…fristgerecht dagegen erhobenen Vorlageantrag zog die Bf ihren Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung zurück. Das Finanzamt beantragte im Vorlagebericht vom 05.08.2016 die Stattgabe der Beschwerde. Über die Beschwerde wurde erwogen: Das Bundesfinanzgericht stellt auf Basis des oben geschilderten Verwaltungsgeschehens und der aktenkundigen Unterlagen…
…Ein Antrag auf Veranlagung kann zurückgezogen werden (Wiesner/Grabner/Wanke, Anm. 30 zu § 41 EStG). Diese Zurückziehung kann verfahrensrechtlich berücksichtigt werden, solange das Einkommensteuerverfahren für das betreffende Jahr nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Infolge der Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens und der Anfechtung des neuerlassenen Einkommensteuerbescheides ist dies…
…92/12/0286). Da der Einkommensteuerbescheid 2005 des Finanzamtes vom 21. Juni 2006 in Rechtskraft erwachsen ist, musste das Finanzamt den Antrag vom 22. November 2010 auf Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 abweisen (siehe dazu auch VwGH 19.3…
…somit die Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrages beim Bw. nicht zutreffen, ist auch der in § 41 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 normierte Tatbestand einer Pflichtveranlagung erfüllt. Der Bw. hat in seinem - im April 2008 übermittelten - elektronischen Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das…
…deren Beseitigung im Berufungswege durch Zurückziehung eines Antrags auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung nicht möglich ist. Wenn der Bw. schließlich vermeint, er habe durch die Einreichung der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung selbst um diese angesucht, so ist darauf hinzuweisen, dass er im Hinblick auf den Pflichtveranlagungstatbestand des …
…zwar zu, dass ein Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung im Berufungswege zurückgezogen werden kann, und zwar auch dann, wenn die Antragsveranlagung zu einer Nachzahlung geführt hat (vgl. Doralt, EStG4, § 41 Tz 11). Die Zurückziehung des Antrags im Berufungswege kann jedoch nur unter der Voraussetzung, dass…
…Beschwerdevorentscheidung vom 16. April 2014 durch das Finanzamt Wien 2/20/21/22 (nunmehr Finanzamt Österreich) wurde der Freibetrag berücksichtigt und die Einkommensteuer mit EUR 984,00 festgesetzt. Mit Vorlageantrag wurde die Zurücknahme des Antrags auf Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2013 erklärt. 2. Beweiswürdigung Der…
…der Rechtsmittelfrist führt zur Rechtskraft des Bescheides im formellen Sinn. Gegen den Bescheid vom 19. Juni 2006 wurde keine Berufung erhoben, der Bescheid ist somit nach Ablauf der Rechtsmittelfrist in Rechtskraft (im formellen Sinn) erwachsen. Der Antrag auf Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung…
…Pflichtveranlagung). Die Beschwerdeführerin hätte im Jahr 2005 von zwei verschiedenen Arbeitgebern Bezüge erhalten, es sei daher eine Pflichtveranlagung durchzuführen gewesen. Eine Zurückziehung des Antrages sei nicht möglich. Die Beschwerdeführerin brachte dagegen den Vorlageantrag ein und verwies darauf, dass es unbillig erscheine, Steuern bei ihr einzuheben…
…2010 auf Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 abweisen. Der angefochtene Bescheid des Finanzamtes entspricht daher der Rechtslage, weshalb die dagegen gerichtete Berufung (jetzt: Beschwerde), wie im Spruch geschehen, abzuweisen war. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist…
…92/12/0286). Da der Einkommensteuerbescheid 2005 des Finanzamtes vom 19. Juni 2006 in Rechtskraft erwachsen ist, musste das Finanzamt den Antrag vom 21. November 2010 auf Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 abweisen (siehe dazu auch VwGH 19.3…
…92/12/0286). Da der Einkommensteuerbescheid 2005 des Finanzamtes vom 5. Oktober 2006 in Rechtskraft erwachsen ist, musste das Finanzamt den Antrag vom 9. Dezember 2010 auf Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 abweisen (siehe dazu auch VwGH 19.3…
…die Zurückziehung eines Antrages nicht mehr zulässig. Dies unabhängig davon, ob der fragliche Bescheid nur auf Grund eines gestellten Antrages ergangen ist, oder ob er von Amts wegen erlassen wurde (siehe dazu VwGH 1.2.1995, 92/12/0286). Da der Einkommensteuerbescheid 2005 des Finanzamtes…
…92/12/0286). Da der Einkommensteuerbescheid 2005 des Finanzamtes vom 21. Juni 2006 in Rechtskraft erwachsen ist, musste das Finanzamt den Antrag vom 22. November 2010 auf Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 abweisen (siehe dazu auch VwGH 19.3…
…die Zurückziehung eines Antrages nicht mehr zulässig. Dies unabhängig davon, ob der fragliche Bescheid nur auf Grund eines gestellten Antrages ergangen ist, oder ob er von Amts wegen erlassen wurde (siehe dazu VwGH 1.2.1995, 92/12/0286). Da der Einkommensteuerbescheid 2005 des Finanzamtes…
…die Zurückziehung eines Antrages nicht mehr zulässig. Dies unabhängig davon, ob der fragliche Bescheid nur auf Grund eines gestellten Antrages ergangen ist, oder ob er von Amts wegen erlassen wurde (siehe dazu VwGH 1.2.1995, 92/12/0286). Da der Einkommensteuerbescheid 2005 des Finanzamtes…
…die Zurückziehung eines Antrages nicht mehr zulässig. Dies unabhängig davon, ob der fragliche Bescheid nur auf Grund eines gestellten Antrages ergangen ist, oder ob er von Amts wegen erlassen wurde (siehe dazu VwGH 1.2.1995, 92/12/0286). Da der Einkommensteuerbescheid 2005 des Finanzamtes…
…auch die Zurückziehung eines Antrages nicht mehr zulässig. Dies unabhängig davon, ob der fragliche Bescheid auf Grund eines gestellten Antrages ergangen ist, oder ob er von Amts wegen erlassen wurde (siehe dazu VwGH 1.2.1995, 92/12/0286). Da der Einkommensteuerbescheid 2005 des Finanzamtes…
…die Zurückziehung eines Antrages nicht mehr zulässig. Dies unabhängig davon, ob der fragliche Bescheid nur auf Grund eines gestellten Antrages ergangen ist, oder ob er von Amts wegen erlassen wurde (siehe dazu VwGH 1.2.1995, 92/12/0286). Da der Einkommensteuerbescheid 2005 des Finanzamtes…
…die Zurückziehung eines Antrages nicht mehr zulässig. Dies unabhängig davon, ob der fragliche Bescheid nur auf Grund eines gestellten Antrages ergangen ist, oder ob er von Amts wegen erlassen wurde (siehe dazu VwGH 1.2.1995, 92/12/0286). Da der Einkommensteuerbescheid 2005 des Finanzamtes…