…entscheidungsreif war, übte der Referent des Unabhängigen Finanzsenates sein Ermessen dahingehend aus, die angefochtenen Bescheide sowie die im Berufungsverfahren ergangene Berufungsvorentscheidung gemäß § 289 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung an die Abgabenbehörde I. Instanz aufzuheben. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Linz, am 22. März 2006
…2007 entschieden: Der angefochtene Bescheid und die Berufungsvorentscheidung werden gemäß § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Begründung Der Bw. ist Pensionist. In der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2007 wurden diverse Kosten…
…Mai 2010 werden gemäß § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 1961/194 idgF, unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Begründung Der Abgabepflichtige erzielt als Bautechniker Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Daneben ist er als Zeitungszusteller im Rahmen eines freien Dienstvertrages…
… 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 1961/194 idgF, unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Begründung Die Berufungswerberin (Bw.) erzielte in den Streitjahren als Lehrerin an der HTL Bau und Kunst in A und als Lehrbeauftragte an der Universität…
…wird für die weitere Sachverhaltsklärung vorsorglich auf die erhöhte Mitwirkungspflicht der Bw. hingewiesen. Die Berechtigung der Abgabenbehörde zweiter Instanz, die Berufung gem. § 289 Abs. 1 BAO durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und der Berufungsvorentscheidung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz zu erledigen, ergibt sich sohin daraus…
…wird die Berufung gemäß § 289 Abs. 1 BAO durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und der Berufungsvorentscheidung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigt. Zur Ermessensübung bezüglich der Aufhebung wird darauf hingewiesen, dass die Anordnungen des Gesetzgebers über ein zweitinstanzliches Verfahren unterlaufen würden…
…gemäß § 289 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Haftungsbescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 19. März 2013 wurde der Berufungswerber (Bw) A gem. den §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der Fa. C GmbH…
…gemäß § 289 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Haftungsbescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 7. April 2009 wurde der Berufungswerber (Bw) A gem. den §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der Fa. C GmbH…
…gemäß § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO) unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Haftungsbescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 12. November 2009 wurde der Berufungswerber (Bw) A gem. den §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der Fa…
…22. September 2010 mit dem unter anderem die Haftungsinanspruchnahme für die nunmehr gegenständliche Umsatzsteuer 2005 in Höhe von € 50.720,80 ausgesprochen wurde, gem. § 289 Abs. 1 BAO unter Zurückweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben wurde. Dabei war davon auszugehen, dass…
…Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können, war die Berufung durch Aufhebung und Zurückverweisung im Sinne des § 289 Abs. 1 BAO zu erledigen. Aufgrund des Umfanges der Ermittlungen (allenfalls Einvernahme der vom Bw beantragten Zeugen), die unter Wahrung…
…Ermittlungspflichten. Da somit Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können, war die Berufung durch Aufhebung und Zurückverweisung im Sinne des § 289 Abs. 1 BAO zu erledigen. Aufgrund des Umfanges der Ermittlungen, die unter Wahrung des Parteiengehörs zu erfolgen…
…dem Unabhängigen Finanzsenat zu Erlassung einer Zurückverweisung gem. § 289 Abs 1 BAO vorzulegen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 289 Abs. 1 BAO kann der Unabhängige Finanzsenat eine Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster…
…F.R.). Ein gesondertes Kurbehandlungsprogramm für die Gattin wurde im Verfahren nicht vorgelegt. Auf das Vorverfahren zu RV/0607-L/09 wird hingewiesen (Zurückverweisung gem. § 289 Abs. 1 BAO). Die nachträglichen Ermittlungen ergaben Folgendes: a) Das Berufungsbegehren wurde dahingehend präzisiert, dass die Kosten für den…
…Einkommensteuer betreffenden Berufungsvorentscheidungen waren daher gemäß § 289 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufzuheben. Da die Einkommensteuervorauszahlungen gem. § 45 Abs 1 EStG 1988 auf Grundlage der Einkommensteuerschuld für das letztveranlagte Kalenderjahr festzusetzen sind, war der diesbezügliche Bescheid vom 25…
…1998 vom 19. April 2001. Gem. § 289 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen im Sinne des § 115 Abs. 1 BAO unterlassen wurden, bei deren…
…2001 ist deshalb als unbegründet abzuweisen.Körperschaftsteuer:Gem. § 289 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen im Sinne des § 115 Abs. 1 BAO unterlassen wurden…
…Bescheid bzw. zur Behebung des angefochtenen Bescheides führen hätten können, und berechtigen die Referentin daher gem. § 289 Abs. 1 BAO zu einer Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz. Die Berechtigung der Referentin, den angefochtenen Bescheid und die Berufungsvorentscheidung aufzuheben, ergibt sich…
…unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Begründung Mit Haftungsbescheid vom 1. September 1999 nahm das Finanzamt St. Johann im Pongau die Berufungswerberin (Bw) Fa. E für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Fa. S GmbH aufgrund der erfolgten Betriebsnachfolge gem. § 14 Abs. 1 BAO…
…Berufungsvorbringen, Honorarnote) Auskunft über den Inhalt aller Besprechungen. Gem. § 289 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden…