…und der Steuererklärungen für dieses Jahr, die von der Wirtschaftstreuhandgesellschaft am 27 Mai 2004 beim Finanzamt eingereicht wurden. Dem Berufungswerber wurden in weiterer Folge als Masseverwalter auch die Abgabenerklärungen für den Gemeinschuldner für das Jahr 2003 zugestellt. Da keine Abgabe dieser Steuererklärungen innerhalb der gesetzlichen…
…werden kann, um die rechtzeitige Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Abgabe von Steuererklärungen zu gewährleisten. Dass das Finanzamt im vorliegenden Streitfall den Bogen der Zumutbarkeit überspannt habe, ist nicht zu erkennen. Wer behauptet, die Einreichung von Abgabenerklärungen sei - auf einen bestimmten Zeitpunkt bezogen - unzumutbar, hat…
…bestehen. Von Steuerpflichtigen und ihren Vertretern muss erwartet werden, dass sie alles unternehmen, was ihnen persönlich zugemutet werden kann, um die rechtzeitige Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Abgabe von Steuererklärungen zu gewährleisten. Dass das Finanzamt im vorliegenden Streitfall den Bogen der Zumutbarkeit überspannt habe, ist…
…befreit nicht von der Pflicht zur zeitgerechten Abgabe von Steuererklärungen. Ist für den Abgabepflichtigen im Zeitpunkt der Erstellung und Einreichung der Abgabenerklärung ungewiss, ob bestimmte Sachverhalte gegeben sind oder nicht, so ist es durchaus gerechtfertigt (und mitunter sogar geboten), dass der Abgabepflichtige einzelne Erklärungspositionen oder…
…§ 167 Tz 8). Aus den Zusammenstellungen der Unterlagen durch den UFS ist folgendes ersichtlich: Die Bw hatte nach dem ersten Vorhalt des Finanzamtes vom 14. November 2007 bis zu ihrer Abgabe von Steuererklärungen am 19. März 2008 rund 4 Monate Zeit ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben…
…dass eine Einhebung der vorgeschriebenen Abgaben in Höhe von € 7.289,41 in keinem Verhältnis zur wirtschaftlichen und existenziellen Belastung und Zumutbarkeit bei der Berufungswerberin stehe. Diese persönliche Unbilligkeit der Einhebung ergebe sich einerseits aus der Höhe der vorgeschriebenen Abgabe im Verhältnis zum persönlichen…
…Nach Maßgabe der Zumutbarkeit der Nachweisführung ist daher im Einzelfall zu prüfen, zu welchen Zwecken ein bestimmtes Wirtschaftsgut tatsächlich verwendet wurde bzw. (bei längerer Nutzungsdauer) zu verwenden bestimmt ist. Der Nachweis der betrieblichen/beruflichen Veranlassung ist dabei vom Steuerpflichtigen und nicht von der Abgabenbehörde zu…
…Aus dem Blickwinkel der Billigkeit kann die Frage der Zumutbarkeit des Erkennens der Abgabepflicht von Bedeutung sein. Diesfalls kann davon ausgegangen werden, dass dem Bw nach langjähriger Erstellung von Steuererklärungen die Erklärungspflicht von steuerlich relevanten Zuflüssen geläufig ist. Weiters stellt im Rahmen der Billigkeit ein…
…nach der am 27. November 2002 durchgeführten mündlichen Verhandlung für schuldig erkannt, fahrlässig im Bereich des Finanzamtes Linz (ergänze: als Abgabepflichtiger) durch Abgabe von unrichtigen Steuererklärungen, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung folgender bescheidmäßig festzusetzender Abgaben, und zwar an Umsatzsteuer für…
…in der faktischen Möglichkeit, deren Verhältnismäßigkeit und in der Zumutbarkeit (vgl. zB. Ritz, BAO4, § 119 Tz 4). § 133 Abs. 1 leg.cit. zufolge bestimmen entweder die Abgabenvorschriften selbst oder die Abgabenbehörde (durch Aufforderung zur Erklärungsabgabe, so beispielsweise durch Zusendung von Vordrucken der entsprechenden Steuererklärungen im…
…die Belege nicht zur Gänze an den jeweiligen steuerlichen Vertreter weitergeleitet, sodass sie von diesen bei Erstattung der Steuererklärungen nicht berücksichtigt werden konnten. Die Bw. habe über die Verpflichtung zur fristgerechten und wahrheitsgemäßen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen, Jahreserklärungen für Umsatz- und Einkommensteuer gewusst und habe diese…
… 115 Abs. 1 BAO haben die Abgabenbehörden die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabenpflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Im Abgabenverfahren gibt es keine verfahrensförmliche subjektive Beweislastregel. Als allgemein anerkannte…
…wenn diese, so wie in den Bestimmungen der §§ 133 Abs. 1 und § 134 Abs. 1 BAO gesetzlich angeordnet ist. Unter Beachtung des vorstehend Gesagten kann die Abgabe der Steuererklärungen als Erbringung einer Leistung, die wegen ihrer Beschaffenheit nur vom Abgabepflichtigen oder dessen Vertreter erbracht werden…
…und Verkehrsverhältnisse vorliegen (zB schwer befahrene Berg - oder Passstraßen). Für die Beurteilung der Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr vom Beschäftigungsort zum Familienwohnsitz ist für die Frage des Vorliegens von Werbungskosten die Wegstrecke zwischen der Arbeitsstätte in Wien und dem Familienwohnsitz relevant. Als Familienwohnsitz gilt jener Ort…
…sei die Nichteröffnung eines Konkursverfahrens im Jahr 1988 für die Frage der Einbringlichkeit der Abgaben bedeutungslos. Was die Haftung für die Kapitalertragsteuer 1985 betreffe, so werde nach wie vor bestritten, dass dem Berufungswerber von der verdeckten Gewinnausschüttung im Zusammenhang mit den vom Finanzamt nicht als…
…angenommen und im Rahmen eines anderen Verfahrens von nochmals anderen Beträgen ausgegangen wurde. Bei Durchführung der von mir beantragten, unter 2.) nochmals angeführten Beweise hätte sich ergeben, dass die eingeforderten Beträge nicht richtig und jedenfalls zu hoch sind und überhaupt keine Abgaben mehr ausstehend sind…
…die Fahrtstrecke zumindest 2 km beträgt. Bei der Zumutbarkeit i.S.d § 16 Abs. 1 Z 6 EStG handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Dieser wird in einer typisierenden Betrachtungsweise ausgelegt, wobei auch die von der Rechtsprechung als Auslegungsbehelf herangezogenen Erläuternden Bemerkungen (621 BlgNR…
…dass der Fahrlässigkeitsbegriff des § 8 Abs. 2 FinStrG drei Komponenten enthalte, die kumulativ gegeben sein müssten, um von einem fahrlässigen Verhalten ausgehen zu können, und zwar eine objektive Sorgfaltspflicht, die subjektive Befähigung zur Einhaltung dieser Sorgfaltspflicht und schließlich die Zumutbarkeit der Sorgfaltsanwendung. Zunächst sei festzuhalten…
…schuldig erkannt, im Bereich des Finanzamtes Linz als Abgabepflichtiger durch Nichtabgabe und Abgabe von unrichtigen Steuererklärungen, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Einkommensteuer für 2000 und 2002 in der Höhe von 6.208,87 € (2000: 1.221,56 €;…
…wurde der ursprüngliche Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1997 gemäß § 295 Abs. 1 BAO abgeändert. Infolge Nichtabgabe der Steuererklärungen für das Jahr 1999 schätzte das Finanzamt die Bemessungsgrundlagen hinsichtlich der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer für das letztgenannte Jahr gemäß § 184 BAO und setzte die Abgaben mit…