…dauern, habe er nicht erwarten können, dass diesmal so schnell repariert wird. Die Abgabenbehörde erster Instanz legte die Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Aus dem Akteninhalt geht hervor, dass Zustellbevollmächtigter seit 6. April 2006 E, i.d.F…
…Juli 2002 (AS 22e) von der Kanzlei des Vertreters entgegengenommen. Die Übernahme dieser Bescheide wurden mit einem Stempel der Kanzlei des zustellbevollmächtigten Vertreters "i.A" von Frau H (AS 22a-22d) bzw. von Frau S (AS 22e) bestätigt. Gegen diese Bescheide erhob die BW durch…
…Personen, die im Inland Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz haben, sind hievon zu verständigen. Wie sich offenkundig aus dem Akteninhalt ergibt hat A Herrn K S als Zustellbevollmächtigten im Sinn des § 101 Abs. 3 BAO der Abgabenbehörde erster Instanz gegenüber namhaft gemacht (gültig jedenfalls ab 1…
…dass die Zustellungsbevollmächtigung widerrufen worden sei. Daher war die Zustellung an die Zustellungsbevollmächtigte wirksam. Bis zur Bekanntgabe eines allfälligen Widerrufes der Zustellungsbevollmächtigung haben Zustellungen auch weiter an die Zustellbevollmächtigte zu ergehen. Die Bw. hat die Ausführungen in den Zurückweisungsbescheiden, wonach die Zustellung der am 7…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Herbert Frühwirth, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuer in Salzburg vom 12. Jänner 1999 betreffend Festsetzung eines Säumniszuschlages entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Das Verfahren betreffend den gegenständlichen…
…in Haft befindet. Vorgenannte Erhebungen der Referentin haben zu folgendem Ergebnis geführt: Die Berufungsvorentscheidung vom 23. August 2005 (Original) wurde vom Finanzamt trotz aktenmäßig ausgewiesener Zustellvollmacht nicht an den zustellbevollmächtigten steuerlichen Vertreter, sondern unmittelbar an den Berufungswerber an dessen oben angeführte Wohnadresse versendet. Anlässlich des…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Mader & Kleinschuster Steuerberatungs GmbH, 8350 Fehring, Ungarnstr. 9, vom 19. April 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark, vertreten durch Mag. Rudolf Grübler, vom 30. März 2005 betreffend Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988…
Bescheid Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 4, HR Dr. Richard Tannert, als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen CW, ehem. Gastwirtin, geb. xxx, L, vertreten durch F, Wirtschaftstreuhänder, M, wegen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG…
…Zustellungsbevollmächtigten erfolgte nicht, dieser wurde somit nicht als Empfänger bezeichnet. Die Abgabenbehörde hat eine Berufung ua durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist (§ 273 Abs 1 BAO). Ist ein Zustellbevollmächtigter bestellt, so hat die Behörde, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, diesen gemäß…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., 1160 Wien, S.gasse, vertreten durch Dr. S., 1010 Wien, xx, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen ab 1. Jänner 2007 bis September 2007 entschieden: Die…
Eine sogenannte atypisch stille Gesellschaft unterscheidet sich von der Standardform der stillen Gesellschaft (nur) dadurch, dass der stille Gesellschafter in Bezug auf eine Beteiligung an der Vermögensentwicklung einem Kommanditisten gleichgestellt ist (vgl Rebhahn in Jabornegg, HGB, § 178 Rz 21). Eine stille Gesellschaft ist zivilrechtlich zwingend…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Franz Krainer, Herrengasse 19/III, 8010 Graz, vom 4. Februar 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 8. Jänner 2013 betreffend die Zurückweisung des Vorlageantrages (§ 276 BAO) vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Andreas Hartl und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Johann Kraler und Hofrätin Dr. Doris Schitter im Beisein der Schriftführerin Gerlinde Maurer über die Beschwerde des Bf, Adr, vertreten durch Fux Neulinger Mitrofanova Rechtsanwälte OG, 1020…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des PS, B, vertreten durch von der Linden&Partner, 93047 Regensburg, Sternbergstraße 4, (Zustellbevollmächtigter Dr. Stefan Hoflehner, Theodor Körner Str. 79/1, 8010 Graz) vom 17. August 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom…
…ohne Verteidiger erschienen. Er hat auch bei dieser Gelegenheit keine Mitteilung gemacht, dass er einen Verteidiger habe oder die Zustellung der schriftlichen Ausfertigung der Berufungsentscheidung allenfalls an einen Zustellbevollmächtigten erfolgen sollte. Auch der Schriftsatz vom 6. April 2009 enthält - wie bereits dargetan - keine diesbezügliche Mitteilung…
…Persönlich haftende Gesellschafterin war A B, Kommanditist C D. Zustellbevollmächtigter war E F, 1150 Wien, N 47/4. Mit Beschluss vom 22.3.2005 wurde die Firma im Firmenbuch gelöscht. Mit Datum 17.5.2005 erging ein an "A B KEG" zu Handen E F…
…sich ein anlässlich der Vergabe der Steuernummer aufgenommener Fragebogen, in dem als Zustellbevollmächtigter und Zeichnungsberechtigter ein Jv angegeben ist. 2.) Zur Bevollmächtigung Laut BP-Bericht stimmt die Unterschrift des Vollmachtgebers nicht mit jener auf der Reisepasskopie überein. Diese Aussage konnte vom UFS nicht verifiziert werden…
…und die weiteren Mitglieder Dr. Wolfgang Pavlik, Mag. Belinda Maria Eder und Felicitas Seebach über die Berufung der Bw., kein inländischer Zustellbevollmächtigter, vertreten durch Stb., vom 8. Februar 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 5. Jänner 2007 betreffend Umsatzsteuer…
…Eintragung als Steuerpflichtiger vom 28. Dezember 2001). Verwaltungsrat mit Einzelzeichnungsrecht und Geschäftsführer ist der F in Österreich ansässige deutsche Staatsangehörige SE. SE ist auch Fiskalvertreter und Zustellbevollmächtigter der Bw (lt. amtlichem Fragebogen Verf19 vom 7. Jänner 2002). Mit Faxschreiben vom 10. Februar 2006 verständigte das…
…48.780,43). Der Bw. hatte zum damaligen Zeitpunkt zwei steuerliche Vertreter, nämlich die A-Wth-GesmbH, welche auch zustellbevollmächtigt war, sowie die B-Stb-KG. Mit Eingabe vom 17. August 2010 brachte zunächst die B-Stb-KG im Namen des Bw. gegen den oa…