…AMA) kein Glauben geschenkt und ihm deshalb mit Bescheid vom 24. 3. 2005 wegen vermeintlich illegaler Milchexporte eine Zusatzabgabe gemäß § 24 der Milch-Garantiemengen-Verordnung 1999 in Höhe von zirka 60.000 EUR vorgeschrieben worden. Über die dagegen erhobene Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof sei noch…
…Juli 2005 wurde der Vertreter des Finanzamtes im Wesentlichen gebeten, die bis dato unbegründet gebliebene Rechtsauffassung, wonach die Zusatzabgabe bei Neufahrzeugen zu erheben sei, zu begründen. Mit Schriftsatz vom 11. November 2005 wurde seitens des Finanzamtes folgende Stellungnahme eingebracht: "Das Gemeinschaftsrecht beschränkt beim derzeitigen Stand…
…gewesen sei, ersuche der Bw. im Hinblick auf das Urteil des EuGH vom 29. April 2004, C-387/01 (Vorabentscheidungsverfahren Weigel gegen FLD Vorarlberg) um Erstattung der Zusatzabgabe von 20 % gemäß § 6 Abs 6 NoVAG. Weiters ersuche der Bw. um Verminderung des Malus gemäß § 6a…
…Erzeugnisse seien. Die Zusatzabgabe von 20 % komme aber im Allgemeinen nur zu derjenigen NoVA-Grundabgabe hinzu, die auf eingeführte gebrauchte Kraftfahrzeuge erhoben werde, und nur ausnahmsweise zu derjenigen NoVA-Grundabgabe, die auf rein inländische Vorgänge erhoben werde. Diese Zusatzabgabe von 20 % solle bezwecken, angebliche Wettbewerbsverfälschungen…
…Erzeugnisse seien. Die Zusatzabgabe von 20 % komme aber im Allgemeinen nur zu derjenigen NoVA-Grundabgabe hinzu, die auf eingeführte gebrauchte Kraftfahrzeuge erhoben werde, und nur ausnahmsweise zu derjenigen NoVA-Grundabgabe, die auf rein inländische Vorgänge erhoben werde. Diese Zusatzabgabe von 20 % solle bezwecken, angebliche Wettbewerbsverfälschungen…
…4.2004 feststehe, dass die Zusatzabgabe von 20% mit Art 90 EGV nicht vereinbar sei. Diese Zusatzabgabe in Höhe von 4.017,00 S sei daher rechtswidrig bezahlt worden und werde nunmehr rückgefordert. In diesem Umfang werde der Zurückweisungsbescheid angefochten. Die Zusatzabgabe sei zurückzuzahlen, da …
…dass der Beschuldigte bereits auf Grund der gleichen Ursachen zu einer Zusatzabgabe von € 60.030,78 für vermeintliche Lieferungen der Milch nach Italien - da der Milchhof seine Milch nicht mehr angenommen habe - verurteilt worden sei und dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt des Erkenntnisses schon…
…ist an Sie mit dem Kaufanbot herangetreten? Mit wem haben die Käufer der Milchkontingente die Kaufverhandlungen geführt? Wurde Ihrem Betrieb jemals eine Zusatzabgabe (als überliefernder Betrieb) von der AMA vorgeschrieben? Aus welchem Grund wurden in den Streitjahren Teile des Kontingents veräußert?" Die Fragen blieben seitens…
…Erzeugnisse seien. Die Zusatzabgabe von 20 % komme aber im Allgemeinen nur zu derjenigen NoVA-Grundabgabe hinzu, die auf eingeführte gebrauchte Kraftfahrzeuge erhoben werde, und nur ausnahmsweise zu derjenigen NoVA-Grundabgabe, die auf rein inländische Vorgänge erhoben werde. Diese Zusatzabgabe von 20 % solle bezwecken, angebliche Wettbewerbsverfälschungen…
…2004/15/0061, der Rechtsansicht des EuGH gefolgt. Es ist daher davon auszugehen, dass die Zusatzabgabe zumindest bei Gebrauchtfahrzeugen nicht vorzuschreiben ist. Wie in der Berufung zutreffend ausgeführt wird, ist auch nicht dahingehend zu differenzieren, ob ein gebrauchtes oder ein neues Fahrzeug im Inland zum…
…der Wahrnehmende seiner steuerlichen Interessen, soweit er nicht die Jahressteuer gewählt hat, die Abgabe (Zusatzabgabe) monatlich selbst zu berechnen und dem Finanzamt mit einer Abgabenerklärung anzumelden (Monatsanmeldung). Die Anmeldung war bis zum 15. eines jeden Monats (Fälligkeitstag) für den jeweils vorangegangenen Kalendermonat auf amtlich aufgelegtem…
…5.2004, 2004/15/0061, ist der VwGH jedoch der Rechtsansicht des EuGH gefolgt. Es ist daher davon auszugehen, dass die Zusatzabgabe zumindest bei Gebrauchtfahrzeugen nicht vorzuschreiben ist. Wie u.a. in der UFS-Entscheidung vom 6.12.2005, RV/0325-F/04, ausgeführt, ist…
…5.2004, 2004/15/0061, ist der VwGH jedoch der Rechtsansicht des EuGH gefolgt. Es ist daher davon auszugehen, dass die Zusatzabgabe zumindest bei Gebrauchtfahrzeugen nicht vorzuschreiben ist. Wie u.a. in der UFS-Entscheidung vom 6.12.2005, RV/0325-F/04, ausgeführt, ist…
…das Finanzamt der Betriebsstätte abzuführen. Nach § 5 StraBAG (Straßenbenützungsabgabengesetz) hat der Abgabenschuldner, soweit er nicht die Jahressteuer wählt, die Abgabe (Zusatzabgabe) monatlich selbst zu berechnen und dem Finanzamt mit einer Abgabenerklärung anzumelden (Monatsanmeldung). Die Anmeldung ist bis zum 15. eines jeden Monats (Fälligkeitstag) für den…
… 5 StraBAG (Straßenbenützungsabgabengesetz) hat der Abgabenschuldner, soweit er nicht die Jahressteuer wählt, die Abgabe (Zusatzabgabe) monatlich selbst zu berechnen und dem Finanzamt mit einer Abgabenerklärung anzumelden (Monatsanmeldung). Die Anmeldung ist bis zum 15. eines jeden Monats (Fälligkeitstag) für den jeweils vorangegangenen Kalendermonat auf amtlich aufgelegtem…
…Milcherzeugnisse, die an Abnehmer geliefert werden oder direkt verkauft werden, einschließlich der Erhebung einer Zusatzabgabe. Gemäß § 3 dieser VO wird die Zusatzabgabe von jedem Milcherzeuger für die Milch- und Milchäquivalenzmengen (Milchmengen) erhoben, die von ihm an Abnehmer geliefert werden und die seine Anlieferungs-Referenzmenge überschreiten…
…hat folgenden Wortlaut: " (1) Der Abgabenschuldner hat, soweit er nicht die Jahressteuer wählt, die Abgabe (Zusatzabgabe) monatlich selbst zu berechnen und dem Finanzamt mit einer Abgabenerklärung anzumelden (Monatsanmeldung). Die Anmeldung ist bis zum 15. eines jeden Monats (Fälligkeitstag) für den jeweils vorangegangenen Kalendermonat auf amtlich…
…vielmehr deutlich, warum eine Abgabe wie die Zusatzabgabe von 20 % (siehe § 6 Z 6 NoVAG) nicht mit Artikel 90 EG vereinbar ist. Diesbezüglich wurde nämlich in Randnr. 87 Folgendes ausgeführt: "Die Zusatzabgabe von 20 % kommt aber im Allgemeinen nur zu derjenigen NoV- Grundabgabe hinzu, die…
…seien. Die Zusatzabgabe komme aber im Allgemeinen nur zu derjenigen NoV-Grundabgabe hinzu, die auf eingeführte gebrauchte Kraftfahrzeuge erhoben werde, und nur ausnahmsweise zu derjenigen NoV-Grundabgabe, die auf rein inländische Vorgänge erhoben würde. Soweit diese Zusatzabgabe von 20 % bezwecken solle, angebliche Wettbewerbsverfälschungen zu verhindern…
…seien. Die Zusatzabgabe komme aber im Allgemeinen nur zu derjenigen NoV-Grundabgabe hinzu, die auf eingeführte gebrauchte Kraftfahrzeuge erhoben werde, und nur ausnahmsweise zu derjenigen NoV-Grundabgabe, die auf rein inländische Vorgänge erhoben würde. Soweit diese Zusatzabgabe von 20 % bezwecken solle, angebliche Wettbewerbsverfälschungen zu verhindern…