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3 041 Treffer324 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/0512-W/05Unterhaltsleistungen für zwei in Polen lebende Kinder, wobei der minderjährige Sohn sich nicht mehr in Ausbildung befindet und die Tochter bereits volljährig ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.05.2007

…die Einkommensteuerbescheide 1999 bis 2001 vom 16. Juli 2004 wieder aufgelebt. Nachdem der der Berufung zu Grunde liegende Einkommensteuerbescheid 1999 in Form einer Berufungsvorentscheidung gemäß § 276 BAO nicht mehr dem Rechtsbestand angehört, war die gegen ihn gerichtete Berufung spruchgemäß als unzulässig (geworden) zurückzuweisen (vgl. Ritz…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 1/3

…Die Berufung vom 27. September 2010 gegen den Einkommensteuerbescheid 2008 vom 31. August 2010 wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig geworden zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Die mit ihrer Familie bereits im Streitzeitraum (2005 bis 2008) an der eingangs angeführten Adresse wohnhaft gewesene Berufungswerberin…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 2/3

…dann unzulässig und damit keiner Sachentscheidung gemäß § 289 Abs.2 BAO zugänglich, wenn sie sich gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen Bescheid richtet. Unzulässigkeit iSd. § 273 Abs. 1 lit. a BAO liegt auch dann vor, wenn es dem Berufungswerber an der Berufungsbefugnis fehlt…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 3/3

…dagegen eingebrachten Berufung aus dem Rechtsbestand ausscheidet. Die Berufung vom 27. September 2010 gegen den gemäß § 299 Abs. 3 BAO aus dem Rechtsbestand ausgeschiedenen Einkommensteuerbescheid 2008 vom 31. August 2010 war daher spruchgemäß mit Bescheid gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (geworden)…

UFSG RV/0208-G/051. Heranziehen neuer bzw. anderer als den angefochtenen Bescheiden zugrunde liegender Wiederaufnahmegründe durch die Berufungsbehörde nicht zulässig. 2. Zurückweisung einer nach Einbringung unzulässig gewordenen Berufung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2005

…des Finanzamtes leben somit wieder auf). Dies bewirkt - auf Grund der dargelegten Rechtslage -, dass die dagegen erhobene Berufung unzulässig wird, weshalb nunmehr deren Zurückweisung auszusprechen war, und sich eine Beurteilung der Abgabenbescheide in materiellrechtlicher Hinsicht - zumindest im gegenständlichen Verfahren - erübrigt. Graz, am 20. April 2005

UFSW RV/2628-W/121. Aufhebung eines Bescheides betreffend die Zurückweisung (richtigerweise Abweisung) eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens mangels zugrunde liegenden Anbringens 2. Zurückweisung der unzulässig gewordenen Berufung und des Vorlageantrages 3. Zurückweisung der als verspätet eingebrachten Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2012

…29. Februar 2012 betreffend die Zurückweisung (richtigerweise Abweisung) eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO wird aufgehoben. 2) Die Berufung vom 3. März 2012 sowie der Vorlageantrag vom 8. Mai 2012 werden als unzulässig geworden zurückgewiesen. 3) Die Berufung vom 27…

UFSL FSRV/0031-L/07Zurückweisung einer trotz Rechtsmittelverzichtes eingebrachten Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid12.05.2010

…vom 2. September 2003, StrNr. 049/2002/00034-001, zu Recht erkannt: Die Berufung wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis eines Spruchsenates beim Finanzamt Linz als Organ des Finanzamtes Rohrbach (nunmehr: Freistadt Rohrbach Urfahr) als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 2. September 2003, StrNr. 049…

UFSS RV/0445-S/09Zurückweisung einer Berufung mangels Zustellung der Bescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid28.12.2011

…Eine Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen Bescheid ist nach § 273 BAO als unzulässig zurückzuweisen (etwa VwGH 27.4.1995, 93/17/0075). Gemäß § 81 Abs 1 BAO sind abgabenrechtliche Pflichten einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit von den zur Führung der…

UFSL RV/0301-L/09Zurückweisung einer Berufung gegen eine nicht adressierte Mitteilung mangels Vorliegen eines Bescheides wegen Fehlens eines normativen Aktes und eines Bescheidadressaten
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid18.03.2009

…sind Berufungen gegen Schriftsätze ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen (Ritz, BAO³, § 273 Tz 6 unter Hinweis auf VwGH 20.12.1999, 99/17/0325, 0326; 15.05.2000, 95/17/0458; 18.06.2001, 2001/17/0044). Gemäß § 92 Abs. 1 BAO sind Erledigungen einer…

UFSS RV/0659-S/06Zurückweisung einer Berufung gegen Erledigung ohne Bescheidcharakter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2007

…Begründung, dass die Voraussetzungen für die Ausfertigung eines vollstreckbaren Rückstandsausweises nicht vorgelegen wären. Das Finanzamt wies die Berufung vom 25. September 2006 mit Bescheid vom 4. Oktober 2006 gem. § 273 Bundesabgabenordnung (BAO) mit der Begründung zurück, dass die Berufung unzulässig sei. Mit Schreiben vom 6…

UFSW RV/0644-W/08Zurückweisung einer Berufung gegen einen nicht rechtswirksam zugestellten "Bescheid"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2013

…ErfNr., entschieden: Die Berufung wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Auf Grund eines vom Bezirksgericht Tulln übermittelten Verlassenschaftsaktes erlangte das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Wien Kenntnis von einem Erwerb der Berufungswerberin (Bw.) durch Erbanfall nach ihrem am 3. September 2006 verstorbenen Ehegatten. Mit Erbschaftssteuerbescheid vom…

UFSL RV/0597-L/11Zurückweisung einer Berufung gegen einen trotz aufrechter Sachwalterschaft direkt an die Partei zugestellten Bescheid.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid17.07.2012

…30.9.2009, 2009/13/0114). Bescheidzustellungen an Prozessunfähige sind unwirksam (Ritz, BAO4, § 79 Tz 19). Eine Berufung gegen einen mangels wirksamer Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen Bescheid ist zurückzuweisen (Ritz, BAO4, § 273 Tz 6 mit Judikaturnachweisen), weshalb spruchgemäß zu entscheiden war. Linz, am 17…

UFSW RV/2541-W/11Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens nach Zurückweisung einer Beschwerde gegen den nicht wirksam gewordenen Grundlagenbescheid durch den VwGH und eines Antrages auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.10.2011

…als unzulässig zurück, weil dem bekämpften Schriftstück mangels gültigem Bescheidadressaten kein Bescheidcharakter zukomme. Aus der oben zitierten Formulierung der VwGH - Beschwerde vom 12.12.2002 ist eindeutig erkennbar, dass das Finanzamt mit der Zurückweisung der Berufung gegen den Grundlagenbescheid vom 7.5.2008 lediglich einen…

UFSW RV/1994-W/11Zurückweisung einer bei der unzuständigen Abgabenbehörde eingebrachten und von dieser nicht innerhalb der Rechtsmittelfrist weitergeleiteten Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid27.10.2011

…zuständige Finanzamt weitergeleitet. Da nach überwiegender Rechtsprechung ein unerledigter Wiedereinsetzungsantrag der Zurückweisung einer Berufung als verspätet nicht entgegensteht (vgl. Ritz, BAO4, § 273, Tz 19 und die dort angeführte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs), erfolgt die Zurückweisung noch bevor über den Wiedereinsetzungsantrag durch das zuständige Finanzamt entschieden wurde…

UFSW RV/4115-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens nach Zurückweisung einer Beschwerde gegen den nicht wirksam gewordenen Grundlagenbescheid durch den VwGH sowie eines Antrages auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2010

…vom 7. Mai 2008 sei die Berufung gegen den Bescheid vom 10. Februar 1997 als unzulässig zurückgewiesen worden, da der angefochtene Bescheid mangels eines gültigen Bescheidadressaten ein Nichtbescheid sei. In weiterer Folge sei auf Grund des oben erwähnten Nichtbescheides der ursprüngliche Einkommensteuerbescheid 1989 gemäß § 295…

UFSW RV/3596-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens nach Zurückweisung einer Beschwerde gegen den nicht wirksam gewordenen Grundlagenbescheid durch den VwGH sowie eines Antrages auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 295 BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2009

…als unzulässig zurück, weil dem bekämpften Schriftstück der Behörde mangels eines gültigen Bescheidadressaten kein Bescheidcharakter zukomme. Aus der oben zitierten Formulierung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof vom 12.12.2002 ist ersichtlich, dass das Finanzamt mit der Zurückweisung (vom 3. Dezember 2008) der Berufung gegen…

UFSG RV/0682-G/05Zurückweisung einer Berufung mangels Rechtswirksamkeit des angefochtenen Bescheides.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid15.10.2008

…existent geworden. Eine Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen Bescheides ist gemäß § 273 Abs. 1 lit a BAO zurückzuweisen (VwGH 27.4.1995, 93/17/0075; 29.5.1995, 93/17/0318; 30.3.1995, 93/17/0076). Von der Abhaltung einer…

UFSG RV/0683-G/05Zurückweisung einer Berufung mangels Rechtswirksamkeit des angefochtenen Bescheides.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid15.10.2008

…existent geworden. Eine Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen Bescheides ist gemäß § 273 Abs. 1 lit a BAO zurückzuweisen (VwGH 27.4.1995, 93/17/0075; 29.5.1995, 93/17/0318; 30.3.1995, 93/17/0076). Von der Abhaltung einer…

UFSL RV/0608-L/05Zurückweisung einer verspäteten Berufung gegen einen Haftungsbescheid (§§ 9, 80 BAO) gemäß § 273 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid14.06.2006

…1 BAO ist abzuleiten, dass zur Zurückweisung von Berufungen sowohl die Abgabenbehörde erster als auch zweiter Instanz sachlich zuständig ist (Ritz, BAO³ § 245 Rz 41 und § 274 Rz 26). Wird der Abgabenbehörde zweiter Instanz eine Berufung zur Entscheidung vorgelegt, so hat sie diese vorrangig auf…

UFSW RV/3710-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens nach Zurückweisung einer Beschwerde gegen den nicht wirksam gewordenen Grundlagenbescheid durch den VwGH sowie eines Antrages auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2010

…der korrekten Benennung des Bescheidadressaten nicht erfüllt sind. Damit bestehen keine Zweifel daran, dass das Finanzamt mit der nunmehrigen Zurückweisung vom 7. Mai 2008 nur einen Mangel bestätigte, der dem Berufungswerber selbst (bzw. dessen Berater) schon spätestens im Dezember 2002 bekannt und bewusst gewesen ist.…