…somit die Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrages beim Bw. nicht zutreffen, ist auch der in § 41 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 normierte Tatbestand einer Pflichtveranlagung erfüllt. Der Bw. hat in seinem - im April 2008 übermittelten - elektronischen Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das…
…deren Beseitigung im Berufungswege durch Zurückziehung eines Antrags auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung nicht möglich ist. Wenn der Bw. schließlich vermeint, er habe durch die Einreichung der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung selbst um diese angesucht, so ist darauf hinzuweisen, dass er im Hinblick auf den Pflichtveranlagungstatbestand des …
…zwar zu, dass ein Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung im Berufungswege zurückgezogen werden kann, und zwar auch dann, wenn die Antragsveranlagung zu einer Nachzahlung geführt hat (vgl. Doralt, EStG4, § 41 Tz 11). Die Zurückziehung des Antrags im Berufungswege kann jedoch nur unter der Voraussetzung, dass…
…die Zurückziehung eines Antrages nicht mehr zulässig. Dies unabhängig davon, ob der fragliche Bescheid nur auf Grund eines gestellten Antrages ergangen ist, oder ob er von Amts wegen erlassen wurde (siehe dazu VwGH 1.2.1995, 92/12/0286). Da der Einkommensteuerbescheid 2005 des Finanzamtes…
…auch die Zurückziehung eines Antrages nicht mehr zulässig. Dies unabhängig davon, ob der fragliche Bescheid auf Grund eines gestellten Antrages ergangen ist, oder ob er von Amts wegen erlassen wurde (siehe dazu VwGH 1.2.1995, 92/12/0286). Da der Einkommensteuerbescheid 2005 des Finanzamtes…
…die Zurückziehung eines Antrages nicht mehr zulässig. Dies unabhängig davon, ob der fragliche Bescheid nur auf Grund eines gestellten Antrages ergangen ist, oder ob er von Amts wegen erlassen wurde (siehe dazu VwGH 1.2.1995, 92/12/0286). Da der Einkommensteuerbescheid 2005 des Finanzamtes…
…die Zurückziehung eines Antrages nicht mehr zulässig. Dies unabhängig davon, ob der fragliche Bescheid nur auf Grund eines gestellten Antrages ergangen ist, oder ob er von Amts wegen erlassen wurde (siehe dazu VwGH 1.2.1995, 92/12/0286). Da der Einkommensteuerbescheid 2005 des Finanzamtes…
…GmbH; es wurden somit für zumindest einen Lohnzahlungszeitraum (Kalendermonat) Bezüge von mehr als einem Arbeitgeber bezogen. Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 liegt somit im gegenständlichen Fall ein Pflichtveranlagungstatbestand vor; ein Zurückziehen des Antrags auf Arbeitnehmerveranlagung durch den Bw…
…13.4.2008 eingebrachte Antrag kann bis zur Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides 2007 und somit auch noch im Rahmen des Berufungsverfahrens zurückgezogen werden (vgl. Ritz, BAO3, § 85 Tz 5, sowie VwGH 28.5.1997, 94/13/0273). Wegen der rechtzeitigen Zurückziehung des Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung hat…
…die Zurückziehung eines Antrages nicht mehr zulässig. Dies unabhängig davon, ob der fragliche Bescheid nur auf Grund eines gestellten Antrages ergangen ist, oder ob er von Amts wegen erlassen wurde (siehe dazu VwGH 1.2.1995, 92/12/0286). Da der Einkommensteuerbescheid 2005 des Finanzamtes…
…Sonderausgaben erfüllt. Die Zurückziehung des Antrags auf Arbeitnehmerveranlagung im Berufungswege kann jedoch nur unter der Voraussetzung, dass nicht ein Fall der Pflichtveranlagung vorliegt, zur Beseitigung des angefochtenen Bescheides führen. Die im Vorlageantrag vom 18. Mai 2006 erklärte Zurücknahme des streitgegenständlichen Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung ist demzufolge…
…Die Bauverhandlung erfolgte am 31. Jänner 2001, die Zurückziehung des Antrags auf Baubewilligung am 17.12.2001. Die Bw. erläutert im Rahmen ihrer Berufung, das Projekt hätte aufgrund schwerwiegender Planungsmängel komplett neu geplant werden müssen was zusätzlich zu hohen Planungskosten geführt und die Eröffnung um…
…also berichtigten Jahreslohnzettel für 2005, zu übermitteln. Das Finanzamt legte die Berufungen zur Entscheidung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz ohne Erlassung von Berufungsvorentscheidungen vor. Über die Berufung wurde erwogen: Antrag auf Zurückziehung des Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005: Gemäß § 243 in Verbindung mit…
…in die Databox seines Zustellungsbevollmächtigten zugestellt. Mit Schreiben vom 14. April 2013 wurde dem Finanzamt seitens des Antragstellers mitgeteilt, dass weder er noch sein Rechtanwalt den Einkommensteuerbescheid erhalten hätten. Es werde um Übermittlung des Einkommensteuerbescheides 2012 ersucht. Am 18. Oktober 2013 wurde ein Devolutionsantrag gemäß …
…die Berufungen zur Entscheidung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz ohne Erlassung von Berufungsvorentscheidungen vor. Über die Berufung wurde erwogen: Antrag auf Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005: Die Abgabenbehörde zweiter Instanz konnte bezüglich der vom nicht steuerlich vertretenen Berufungswerber erhobenen…
…2.1995, 92/12/0286). Da der Einkommensteuerbescheid 2005 des Finanzamtes vom 21.6.2006 in Rechtskraft erwachsen ist und der Rechtslage entspricht, musste der Antrag vom 22.11.2010 auf Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 abgewiesen werden. Im…
…zwar zu, dass ein Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung im Berufungswege zurückgezogen werden kann, und zwar auch dann, wenn die Antragsveranlagung zu einer Nachzahlung geführt hat (vgl. Doralt, EStG15, § 41 Tz 11). Die Zurückziehung des Antrags im Berufungswege kann jedoch nur unter der Voraussetzung, dass…
…liegen für das genannte Jahr die Voraussetzungen für eine Veranlagung von Amts wegen vor. Die Veranlagung hat daher unabhängig von einem Antrag des Bw. zu erfolgen, weswegen auch die Zurückziehung des Antrages zu keiner Aufhebung des bekämpften Bescheides führen kann. 2. Berücksichtigung von Betriebsausgaben: Gemäß …
…zwar zu, dass ein Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung im Berufungswege zurückgezogen werden kann, und zwar auch dann, wenn die Antragsveranlagung zu einer Nachzahlung geführt hat (vgl. Doralt, EStG4, § 41 Tz 11). Die Zurückziehung des Antrags im Berufungswege kann jedoch nur unter der Voraussetzung, dass…
…zwar zu, dass ein Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung im Berufungswege zurückgezogen werden kann, und zwar auch dann, wenn die Antragsveranlagung zu einer Nachzahlung geführt hat (vgl. Doralt, EStG4, § 41 Tz 11). Die Zurückziehung des Antrags im Berufungswege kann jedoch nur unter der Voraussetzung, dass…