…eine Privatstiftung Aufträge nicht persönlich durchführen könne, sondern diese von einer befugten natürlichen Person ausgeführt werden müssten, nicht abgeleitet werden könne, dass auch die steuerliche Zurechnung der aus dem Auftrag erzielten Einkünfte direkt an die natürliche Person zu erfolgen habe. Dies sei überhaupt im Wirtschaftsleben …
…die nicht der ausländischen Betriebstätte zugerechnet werden könnten. Für die Zurechnung komme es entscheidend auf wirtschaftliche Kriterien an. Dem Umstand, dass fallweise mit einem Anteil von 10% Besprechungen im Inland abgehalten würden, rechtfertige es nicht, Einkünfte Österreich zuzurechnen. Vielmehr sei er zum 31.10.2006…
…Ohne sich mit der vom Berufungswerber ins Spiel gebrachten Problematik der Zurechnung höchstpersönlicher Einkünfte (EStR 2000 Rz 104) rechtlich auseinanderzusetzen, kann deshalb hier festgestellt werden: Wie der Auftritt konkret erfolgte, wie die Kontaktaufnahme von statten ging und wie stark die Vertragspartner in den Jahren nach…
…weil sie durch die höchstpersönliche Arbeitskraft des Berufungswerbers ausgeübt werde, und reduzierte damit das körperschaftsteuerpflichtige Einkommen in beiden Jahren um diese Beträge. Die Erlöse wurden im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung 2005 den Einkünften des Berufungswerbers hinzugerechnet. Die Zurechnung zum Einkommen 2006 unterblieb bislang. Dieser Bescheid…
…enthalte. Schließlich führte die Berufungswerberin nach Zitierung einschlägiger Literaturmeinungen betreffend Zurechnung höchstpersönlicher Einkünfte an eine Kapitalgesellschaft ihre eigene Rechtsansicht aus, welche darin mündete, dass unter Bedachtnahme auf sämtliche in der Literatur aufgezeigte Kriterien der Einkünftezurechnung an eine Kapitalgesellschaft sowie eines allfälligen Zurechnungsausschlusses im konkreten Fall…
…Damit würden die an die KG ausbezahlten Honorare auch nicht der DB-Pflicht unterliegen. Zudem beziehe sich die Ansicht der Finanzverwaltung betreffend der direkten Zurechnung von höchstpersönlichen Tätigkeiten nur auf Kapitalgesellschaften, nicht jedoch auf Personengesellschaften so wie die KG. Über die Berufung wurde erwogen: Die…
…5) Die Bw. sei der Auffassung, dass die Zurechnung der Einkünfte für die von der Firma der Bw. erbrachten Leistungen - die von Dr. F. erbracht würden - weiterhin an die Bw. erfolgen müsse, weil es sich keinesfalls um höchstpersönliche Leistungen handle, sondern die Bw. die Marktchancen…
…daher ein denkbar ungeeignetes Muster oder Beispiel für einen "Durchgriff" durch die Rechtsform, da die Verhältnisse nicht "gestalterisch" zustande gekommen seien. In Zusammenhang mit der Zurechnung von Einkünften sei auf Rz 104 der ESt-Richtlinien zu verweisen, die voriges Jahr in geänderter Fassung ergangen seien…
…laufenden Zurechnung von Einkünften. Sie äußert sich nicht zur hier konkret relevanten Frage, ob auf Grundlage dieses Einbringungsvertrages ein Betrieb tatsächlich übertragen wurde. Faktum ist es nämlich, dass die Möglichkeit Leistungen am Markt anzubieten und damit betriebliche Einkünfte (im Sinne eines tätigkeitsbezogenen Betriebsbegriffes) zu erzielen…
…trage, müsse sich die Zurechnung gefallen lassen. Im vorliegenden Fall würden die Masseurinnen das Risiko tragen, da sie bei schlechter Leistung in der Zukunft weniger Einnahmen erzielen würden. i. Verwiesen sei auch auf das Informationsblatt der Finanzbehörde "Information über die Besteuerung von Erotikmasseurinnen und dgl"…
…die Massagen aus einer blauen Mappe, welche von den Mädchen angefertigt werden mussten, vernichtet. Die Angeklagte habe 2002 auch Arbeitslosengeld beantragt und dabei angegeben, sie verfüge nur über Einkünfte unter der Geringfügigkeitsgrenze. Vom Anklagepunkt der Zuhälterei sei die Angeklagte gemäß § 259 Z 3 StPO deshalb…
…Maßgeblich ist die tatsächliche, nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge. Für die Zurechnung von Einkünften kommt es entscheidend darauf an, wer wirtschaftlich über die Einkunftsquelle disponieren kann. Die rechtliche Gestaltung ist nur maßgebend, wenn sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts anderes ergibt. Im vorliegenden…
…würde sich insbesondere aus den Sonderbestimmungen für Spekulationsgeschäfte ergeben, wie Mehrerlöse, die bei der Veräußerung eines Vermögensgegenstandes erzielt werden würden. Mit Einkommensteuerbescheid vom 25. Mai 2004 wurde in der Folge das Vorliegen von Einkünften gemäß § 29 Z. 3 EStG festgestellt und die Einkommensteuer für das…
…erklärten Höhe - erzielt. Dass in den oa. Jahren keine Einnahmen im Inland erzielt worden sind, rechtfertige bei bestehendem inländischen Betrieb nicht die Aberkennung der Betriebsausgaben im Inland. Die Zurechnung der "Fixkosten", also der unabhängig vom Leistungsort anfallenden Kosten, bei den ausländischen Einkünften sei nicht sachgerecht…
…Jahres 1995 um jenen resultierenden Unterschiedsbetrag zwischen handels- und steuerrechtlicher Rückstellung in Höhe von S 17.960,-- reduziert. Der Berufung war daher in diesem Punkt statt zu geben. Berechnung der Körperschaftsteuer (KSt) 1995: | | in ÖS | in Euro | Einkünfte aus Gewerbebetrieb lt…
…1997, 86/14/0125, ausgesprochen, dass die entgeltliche Aufgabe einer Einkunftsquelle, aus der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt worden seien, nicht diesen Einkünften zuzurechnen sei. Zu den von der Behörde im Bp-Bericht angezogenen Erwägungen, wonach auch ein Spekulationstatbestand gemäß § 30 EStG denkbar wäre…
…2008/15/0014) die Frage, wem Vergütungen für Leistungen wie etwa die Besorgung der Geschäftsführung einer GmbH, die de facto nur von einer natürlichen Person erbracht werden können oder dürfen (höchstpersönliche Leistung), bei denen die Einkünfte aber von Kapitalgesellschaften erklärt wurde, zuzurechnen sind, dahingehend entschieden…
…GmbH. überwiesen und von dieser auch nicht an den Bw. weitergeleitet werde bzw. auch keine Zurechnung aufgrund einer höchstpersönlichen Tätigkeit im Sinne der EStR 2000 Rz 104 vorgenommen werden könne, seien die streitgegenständlichen Einkünfte in Höhe von € 1.031,56 nicht dem Bw. zuzurechnen…
…Y-GmbH. überwiesen und von dieser auch nicht an den Bw. weitergeleitet werde bzw. auch keine Zurechnung aufgrund einer höchstpersönlichen Tätigkeit im Sinne der EStR Rz 104 vorgenommen werden könne, seien die streitgegenständlichen Einkünfte in Höhe von € 2.256,79 nicht dem Bw. zuzurechnen…
…vorläge, die es dennoch erlaubte, die strittigen Einkünfte nach § 29 Z 2 iVm § 30 EStG 1988 ohne weiteres der Beschwerdeführerin zuzurechnen. Nach den Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofes erfolgt die Zurechnung von Wirtschaftsgütern nach Maßgabe des wirtschaftlichen Eigentums. Wirtschaftlicher Eigentümer ist in der Regel der zivilrechtliche Eigentümer…