…war und dass für die dadurch entstandene Zollschuld ein anderes Land zuständig war. Schließlich liegen auch keine Indizien dafür vor, dass die Ware innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der deutschen Zollverwaltung in den Wirtschaftskreislauf der Gemeinschaft gelangt ist und dass sich dadurch eine Zuständigkeit Hamburgs ergeben hat…
…der die Zollschuld entstehen ließ (siehe Tenor 4 des o.a. Gerichtsurteils). Hinsichtlich der erstgenannten vorbezeichneten Fahrten ist für die Erhebung der Verbrauchsteuer Österreich als der erste Einfuhrmitgliedstaat zuständig (siehe Rz. 115 und Tenor 4 des o.a. Gerichtsurteils). Eine Zuständigkeit der Zollbehörden des Vereinigten…
…ausgeführt, dass die Bf. die Ansicht vertrete, dass die Abgabenvorschreibung des Hauptzollamtes Wien im gegenständlichen Fall nicht rechtens sei und demnach erwartet werde, dass der in Österreich bezahlte Gemeinschaftszoll erstattet werde. Für die Erledigung des noch offenen Rechtsmittelverfahrens ist durch eine Gesetzesänderung mit 1. Jänner…
…die Bf. neuerlich einen Antrag auf Ungültigerklärung und Erlass der Zollschuld nach Art. 233 ZK. Mit In-Kraft-Treten der §§ 85c und 85e ZollR-DG idF BGBl. I Nr. 97/2002 am 1. Jänner 2003 ist gem. § 120 Abs. 1h ZollR-DG die Zuständigkeit für…
…wird deren Zuständigkeit zur Erhebung der Eingangsabgaben vom EuGH sogar dann verneint, wenn nach der Sachlage zu vermuten ist, dass der Ort der Zuwiderhandlung im Abgangsmitgliedstaat liegt und bei fehlender vorschriftsmäßiger Fristsetzung überhaupt kein Mitgliedstaat für die Festsetzung der Zölle und anderen Abgaben zuständig wäre…
…dass die gegenständliche Versandscheinsendung von der Warenempfängerin, in Kenntnis der Zollguteigenschaft nachweislich übernommen worden sei. Ein Entzug aus der zollamtlichen Überwachung könne daher nur von der Warenempfängerin in den Niederlanden erfolgt sein. Aus diesem Grund sei für die Abgabenvorschreibung auch keine Zuständigkeit des Hauptzollamtes Wien…
…Bescheid die rechtskräftige Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft fehlen würde und dieser daher mit Rechtswidrigkeit behaftet wäre. Aufgrund des vorliegenden Antrages des Hauptzollamtes Wien auf Feststellung der Abfalleigenschaft wäre gemäß der abgabenrechtlichen Bestimmung des § 10 AlSaG die alleinige Zuständigkeit für diese Feststellung auf die Bezirkshauptmannschaft übergegangen Die…
…die Zuständigkeit für die Erledigung des noch offenen Beschwerdeverfahrens beim Unabhängigen Finanzsenat (BGBL Nr. 97/2002) liegt. Mit Schreiben vom 8. April 2003, Zl: ZRV/0056-Z2L/02 wurde vom Unabhängigen Finanzsenat dem Bf. der bisherige Ermittlungsstand mittels Vorhalt zur Kenntnis gebracht und gleichzeitig die…
…geht die Zuständigkeit für Entscheidungen über Beschwerden, die mit In-Kraft-Treten am 1. Jänner 2003 noch nicht entschieden waren, mit diesem Zeitpunkt auf den Unabhängigen Finanzsenat über (Übergangsbestimmung). Gem. § 85c Abs. 8 ZollR-DG iVm. § 289 Abs. 2 BAO (Bundesabgabenordnung 1961) ist die Abgabenbehörde…
…Entscheidungspflicht durch die Berufungsbehörde der ersten Stufe als Rechtsbehelf der zweiten Stufe (Art. 243 Abs. 2 lit. b ZK) die Beschwerde an den Unabhängigen Finanzsenat (§ 1 UFSG) zulässig. Gemäß § 120 Abs. 1 lit. h ZollR-DG geht die Zuständigkeit für Entscheidungen über Beschwerden, die mit…
…ZollR-DG geht die Zuständigkeit für Entscheidungen über Beschwerden, die mit In-Kraft-Treten am 1. Jänner 2003 noch nicht entschieden waren, mit diesem Zeitpunkt auf den Unabhängigen Finanzsenat über (Übergangsbestimmung). Gem. Art. 244 ZK wird durch die Einlegung des Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen…
…Finanzamt der überreichten Berufung insoweit statt, als die Abgabenvorschreibungen lediglich auf die dem Finanzamt vorliegenden Rechnungen der Bw. eingeschränkt wurden. Selbst von einer schätzungsweisen Zurechnung für das zweite Halbjahr 2008 wurde Abstand genommen. In verfahrensrechtlicher Hinsicht führte es aus, sowohl in Deutschland als auch in…
…Die Abgabenvorschreibung für die verfahrensgegenständlichen Zigaretten gründe sich nicht auf das Faktum der Beschlagnahme von eingeschmuggelten Zigaretten am 21. Mai 2001, sondern auf Aussagen der Zigarettenabnehmer des Bf und seiner Brüder in den Niederschriften des Hauptzollamtes Linz als Finanzstrafbehörde I. Instanz. Namentlich gründe sich die…
…Die Abgabenvorschreibung für die verfahrensgegenständlichen Zigaretten gründe sich nicht auf das Faktum der Beschlagnahme von eingeschmuggelten Zigaretten am 21. Mai 2001, sondern auf die abgehörten Telefonate zwischen den Brüdern B und mit CaS. Als Eigentümer des Busses, in dem die Zigaretten in einem Versteck eingeschmuggelt…
…Die Abgabenvorschreibung für die verfahrensgegenständlichen Zigaretten gründe sich nicht auf das Faktum der Beschlagnahme von eingeschmuggelten Zigaretten am 21. Mai 2001, sondern auf die abgehörten Telefonate zwischen den Brüdern B und mit CaS. Als Eigentümer des Busses, in dem die Zigaretten in einem Versteck eingeschmuggelt…
…Zuständigkeit für Entscheidungen über Beschwerden, die mit In-Kraft-Treten am 1. Jänner 2003 noch nicht entschieden waren, mit diesem Zeitpunkt auf den Unabhängigen Finanzsenat über (Übergangsbestimmung). Gem. § 85c Abs. 8 ZollR-DG iVm § 289 Abs. 2 BAO (Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961) ist die…
…geht die Zuständigkeit für Entscheidungen über Beschwerden, die mit In-Kraft-Treten am 1. Jänner 2003 noch nicht entschieden waren, mit diesem Zeitpunkt auf den Unabhängigen Finanzsenat über (Übergangsbestimmung). Gem. § 85c Abs. 8 ZollR-DG iVm. § 289 Abs. 2 BAO (Bundesabgabenordnung 1961) ist die Abgabenbehörde…
…diese Sendungen ordnungsgemäß abgeliefert und die Zolldokumente innerhalb der Stellungsfrist übergeben habe. Auf Grund der Aktenlage, sowie in Verbindung mit den diesem Antrag beigelegten Beweismitteln gehe daher hervor, dass die Zollschuld in Belgien entstanden und somit die Zuständigkeit für die Abgabenvorschreibung bei den Zollbehörden in…
…Die Abgabenvorschreibung für die verfahrensgegenständlichen Zigaretten gründe sich nicht auf das Faktum der Beschlagnahme von eingeschmuggelten Zigaretten am 21. Mai 2001, sondern auf die abgehörten Telefonate zwischen den Brüdern B und mit CaS. Als Eigentümer des Busses, in dem die Zigaretten in einem Versteck eingeschmuggelt…
…Die Abgabenvorschreibung für die verfahrensgegenständlichen Zigaretten gründe sich nicht auf das Faktum der Beschlagnahme von eingeschmuggelten Zigaretten am 21. Mai 2001, sondern auf Aussagen der Zigarettenabnehmer des Bf und seiner Brüder in den Niederschriften des Hauptzollamtes Linz als Finanzstrafbehörde I. Instanz. Namentlich gründe sich die…