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UFSZ4I ZRV/0022-Z4I/02Voraussetzungen, dass ein Anschlag an der Amtstafel nach § 25 ZustellG vorgenommen werden darf
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.06.2003

…1988, BGBl. Nr. 644/1988 an sich gebracht hat, obwohl ihm die Zollhängigkeit derselben bekannt oder nur infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt war. Die Abgabenbehörde erster Instanz stellte den Abgabenbescheid durch Anschlag an der Amtstafel gem. § 25 ZustellG zu, da der Bf. mit Wirkung vom 22…

UFSW RV/1426-W/03Keine Vorsteuer, wenn lieferndes oder leistendes Unternehmen an der in der Rechnung ausgewiesenen Geschäftsanschrift nicht existent ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2004

…so ist...die Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen, falls eine Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Gem § 25 ZustellG können Zustellungen an Personen, deren Abgabestelle unbekannt ist, kein Zustellbevollmächtigter bestellt ist und nicht gem § 8 vorzugehen ist, durch Anschlag an der Amtstafel…

UFSF RV/0458-F/09Wohnsitze in Österreich und in der Schweiz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2013

…Abgabestelle ändert, dies der Behörde unverzüglich mitzuteilen. Wird diese Mitteilung unterlassen, so ist, soweit die Verfahrensvorschriften nichts anderes vorsehen, die Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen, falls eine Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten festgestellt werden kann) vorzugehen ist, durch Anschlag an der Amtstafel, dass ein…

UFSF RV/0526-F/07Wiederaufnahme des Verfahrens - Hervorkommen neuer Tatsachen (Investmentfonds - Blasebalgfall)?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2008

…Abgabestelle ändert, dies der Behörde unverzüglich mitzuteilen. Wird diese Mitteilung unterlassen, so ist, soweit die Verfahrensvorschriften nichts anderes vorsehen, die Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen, falls eine Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten festgestellt werden kann) vorzugehen ist, durch Anschlag an der Amtstafel, dass ein…

UFSW RV/1479-W/03Erlöszuschätzung wegen nicht erklärter Transportleistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.08.2006

…oder an eine Mehrheit von Personen, die der Behörde nicht bekannt sind, können, wenn es sich nicht um ein Strafverfahren handelt, kein Zustellungsbevollmächtigter bestellt ist und nicht gem. § 8 ZustellG vorzugehen ist, durch Anschlag an der Amtstafel, dass ein zuzustellendes Schriftstück bei der Behörde liegt…

UFSF RV/0289-F/13Persönliche und sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.11.2013

…der gemäß § 260 BAO über Berufungen gegen von Finanzämtern erlassene Bescheide zu entscheiden hat, ist eine einzige Behörde mit sieben Außenstellen. Die Aufgabenverteilung innerhalb des Unabhängigen Finanzsenates - und somit die örtliche "Zuständigkeit" der Außenstellen - ergibt sich aus seiner Geschäftsverteilung. Diese, durch Anschlag an den Amtstafeln…

UFSI RV/0327-I/04Überprüfung des Abgabenanspruches als Vorfrage im Haftungsverfahren bei nicht rechtswirksamer Erlassung der Abgabenbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2006

…Bei der Zustellung der Umsatz- und Körperschaftsteuerbescheide für 2000 und 2001 an den erstschuldnerischen Verein ist das Finanzamt nach § 25 Zustellgesetz vorgegangen, indem am 25. 7. 2003 durch Anschlag an der Amtstafel öffentlich bekannt gemacht wurde, dass die zuzustellenden Schriftstücke bei der Behörde liegen (vgl…

UFSG RV/0269-G/13diverse Ersatzzustellungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2013

…3 ZustellG) regelmäßig an der Abgabestelle aufhält. Folgerichtig hat das Finanzamt die Zustellung gemäß § 25 Abs. 1 ZustellG durch öffentliche Bekanntmachung bewirkt. In diesem Fall gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit dem Anschlag an der Amtstafel der Behörde zwei Wochen verstrichen sind. Im vorliegenden…

UFSW RV/0561-W/11Vorliegen einer gewerblichen Zimmervermietung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.04.2013Teil 1/2

…Berichtigung der Vorsteuer gemäß § 12 Abs. 10 und 11 UStG in Höhe von € 1.174,13 vorgenommen. Da dem Finanzamt eine Abgabestelle der Bw. unbekannt war, wurden der Einkommen- und Umsatzsteuerbescheid 2007 durch Anschlag an der Amtstafel in Form öffentlicher Bekanntmachung der Zustellung gemäß…

UFSW RV/2001-W/12Pfändungsgebühren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.02.2013

…1 Zustellgesetz können Zustellungen an Personen, deren Abgabestelle unbekannt ist, oder an eine Mehrheit von Personen, die der Behörde nicht bekannt sind, wenn es sich nicht um ein Strafverfahren handelt, kein Zustellungsbevollmächtigter bestellt ist und nicht gemäß § 8 vorzugehen ist, durch Anschlag an der Amtstafel…

UFSW RV/2000-W/12Pfändungsgebühren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.02.2013

…1 Zustellgesetz können Zustellungen an Personen, deren Abgabestelle unbekannt ist, oder an eine Mehrheit von Personen, die der Behörde nicht bekannt sind, wenn es sich nicht um ein Strafverfahren handelt, kein Zustellungsbevollmächtigter bestellt ist und nicht gemäß § 8 vorzugehen ist, durch Anschlag an der Amtstafel…

UFSI RV/0288-I/03Strittig war die Erfassung von nicht erklärten Umsätzen sowie die Verhängung eines Sicherheitszuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2004

…März 2003) an den Absender retourniert. Der an die Bw. gerichtete Verspätungszuschlagsbescheid 2000 sowie die Umsatz- und Körperschaftsteuerbescheide für die Jahre 2000 und 2001 wurden in Folge vom Finanzamt der Bw. durch Anschlag der Bekanntmachung einer Zustellung gemäß § 25 Zustellgesetz an der Amtstafel zugestellt. Die…

UFSK RV/0199-K/08Gang des Bodenschätzungsverfahrens unter besonderer Beachtung des Parteiengehörs, der Manuduktionspflicht und der Erforschung der materiellen Wahrheit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2009Teil 1/2

…an welchen Tagen und in welchen Räumen die Einsichtnahme in der Gemeinde stattfindet. Ferner ist hiebei bekannt zugeben, binnen welcher Frist und bei welcher Behörde ein Rechtsmittel gegen die zur Einsicht aufgelegten Ergebnisse eingebracht werden kann. Die öffentliche Bekanntmachung hat durch Anschlag in den Diensträumen…

UFSL RV/0892-L/09Wertfortschreibung des Einheitswertes eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes nach erfolgter Überprüfung der Bodenschätzungsergebnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2011

…an welchen Tagen und in welchen Räumen die Einsichtnahme in der Gemeinde stattfindet. Ferner ist hierbei bekannt zu geben, binnen welcher Frist und bei welcher Behörde ein Rechtsmittel gegen die zur Einsicht aufgelegten Ergebnisse eingebracht werden kann. Die öffentliche Bekanntmachung hat durch Anschlag in den…

UFSL RV/0986-L/09Wertfortschreibung des Einheitswertes eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes nach erfolgter Überprüfung der Bodenschätzungsergebnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2011

…an welchen Tagen und in welchen Räumen die Einsichtnahme in der Gemeinde stattfindet. Ferner ist hierbei bekannt zu geben, binnen welcher Frist und bei welcher Behörde ein Rechtsmittel gegen die zur Einsicht aufgelegten Ergebnisse eingebracht werden kann. Die öffentliche Bekanntmachung hat durch Anschlag in den…

UFSL RV/1111-L/09Wertfortschreibung des Einheitswertes eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes nach erfolgter Überprüfung der Bodenschätzungsergebnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2011

…an welchen Tagen und in welchen Räumen die Einsichtnahme in der Gemeinde stattfindet. Ferner ist hierbei bekannt zu geben, binnen welcher Frist und bei welcher Behörde ein Rechtsmittel gegen die zur Einsicht aufgelegten Ergebnisse eingebracht werden kann. Die öffentliche Bekanntmachung hat durch Anschlag in den…

UFSL RV/0992-L/09Wertfortschreibung des Einheitswertes eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes nach erfolgter Überprüfung der Bodenschätzungsergebnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2011

…an welchen Tagen und in welchen Räumen die Einsichtnahme in der Gemeinde stattfindet. Ferner ist hierbei bekannt zu geben, binnen welcher Frist und bei welcher Behörde ein Rechtsmittel gegen die zur Einsicht aufgelegten Ergebnisse eingebracht werden kann. Die öffentliche Bekanntmachung hat durch Anschlag in den…

UFSL RV/0891-L/09Wertfortschreibung des Einheitswertes eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes nach erfolgter Überprüfung der Bodenschätzungsergebnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2011

…an welchen Tagen und in welchen Räumen die Einsichtnahme in der Gemeinde stattfindet. Ferner ist hierbei bekannt zu geben, binnen welcher Frist und bei welcher Behörde ein Rechtsmittel gegen die zur Einsicht aufgelegten Ergebnisse eingebracht werden kann. Die öffentliche Bekanntmachung hat durch Anschlag in den…

UFSF RV/0312-F/09Zahlungserleichterung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2009

…dass die Zustellung der Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 12. Februar 2009, RV/0517-F/07 und RV/0518-F/07, gemäß § 25 ZustG unrichtigerweise durch öffentliche Bekanntmachung (mittels Anschlag an der Amtstafel) erfolgte. In der Folge wurde die Berufungsentscheidung den Bw. an deren deutscher…

UFSF RV/0291-F/11Begründet das Caritas-Praktikum eines volljährigen Kindes den Anspruch auf Familienbeihilfe?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2011

…wurde mit der Begründung, dass die Anschrift des Empfängers unbekannt sei, gemäß § 25 ZustellG durch Aushang an der Amtstafel zugestellt. Das Papier "Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung" wurde einen Monat nach Anschlag von der Amtstafel abgenommen. Mit Haftungsbescheid vom 3.2.2011 wurde in der Folge…