…1988, BGBl. Nr. 644/1988 an sich gebracht hat, obwohl ihm die Zollhängigkeit derselben bekannt oder nur infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt war. Die Abgabenbehörde erster Instanz stellte den Abgabenbescheid durch Anschlag an der Amtstafel gem. § 25 ZustellG zu, da der Bf. mit Wirkung vom 22…
…so ist...die Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen, falls eine Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Gem § 25 ZustellG können Zustellungen an Personen, deren Abgabestelle unbekannt ist, kein Zustellbevollmächtigter bestellt ist und nicht gem § 8 vorzugehen ist, durch Anschlag an der Amtstafel…
…Abgabestelle ändert, dies der Behörde unverzüglich mitzuteilen. Wird diese Mitteilung unterlassen, so ist, soweit die Verfahrensvorschriften nichts anderes vorsehen, die Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen, falls eine Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten festgestellt werden kann) vorzugehen ist, durch Anschlag an der Amtstafel, dass ein…
…Abgabestelle ändert, dies der Behörde unverzüglich mitzuteilen. Wird diese Mitteilung unterlassen, so ist, soweit die Verfahrensvorschriften nichts anderes vorsehen, die Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen, falls eine Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten festgestellt werden kann) vorzugehen ist, durch Anschlag an der Amtstafel, dass ein…
…oder an eine Mehrheit von Personen, die der Behörde nicht bekannt sind, können, wenn es sich nicht um ein Strafverfahren handelt, kein Zustellungsbevollmächtigter bestellt ist und nicht gem. § 8 ZustellG vorzugehen ist, durch Anschlag an der Amtstafel, dass ein zuzustellendes Schriftstück bei der Behörde liegt…
…der gemäß § 260 BAO über Berufungen gegen von Finanzämtern erlassene Bescheide zu entscheiden hat, ist eine einzige Behörde mit sieben Außenstellen. Die Aufgabenverteilung innerhalb des Unabhängigen Finanzsenates - und somit die örtliche "Zuständigkeit" der Außenstellen - ergibt sich aus seiner Geschäftsverteilung. Diese, durch Anschlag an den Amtstafeln…
…Bei der Zustellung der Umsatz- und Körperschaftsteuerbescheide für 2000 und 2001 an den erstschuldnerischen Verein ist das Finanzamt nach § 25 Zustellgesetz vorgegangen, indem am 25. 7. 2003 durch Anschlag an der Amtstafel öffentlich bekannt gemacht wurde, dass die zuzustellenden Schriftstücke bei der Behörde liegen (vgl…
…3 ZustellG) regelmäßig an der Abgabestelle aufhält. Folgerichtig hat das Finanzamt die Zustellung gemäß § 25 Abs. 1 ZustellG durch öffentliche Bekanntmachung bewirkt. In diesem Fall gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit dem Anschlag an der Amtstafel der Behörde zwei Wochen verstrichen sind. Im vorliegenden…
…Berichtigung der Vorsteuer gemäß § 12 Abs. 10 und 11 UStG in Höhe von € 1.174,13 vorgenommen. Da dem Finanzamt eine Abgabestelle der Bw. unbekannt war, wurden der Einkommen- und Umsatzsteuerbescheid 2007 durch Anschlag an der Amtstafel in Form öffentlicher Bekanntmachung der Zustellung gemäß…
…1 Zustellgesetz können Zustellungen an Personen, deren Abgabestelle unbekannt ist, oder an eine Mehrheit von Personen, die der Behörde nicht bekannt sind, wenn es sich nicht um ein Strafverfahren handelt, kein Zustellungsbevollmächtigter bestellt ist und nicht gemäß § 8 vorzugehen ist, durch Anschlag an der Amtstafel…
…1 Zustellgesetz können Zustellungen an Personen, deren Abgabestelle unbekannt ist, oder an eine Mehrheit von Personen, die der Behörde nicht bekannt sind, wenn es sich nicht um ein Strafverfahren handelt, kein Zustellungsbevollmächtigter bestellt ist und nicht gemäß § 8 vorzugehen ist, durch Anschlag an der Amtstafel…
…März 2003) an den Absender retourniert. Der an die Bw. gerichtete Verspätungszuschlagsbescheid 2000 sowie die Umsatz- und Körperschaftsteuerbescheide für die Jahre 2000 und 2001 wurden in Folge vom Finanzamt der Bw. durch Anschlag der Bekanntmachung einer Zustellung gemäß § 25 Zustellgesetz an der Amtstafel zugestellt. Die…
…an welchen Tagen und in welchen Räumen die Einsichtnahme in der Gemeinde stattfindet. Ferner ist hiebei bekannt zugeben, binnen welcher Frist und bei welcher Behörde ein Rechtsmittel gegen die zur Einsicht aufgelegten Ergebnisse eingebracht werden kann. Die öffentliche Bekanntmachung hat durch Anschlag in den Diensträumen…
…an welchen Tagen und in welchen Räumen die Einsichtnahme in der Gemeinde stattfindet. Ferner ist hierbei bekannt zu geben, binnen welcher Frist und bei welcher Behörde ein Rechtsmittel gegen die zur Einsicht aufgelegten Ergebnisse eingebracht werden kann. Die öffentliche Bekanntmachung hat durch Anschlag in den…
…an welchen Tagen und in welchen Räumen die Einsichtnahme in der Gemeinde stattfindet. Ferner ist hierbei bekannt zu geben, binnen welcher Frist und bei welcher Behörde ein Rechtsmittel gegen die zur Einsicht aufgelegten Ergebnisse eingebracht werden kann. Die öffentliche Bekanntmachung hat durch Anschlag in den…
…an welchen Tagen und in welchen Räumen die Einsichtnahme in der Gemeinde stattfindet. Ferner ist hierbei bekannt zu geben, binnen welcher Frist und bei welcher Behörde ein Rechtsmittel gegen die zur Einsicht aufgelegten Ergebnisse eingebracht werden kann. Die öffentliche Bekanntmachung hat durch Anschlag in den…
…an welchen Tagen und in welchen Räumen die Einsichtnahme in der Gemeinde stattfindet. Ferner ist hierbei bekannt zu geben, binnen welcher Frist und bei welcher Behörde ein Rechtsmittel gegen die zur Einsicht aufgelegten Ergebnisse eingebracht werden kann. Die öffentliche Bekanntmachung hat durch Anschlag in den…
…an welchen Tagen und in welchen Räumen die Einsichtnahme in der Gemeinde stattfindet. Ferner ist hierbei bekannt zu geben, binnen welcher Frist und bei welcher Behörde ein Rechtsmittel gegen die zur Einsicht aufgelegten Ergebnisse eingebracht werden kann. Die öffentliche Bekanntmachung hat durch Anschlag in den…
…dass die Zustellung der Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 12. Februar 2009, RV/0517-F/07 und RV/0518-F/07, gemäß § 25 ZustG unrichtigerweise durch öffentliche Bekanntmachung (mittels Anschlag an der Amtstafel) erfolgte. In der Folge wurde die Berufungsentscheidung den Bw. an deren deutscher…
…wurde mit der Begründung, dass die Anschrift des Empfängers unbekannt sei, gemäß § 25 ZustellG durch Aushang an der Amtstafel zugestellt. Das Papier "Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung" wurde einen Monat nach Anschlag von der Amtstafel abgenommen. Mit Haftungsbescheid vom 3.2.2011 wurde in der Folge…