinnern. Und weiter: "Das Schriftstück soll anschließend in das ausschließlich für den Postzusteller vorgesehene Rückgabefach eingeworfen worden sein. Ist das richtig?" Keine Ahnung. "Möchten Sie sonst noch Anmerkungen zum Zustellvorgang machen?" Nein, ich habe mich immer bemüht, alles…
…oder dessen Vertreter im Sinne des § 13 Abs. 3 wegen Abwesenheit von der Abgabestellt nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag innerhalb der Abholfrist wirksam, an dem die hinterlegte Sendung behoben werden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Dr. Wilhelm Pistotnig und Mag. Josef Gutl im Beisein der Schriftführerin Claudia Orasch über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Dr. Stefan Kofler, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Str. 24…
…Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 184 BAO fest. Die Zustellung dieser Bescheide wurde mit Internationalem Rückschein an den Sitz der Berufungswerberin in Passau veranlasst. In einem solchen Fall richten sich die Voraussetzungen und die Wirksamkeit des Zustellvorganges nach dem am Zustellort anzuwendenden Recht (vgl. Ritz, BAO4…
…Bekanntgabe des konkreten Zustelldatums und Darstellung der Umstände, die einer Zustellung der Briefsendung vor diesem Zeitpunkt entgegengestanden seien (samt Dokumentation durch geeignete Unterlagen). Der Bw blieb die postalische Bescheinigung des Zustellvorgangs mit dem Hinweis auf datenschutzrechtliche Hindernisse bzw. die Vernichtung derartiger Unterlagen beim Postamt nach…
…sei. Aufgrund einer urlaubsbedingten Abwesenheit des Dw. bis zum 20. Oktober 2012 (siehe dazu den Vermerk des Zustellers auf dem Rsb) habe der Bescheid aber bei diesem Zustellvorgang nicht zugestellt werden können. Mit 23. Oktober 2012 sei der Bescheid wiederum zur Post gegeben worden. Die…
…die gravierenden Abweichungen, nämlich einer konträren Bewegungsrichtung im Anstrich und in der Schleife die Unterschrift auf der Post-Übernahmebestätigung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht vom Bf geschrieben wurde. Dazu und zum Zustellvorgang mit der Beurkundung einer persönlichen Zustellung an den Bf wurde MaN, Zusteller der verfangenen…
…Begründung führte es aus, die Zustellverfügung zerfalle in zwei rechtlich zu unterscheidende Akte, nämlich in die Zustellverfügung und in den eigentlichen Zustellvorgang. "Von wem und auf welche Weise und an welchem Ort für die der Empfänger die für ihn bestimmte Sendung erhält, ist nicht maßgebend…
…oder dessen Vertreter im Sinne des § 13 Abs. 3 wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag innerhalb der Abholfrist wirksam, an dem die hinterlegte Sendung behoben werden…
…der Übergabe an das Zustellorgan bewirkt. Im Zweifel hat die Behörde die Tatsache und den Zeitpunkt der Zustellung von Amts wegen festzustellen. Die Zustellung wird nicht bewirkt, wenn sich ergibt, dass der Empfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte…