Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der X. (vormals X1.), Adr., vertreten durch Hochleitner Ransmayr, Rechtsanwälte, 4020 Linz, Honauerstr. 2, vom 10. Juni 2009 gegen den Bescheid des Zollamtes Linz Wels vom 26. Mai 2009, Zl. 520000/00000/1/2009, betreffend Aussetzung der…
…Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Wolfgang Schimeck Rechtsanwalt GmbH. 3300 Amstetten, Graben 42, gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. , Zl. kkk, vom 000 betreffend Zurückweisung einer Berufung gemäß § 85 lit.a ZollR-DG iVm § 273 Abs.1 lit.a BAO entschieden: Die Beschwerde…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Mag. Horst Bruckner, Dr. Herbert Emberger, Mag. Simone Ullrich-Pansi, Rechtsanwälte OG, 8430 Leibnitz, Kadagasse 19, vom 5. Juni 2008 gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Graz vom 6. Mai 2008, GZ. 700000…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Feldkirch 1, HR Dr. Gerald Daniaux, in der Finanzstrafsache gegen Frau a, Buchhalterin bzw. Hausfrau, wohnhaft in b, wegen Finanzvergehen der vollendeten und versuchten Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 1, 13 des…
…Abs. 1 Z 1 ALSAG Altlastenbeitrag in der Höhe von € 10.800,00 fest. Außerdem gelangte mit diesem Bescheid ein Säumniszuschlag in der Höhe von € 216,00 zur Vorschreibung. Gegen diesen Bescheid erhoben Herr P und die nunmehrige Beschwerdeführerin (Bf.), Frau Bf., das…
…des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 8. August 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 14. Juli 2011, Strafnummer 001, über die Zurückweisung einer Beschwerde zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. …
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der X., Adr., vertreten durch Doralt Seist Csoklich, Rechtsanwaltspartnerschaft, 1090 Wien, Währinger Straße 2-4, vom 1. Oktober 2010 gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Feldkirch Wolfurt, vertreten durch MMag. Gerhard Kofler, vom 16. September 2010, Zl…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der X., Adr., vertreten durch Dr. Alexander Matt, Rechtsanwalt, 6900 Bregenz, Belruptstr. 22, vom 11. Juli 2011 gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Feldkirch Wolfurt, vertreten durch MMag. Gerhard Kofler, vom 30. Juni 2011, Zl. 920000/1920…
…83 Abs. 2 FinStrG eine Beschwerdemöglichkeit gegen Einleitungsbescheide nicht mehr vorgesehen ist und dass das Finanzamt fälschlicher Weise eine solche, durch erteilen der entsprechenden Belehrung, eingeräumt hat. Nach dem seitens des Finanzamtes (gem. § 156 Abs. 1 FinStrG) kein Grund für eine Zurückweisung aufgegriffen wurde, hat…
…über die Beschwerde des Beschuldigten vom 5. August 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels als Finanzstrafbehörde erster Instanz, vertreten durch Amtsdirektor Josef Lachner, vom 8. Juli 2009 über die Zurückweisung einer Beschwerde gemäß § 156 Abs. 1 FinStrG zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Dr. Kurt Braito, MT-Wirtschaftstreuhand GmbH, 6352 Ellmau, Birkenweg 11, wegen Finanzvergehen der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 des…
…nicht berechtigt. Bescheidadressat dieses Zurückweisungsbescheides war die Fa. Y AG, Zweigniederlassung Vorarlberg. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Bf. vom 31. Mai 2010, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Die Finanzstrafbehörde erster Instanz habe 2 Jahre nach dem Einspruch diesen…
…kann die Bf. aber mangels Vorliegen der Voraussetzungen im Sinne des § 77 FinStrG nicht einschreiten, weshalb die Beschwerde wegen fehlender Aktivlegitimation zurückzuweisen war. Ein Rechtsmittel, das durch eine hiezu nicht befugte Person eingebracht wird, ist unzulässig. Dabei handelt es sich nicht um einen bloß fehlenden…
…Grund zur Zurückweisung oder für einen Auftrag zur Mängelbehebung vorliegt, und hat erforderlichenfalls selbst nach den Abs. 1 [und 2] vorzugehen. Wie sich aus dem Namenszug auf der Beschwerdeschrift "Beschwerdeführer - (i.V. F)" und der beigefügten Unterschrift "F." unzweifelhaft ergibt, wurde die gegenständliche Beschwerde von…
…Zl. ZZZ. Dieser neuerliche Abweisungsbescheid nennt im Spruch als Einschreiterin wiederum die AGmbH. Die Zustellung dieses Bescheides erfolgte an die Bf. Gegen diesen Bescheid erhob die Bf. mit Eingabe vom 9. Jänner 2009 den Rechtsbehelf der Berufung. Das Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien wertete diese Berufung…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der D-GmbH, eingebracht durch Rechtsanwalt Dr.S, vom 18. April 2008 gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes X vom 12. März 2008, Zahl xxxxxx/xxxxx/4/2007, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Die Beschwerde wird gemäß § 85c Abs…
…Beschwerde des Beschuldigten vom 30. Juli 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch Hofrat Gottfried Buchroithner, vom 4. Juli 2007, SN 052-2004/00000-001, betreffend die Zurückweisung einer Beschwerde gemäß § 156 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG), zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
…Auf den gegenständlichen Fall bezogen bedeutet das, dass die durch das Zollamt Krems mit Bescheid vom 3 .Juni 2005 erfolgte Zurückweisung der Beschwerde vom 24 .März 2005 keine Rechtswirkung gegenüber der Bf. entfaltet hat und diese Beschwerde nunmehr durch den UFS einer (gegenüber der Bf…
…Bf., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 4. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 28. März 2007, SN X, betreffend die Zurückweisung einer Beschwerde zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde I…
…89/13/0040, Stoll, BAO Kommentar, 2527), die gemäß § 94 BAO auch mündlich ergehen kann. Die mündliche Erlassung eines Bescheides gemäß § 97 Abs. 1 lit. b stellt einen Formalakt dar, der den Parteien zu Bewusstsein kommen muss (VwGH vom 29. September 1992, 91/09/0186…