… 9 Abs. 3 ZustG) des Bescheides zulässig. Diese Frist sei im gegenständlichen Fall überschritten worden, zumal die gegenständlichen Aufhebungsbescheide dem zustellungsbevollmächtigten Parteienvertreter erst am 3. November 2004 zugekommen seien. Zum anderen sei die vom Finanzamt vertretene Interpretation des § 12 Abs. 2 Z 1 UStG 1994…
…wurde. Der Bw hat am 20. Oktober 2008 gegen den Pfändungsbescheid das Rechtsmittel der Berufung wegen nicht ordnungsgemäßer Zustellung erhoben. Der Bw hat in der Berufung begründet, er habe einen Zustellungsbevollmächtigten namhaft gemacht und eine Zustellung sei, bei sonstiger Rechtswidrigkeit, nur an diesen zulässig. Des…
…BGBl Nr. 1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Die Berufungswerberin (idF Bw) hat seit mehreren Jahren einen Zustellungsbevollmächtigten (eine Steuerberatungskanzlei). Mit einem Schreiben vom 7. Juli 2008 beantragte die Bw die Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs 4 BAO betreffend Einkommensteuer für die Jahre…
…B+K zugestellt wurde. Dabei wurde die im Firmenbuch ersichtliche Änderung, dass dieser mit 03. 11. 2003 infolge Aufhebung des Konkurses nicht mehr zustellungsbevollmächtigter Vertreter der Gemeinschuldnerin (WG - nach Umfirmierung ab 20. 12. 2003 die WL ) war, offenbar übersehen. In einem auf § 143 BAO gestützten…
…Erledigungen der Bw. direkt zugestellt. Die Ermittlungen des Unabhängigen Finanzsenates ergaben keinen Hinweis darauf, dass die Schriftstücke im Original dem zustellungsbevollmächtigten Vertreter zugekommen wären. Vielmehr teilte dieser vorerst telefonisch und sodann mit Schreiben der nunmehrigen steuerlichen Vertretung vom 29. August 2008 mit, dass er die…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung von Bw., vertreten durch Dippold-Haas & Partner Steuerberatungs OEG, 8600 Bruck an der Mur, Koloman Wallisch-Platz 23/II, gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 1998…
…Abs. 3 Zustellgesetz (ZustG) in der für den maßgeblichen Zeitpunkt geltenden Fassung (BGBl. I Nr. 10/2004) ist ein Zustellungsbevollmächtigter als Empfänger zu bezeichnen, soweit ein solcher bestellt und gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. In dem als Bescheid bezeichneten Schriftstück vom 12. Juni 2006, Zahl…
…Abs. 3 Zustellgesetz (ZustG) in der für den maßgeblichen Zeitpunkt geltenden Fassung (BGBl. I Nr. 10/2004) ist ein Zustellungsbevollmächtigter als Empfänger zu bezeichnen, soweit ein solcher bestellt und gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. In dem als Bescheid bezeichneten Schriftstück vom 14. Juli 2006, Zahl…
…abweisende Berufungsvorentscheidung vom 24 .März 2005 wurde vom Zollamt Krems am 25 .März 2005 der Post übergeben. Die Zustellung dieses Bescheides erfolgte ohne Zustellnachweis an den Zustellungsbevollmächtigten und wurde am 31 März 2005 bewirkt.Am 19 .Mai 2005 langte die von der Bf. dagegen erhobene…
…Auf die weitere ausführliche Begründung des VwGH betreffend die Zustellung im Konkursverfahren wird verwiesen, da sich schon aus den obigen Ausführungen die Unrichtigkeit der Zurückweisung der Berufung ergibt. Dem Zustellungsbevollmächtigten ist das Erkenntnis des Spruchsenates erst am 20. September 2001 zugekommen (dies war ein Samstag)…
…ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2004 weist lediglich den Bw als Bescheidadressat und dessen Wohnanschrift als Adresse auf. Ein etwaiger Zustellungsbevollmächtigter wird als Empfänger des Bescheides nicht bezeichnet. Laut Abfrage im Abgabeninformationssystem des Bundes vom 25.02.2011 bevollmächtigte der Bw am 15…
…220,00 (das sind 50 % der nicht entrichteten Gebühr von € 440,00) zur Vorschreibung. Als Bescheidadressat ist in dieser Erledigung die "E." genannt. Die Zustellung erfolgte z.Hd. des vermeintlichen Zustellungsbevollmächtigten und nunmehrigen Berufungswerbers (Bw.), Herrn Bw., AdrAlt. Gegen diesen Sammelbescheid erhob der Bw…
…tatsächlich (im Original) zugekommen sein sollte, wäre sie damit nicht rechtswirksam geworden. Die Möglichkeit einer Heilung des Zustellmangels in dem Zeitpunkt, in dem das Dokument dem (zu Unrecht nicht als Empfänger bezeichneten) Zustellungsbevollmächtigten tatsächlich zukommt (vgl. § 9 Abs. 1 zweiter Satz ZustG in der Fassung…
… 273 Abs. 1 BAO). Zustellungsbevollmächtigte sind gemäß § 9 Abs. 3 ZustG in der Zustellverfügung als Empfänger zu bezeichnen. Die richtige Adressierung lautet an die Partei (Abgabepflichtiger) zu Handen des Zustellungsbevollmächtigten. Geschieht dies nicht und ist die Zustellung unmittelbar an die Partei nicht gesetzlich angeordnet oder…
…Werbungskosten, Sonderausgaben bzw. außergewöhnliche Belastung geltend gemacht wurden. 1.2. Am 4. 10. 2004 erließ das Finanzamt an die Bw. zu Handen ihres inländischen Zustellungsbevollmächtigten, RA Dr. K., den Einkommensteuerbescheid 2000, mit welchem die gegenständlichen Ausgaben bzw. Aufwendungen nur teilweise berücksichtigt wurden. 1.3. Am…
…bestehen solcherart keine Bedenken, die Bw. im vorliegenden Verfahren als Parteienvertreter zuzulassen. Zu beachten ist jedoch die Bestimmung des § 6 EuRAG, wonach ein im Inland wohnhafter Zustellungsbevollmächtigter namhaft zu machen ist. Nachdem im vorliegenden Fall kein Einvernehmensrechtsanwalt namhaft gemacht wurde, ist gemäß § 10 Zustellgesetz nach…
…I Nr. 10/2004 geschaffene Fassung der § 9 Abs.3 ZustellG verhinderte die Heilung eines Zustellmangels durch späteres, tatsächliches Zugehen an einen in der Zustellverfügung nicht genannten Zustellungsbevollmächtigten. Im Geltungsbereich dieser Norm waren Zustellungen an Vertreter im Sinne des § 81 BAO daher nur wirksam, wenn…
…der Bw. Frau Maria X.. Herr Berthold X. scheint weder als gesetzlicher Vertreter auf, noch wurde er als Zustellungsbevollmächtigter gegenüber dem Finanzamt namhaft gemacht. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Z 1 ZustG (Bundesgesetz über die Zustellung behördlicher Dokumente, StF: BGBl. Nr. 200/1982…
…Rechtspersönlichkeit ergehen, gilt gemäß § 81 Abs. 7 BAO die nach § 81 Abs. 6 BAO vertretungsbefugte Person auch als Zustellungsbevollmächtigter der ehemaligen Gesellschafter (Mitglieder), sofern ein solcher nicht eigens namhaft gemacht wurde. Vertretungsbefugnisse nach § 81 Abs. 6 und 7 BAO bleiben gemäß § 81 Abs. 8 BAO…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 7, C. über den Antrag des Herrn A., vertreten durch B., vom 18. August 2009 auf fristauslösende Zustellung der Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 23. Juni 2009, GZ. a., zu…