…hat. Ob die Zinseinkünfte einkommensteuerrechtlich der Erblasserin zuzurechnen sind, ist aus den oa Gründen für die Anwendbarkeit des § 15 Abs 1 Z 17 ErbStG unmaßgeblich, da für die Einkommensteuer der Zufluss im Lauf des Kalenderjahres, für die Erbschaftssteuer hingegen die Zurechnung im Todeszeitpunkt maßgeblich ist…
…habe. Das Vertragsobjekt sei vor dem Tod der Erblasserin bereits übergeben, der Kaufpreis auf dem Treuhandkonto erlegt gewesen. Der Vertrag war daher zum Todeszeitpunkt beiderseits zur Gänze erfüllt. Somit sei der auf dem Treuhandkonto erlegte Kaufpreis der Erblasserin im Zeitpunkt ihres Todes zuzurechnendes Vermögen. Treuhandgut…
…Erblasserin zurechnen wollte, steht aber fest, dass nach der Sachlage dieser Vermögenswert erst einige Monate nach dem Todesfall Zug um Zug mit der Übergabe der Liegenschaft mit Einzahlung auf das Treuhandkonto entstanden ist; erst ab diesem Zeitpunkt kann überhaupt von endbesteuertem Vermögen gesprochen werden. Zum…
…war, und dass der Kaufpreis mit dem Zeitpunkt der Vertragserrichtung fällig war, sind die Erträge aus dem Guthaben zum Zeitpunkt des Todes einkommensteuerrechtlich der Erblasserin zuzurechnen. Da es sich somit bei dem auf dem Treuhandkonto erliegenden Guthaben um endbesteuertes Kapitalvermögen im Sinne des § 15 Abs…
…Im Vorlageantrag vom 26. April 2006 brachte die Berufungsführerin im Wesentlichen vor: Die Alleinerbin habe nach dem Tod des Erblassers bis zum Ableben der Übergeber die Reallast allein zu tragen gehabt und dies auch bis zum Ableben der Übergeber zur Gänze erfüllt. Wie sie die…
…bis zum 30. September (=Übergabestichtag) verfügen. Sie war verpflichtet, den Kaufgegenstand an diesem Tag in den Besitz der KG zu übertragen, ohne dass es hierzu weiterer rechtsgeschäftlicher Vereinbarungen bedurft hätte. Obwohl der Kaufvertrag im Zeitpunkt des Todes des Erblassers noch von keinem der Vertragspartner zur…
…Gewinnanteile vorgenommen. Andererseits geht aus dem Schätzgutachten und auch den übermittelten Beilagen zur Steuererklärung der X-Apotheke hervor, dass der bis zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers im Jahr 2009 noch zugestandene aliquote Gewinnanteil (in Höhe von € 34.280,44) privat entnommen wurde, sodass…
…Todes des Erblasser, dem der Kaufpreis letztlich zustand, zuzurechnen waren. Lag diesem Fall auch eine offene Treuhand zu Grunde, so geht aus dem Erkenntnis klar hervor, dass ausschließlich die einkommensteuerrechtliche Zurechnung der Erträge zum Zeitpunkt des Todes maßgeblich ist. Zur Frage der Zurechnung von Einkünften…
…verstorbenen Gesellschafters Mag. S ergebende Veräußerungsgewinn dem Erblasser zugerechnet. Der Veräußerungsgewinn errechnete sich aus der Summe des an die Erben bezahlten Abfindungsbetrages in Höhe von € 260.000,00 und dem zum Todeszeitpunkt ausgewiesenen negativen Eigenkapital in Höhe von -€ 41.233,56, wobei dieser…
…welcher Vermögenswert zum Todeszeitpunkt bestanden hat: eine Kaufpreisforderung aus einer noch zu Lebzeiten erfolgten Veräußerung einer Liegenschaft, die keinen Freibetrag nach § 15 ErbStG zur Folge hat, oder ein freibetragsfähiges Guthaben auf einem dem Erblasser zurechenbaren endbesteuerten Konto. Dazu ist folgender Sachverhalt festzustellen: Der Erblasser hat…
…welcher Vermögenswert zum Todeszeitpunkt bestanden hat: eine Kaufpreisforderung aus einer noch zu Lebzeiten erfolgten Veräußerung einer Liegenschaft, die keinen Freibetrag nach § 15 ErbStG zur Folge hat, oder ein freibetragsfähiges Guthaben auf einem dem Erblasser zurechenbaren endbesteuerten Konto. Dazu ist folgender Sachverhalt festzustellen: Der Erblasser hat…
…außerbetriebliche Einkünfte, die noch vom Erblasser erwirtschaftet worden sind, aber erst nach seinem Tod zufließen, sind nach dem Zuflussprinzip den Erben zuzurechnen (VwGH 27. 6. 2000, 99/14/0281). Bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 und § 5 ist grundsätzlich zum Todeszeitpunkt eine Schlussbilanz aufzustellen. Erfolgt…
…Tatsache, dass der Fälligkeitszeitpunkt von der Gläubigerin immer wieder hinausgeschoben wurde, der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes nicht ernsthaft damit rechnen hatte müssen, als Haftender zur Rückführung des Kredites herangezogen zu werden. Über die Berufung wurde erwogen: Eingangs wird festgestellt, dass die am 7. März…
…1 ErbStG entsteht die Erbschaftssteuerschuld nicht erst mit dem Erwerb des Eigentums an bestimmten, zum Nachlass gehörenden Gegenständen, sondern grundsätzlich schon durch den mit dem Tod des Erblassers eintretenden Anfall an den Bedachten, sofern er vom Anfall durch Abgabe der Erbserklärung Gebrauch macht. Gegenstand der…
…Tatsache, dass der Fälligkeitszeitpunkt von der Gläubigerin immer wieder hinausgeschoben wurde, der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes nicht ernsthaft damit rechnen hatte müssen, als Haftender zur Rückführung des Kredites herangezogen zu werden. Über die Berufung wurde erwogen: Eingangs wird festgestellt, dass die am 7. März…
…so viele Anteile erhalten, dass sie an jeder Gesellschaft zusammen mit den Anteilen, die sie selbst zum Zeitpunkt des Ablebens des Ing.H.O. hielt, 26 % der Anteile innehabe. Die restlichen Beteiligungen sollten jeweils zur Hälfte die beiden Töchter C.O. und T.O. erhalten…
…Das hänge mit der pauschalierten Besteuerung landwirtschaftlicher Betriebe zusammen. Die Schuldenhöhe zum Todeszeitpunkt sei mittels neutralen Dokuments Sparkasse mitgeteilt worden. Auch mehrere Einmalzahlungen auf das Konto der Eltern zur Vermeidung von Insolvenzverfahren seien nachgewiesen worden. Weitergehende Schulden lasteten nach wie vor auf dem elterlichen Anwesen…
…98/16/0366 und 98/16/0373). Unmißverständlich klarzustellen ist, dass damit nicht die "konkrete Zurechnung" an den Erblasser, sondern das "konkrete Vorhandensein" endbesteuerten Vermögens zum maßgebenden Stichtag gemeint ist. Zufolge des in § 18 ErbStG normierten Stichtagsprinzips können nach dem Stichtag liegende Wertänderungen nicht berücksichtigt…
…Erbgang insoweit - gesamthaft betrachtet ohne Rücksicht auf die Lage im Einzelfall - steuerfrei bleiben. Im gegenständlichen Fall hat zwischen den erbl. Kindern und der Lebensgefährtin CR Streit darüber bestanden, ob und in welcher Höhe zum Stichtag Vermögen des Erblassers, insbesondere endbesteuertes Kapitalvermögen, vorhanden war oder nicht…
…von € 7.015,07 sowie anteilig Zinsen für 2007 im Ausmaß von € 3.077,78 in Abzug zu bringen. Darüber hinaus würden die ihr auch schon zum Todeszeitpunkt und danach zuzurechnenden Kapitalerträge der österreichischen Einkommensteuer unterliegen. Deshalb wären die berufungsgegenständlichen slowenischen Sparbücher gemäß …