…ein Unternehmer von öffentlichen Stellen erhält, können je nach Sachverhalt entweder Entgelt für eine Leistung des Unternehmers an den Zuschussgeber (direktes Leistungsentgelt), oder Entgelt von dritter Seite für eine Leistung des Unternehmers an einen vom Zuschussgeber verschiedenen Leistungsempfänger (unechter Zuschuss), oder kein Leistungsentgelt (echter Zuschuss…
…vom Zuschussgeber verschiedenen Leistungsempfänger oder - Zahlungen, die mangels Entgeltscharakter kein Leistungsentgelt sind, darstellen. Gewähre der Zahlende den Zuschuss deshalb, weil er vom Unternehmer eine Leistung erhalte, stelle die Zahlung steuerbares Entgelt dar. Dies sei der Fall, wenn die Leistung ein eigenen wirtschaftliches Interesse des Zuschussgebers…
…Unternehmers an einen vom Zuschussgeber verschiedenen Leistungsempfänger (wenn diesem der Anspruch auf den Zuschuss zusteht und bloß der Zahlungsweg abgekürzt wird) oder d) kein Leistungsentgelt (sogenannter echter Zuschuss) sein (vgl Ruppe, UStG 1994, 2. Auflage, § 4 Tz 114). Direktes Leistungsentgelt des Zuschussgebers liegt vor, wenn…
…gegenseitiger Abhängigkeit stehen. Zuschüsse, die ein Unternehmer von öffentlichen Stellen erhält, können entweder Entgelt für eine Leistung des Unternehmers an den Zuschussgeber (direktes Leistungsentgelt), oder Entgelt von dritter Seite für eine Leistung des Unternehmers an einen vom Zuschussgeber verschiedenen Leistungsempfänger (unechter Zuschuss), oder kein Leistungsentgelt …
…Teil der Bemessungsgrundlage, wenn ihn der Unternehmer als (zusätzliche) Gegenleistung für eine umsatzsteuerliche Leistung an einen vom Zuschussgeber verschiedenen Leistungsempfänger erhält. Die Judikatur des VwGH verlangt diesbezüglich einen unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Leistungsaustausch: Der Zuschussgeber muss ein zusätzliches Entgelt deshalb gewähren, damit oder weil…
…des Finanzamtes liege bei dem dargestellten Sachverhalt ein unechter Zuschuss (Entgelt von dritter Seite) vor: Der U würde diese Leistung der B. als zusätzliche Gegenleistung für eine umsatzsteuerliche Leistung an einen vom Zuschussgeber verschiedenen Leistungsempfänger (das ist derjenige, der das Produkt kaufen wird/soll) erhalten…
…Zuschussgeber zugrunde liegt (Zuschuss als Leistungsentgelt) oder ob sie (zusätzliche) Gegenleistung (Entgelt von dritter Seite) für eine Leistung des Zuschussempfängers an einen Dritten sind (sog. unechter Zuschuss) oder ob sie Teil der Gegenleistung des (vom Zuschussgeber verschiedenen) Leistungsempfängers sind (d.h. zuschussberechtigt ist der Leistungsempfänger…
…eine Leistung des Unternehmers an einen vom Zuschussgeber verschiedenen Leistungsempfänger (wenn diesem der Anspruch zusteht und bloß der Zahlungsweg abgekürzt wird) oder d) kein Leistungsentgelt (so genannter echter Zuschuss) (Ruppe, UStG 1994, § 4 Tz. 114). Direktes Leistungsentgelt des Zuschussgebers liegt vor, wenn der Unternehmer den…
…c) direktes Leistungsentgelt für eine Leistung des Unternehmers an einen vom Zuschussgeber verschiedenen Leistungsempfänger (wenn diesem ein Anspruch zusteht und bloß der Zahlungsweg abgekürzt wird) oder d) kein Leistungsentgelt (so genannter echter Zuschuss; Ruppe, UStG 1994, § 4 Tz 114). Direktes Leistungsentgelt des Zuschussgebers liegt vor…
…Leistung des Unternehmers an den Zuschussgeber (direktes Leistungsentgelt) b) Entgelt von dritter Seite für eine Leistung des Unternehmers an einen vom Zuschussgeber verschiedenen Leistungsempfänger (sog unechter Zuschuss) c) direktes Leistungsentgelt für eine Leistung des Unternehmers an einen vom Zuschussgeber verschiedenen Leistungsempfänger (wenn diesem der Anspruch…
…Leistung des Unternehmers an den Zuschussgeber (direktes Leistungsentgelt), b) Entgelt von dritter Seite für eine Leistung des Unternehmers an einen vom Zuschussgeber verschiedenen Leistungsempfänger (sogenannter unechter Zuschuss), c) direktes Leistungsentgelt für eine Leistung des Unternehmers an einen vom Zuschussgeber verschiedenen Leistungsempfänger (wenn diesem der Anspruch…
…für eine Leistung an einen vom Zuschussgeber verschiedenen Leistungsempfänger (wenn diesem der Anspruch auf den Zuschuss zusteht und bloß der Zahlungsweg abgekürzt wird) oder 4. kein Leistungsentgelt (echter Zuschuss) sein (vgl Ruppe, UStG 1994², § 4 Tz 114). Von einem direkten Leistungsentgelt des Zuschussgebers ist auszugehen…
…RV/1191-L/02 an, dass die sportinteressierte Öffentlichkeit als Leistungsempfänger anzusehen sei und der kostenlose Eintritt nur aufgrund der Subventionen möglich gewesen sei. Der Zuschussgeber hätte den Zuschuss nicht als allgemeine Sportförderung sondern für die konkrete Veranstaltung gegeben, für die die Zuseher keinen Eintritt…
…dass seine Mitglieder einen optimalen Golfplatz vorfinden würden. Da die GmbH verschiedene Investitionen wegen zu geringer Geldmittel nicht habe tätigen können, seien der GmbH vom Golfclub zudem aus den vorhandenen und nicht dringend benötigten Aufnahmegebühren (rückzahlbare) Zuschüsse zur Anschaffung von Wirtschaftsgütern zur Verfügung gestellt worden…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch Dkfm. Karl Holztrattner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 1130 Wien, Fichtnerg. 10, vom 21. und 27. Mai 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 21/22 vom 23. April 2003 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für…
…wer Versicherungsnehmer und nicht wer Begünstigter sei. Der Versicherungsnehmer sei derjenige, der die Prämien schulde. Im Umsatzsteuerrecht sei derjenige der Leistungsempfänger, der sich zivilrechtlich die Leistung ausbedungen habe. Wer wirtschaftlich mit der Zahlung des Entgeltes belastet werde, sei nicht relevant. Anders sei der Fall gelagert…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vom 10. August 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs über die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe und die Festsetzung des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag vom 9. Juli 2009 für die Jahre…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 12. Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 17. Juni 2010 betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die C- GmbH ist…
…anhand der gleichen Bemessungsgrundlage errechnet, jedoch unterschiedlich vorgeschrieben werden, nicht vor, da, wie oben dargestellt, der Zweck des DB bzw. des DZ völlig verschieden ist und sie auch in unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen geregelt werden. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Graz, am 4. Juli 2007
…S um einen sog. "echten" Zuschuss handelt, der nicht umsatzsteuerbar ist. Ein echter Zuschuss liegt vor, wenn eine Zuwendung nicht auf Grund eines Leistungsaustausches zwischen Zuschussgeber und Unternehmer gegeben wird. Ein solcher Zuschuss wird gegeben, um dem Empfänger die Mittel zu verschaffen, die er zur…