…keine offenen Kreditlinien gäbe, sei eine weitere Entnahme von Geschäftsführerbezügen über das bisherige Maß hinaus nicht möglich. Ein steuerlich relevanter Zufluss habe somit weder stattgefunden noch könne dieser unterstellt werden. Die Bw habe ihre Geschäftsführerbezüge bis zum Eingang weiterer liquider Mittel gestundet. Dies sei im…
…keine offenen Kreditlinien gäbe, sei eine weitere Entnahme von Geschäftsführerbezügen über das bisherige Maß hinaus nicht möglich. Ein steuerlich relevanter Zufluss habe somit weder stattgefunden noch könne dieser unterstellt werden. Der Bw habe seine Geschäftsführerbezüge bis zum Eingang weiterer liquider Mittel gestundet. Dies sei im…
…Aus dem Auftreten von Verlusten kann unseres Erachtens daher nicht auf den Zufluss von Geschäftsführerbezügen geschlossen werden. Wir ersuchen Sie daher, unserer Berufung stattzugeben und die Geschäftsführerbezüge in Höhe von € 70.100,00 abzüglich Betriebsausgabenpauschale wie bereits ursprünglich erklärt dem Jahr 2006 zuzuordnen und…
…Geschäftsführerbezüge 2001 bis 2004: Im gegenständlichen Fall ist zwischen den Parteien des Verfahrens strittig, in welcher Höhe dem Bw im jeweiligen Berufungsjahr 2001 bis 2004 Geschäftsführerbezüge im Sinne des § 19 Abs. 1 EStG 1988 zugeflossen sind. Der Bw geht dabei von einem Zufluss nur hinsichtlich…
…1. Geschäftsführerbezüge 2001 bis 2004: Im gegenständlichen Fall ist zwischen den Parteien des Verfahrens strittig, in welcher Höhe dem Bw im jeweiligen Berufungsjahr 2001 bis 2004 Geschäftsführerbezüge im Sinne des § 19 Abs. 1 EStG 1988 zugeflossen sind. Der Bw geht dabei von einem Zufluss nur…
…die Berufung als noch rechtzeitig anzusehen, wenn sie innerhalb eines Monats nach Zustellung der Betriebsprüfungsberichtes eingebracht wird. Die Berufung wurde daher fristgerecht erhoben, weshalb über sie materiell zu entscheiden ist. 3) Zufluss von Leistungen als Geschäftsführer und Kundenbetreuer, Vereinnahmte Entgelte Gemäß § 19 EStG sind Einnahmen…
… ein Zufluss mit der Gutschrift erfolgt auch dann, wenn sie mit einer Gegenforderung verrechnet wird (VwGH 24.11.1970, 1573/68). Entsprechend den obigen Kommentarmeinungen und der dort zitierten Rechtsprechung des VwGH ist bei einem geschäftsführenden Gesellschafter bereits die Gutschrift von Arbeitslohn durch die Kapitalgesellschaft…
…hätten. Der Berufung war daher insoweit Folge zu geben. Auf Grund des Umstandes, dass im Gegensatz zum Betriebsprüfungsbericht nicht von einem Zufluss von zusätzlichen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in den Berufungsjahren auszugehen ist, liegen nur im ersten Berufungsjahr die Voraussetzungen für eine Veranlagung gem. …
…22.01.2010) erfolgte auch im zweitinstanzlichen Berufungsverfahren von Seiten der Bw. keine weitere Beweismittelführung oder Situationsdarstellung zur behaupteten Zahlungsunfähigkeit betreffend die in den Kalenderjahren 2001 und 2004 auf den Geschäftsführerverrechnungskonten gutgeschriebenen Geschäftsführerbezügen. Über die Berufung wurde erwogen: Im gegenständlichen Berufungsfall ist ausschließlich der Zufluss (…
…Verfügung steht. Gerade das schließt § 7 aus. Der Erlass betreffend § 19 EStG 1988 Zufluss von Geschäftsführerbezügen, der sich auf die Lohnsteuerprüfungspraxis bezieht, ist auf fällige Beträge anzuwenden. Die Bezüge des Bw. werden nicht mit Gutschrift sondern erst mit Einreichung des Jahresabschlusses beim Finanzamt fällig (§ 7…
…Eine Vorausverfügung habe aber nicht vorgelegen, weil die Geschäftsführerbezüge nicht auf Wunsch des Bw. nicht ausbezahlt wurden, sondern aufgrund der fehlenden liquiden Mittel der Fa. V-GmbH. Nach der Rechtsprechung führe das Stehenlassen von Bezügen zu keinem Zufluss beim Arbeitnehmer, wenn dies wegen Zahlungsschwierigkeiten im…
…Ein Zufluss von Teilen der Geschäftsführerbezüge 1994 im Kalenderjahr 1995 würde im Endergebnis am Gesamtbetrag der DB- und DZ-Nachforderung nichts ändern, weil einer Gutschrift im Jahre 1994 eine gleich hohe Nachforderung im Jahre 1995 gegenüberstehen würde. Im Übrigen wird hinsichtlich des Zuflusses von Geschäftsführerbezügen…
…v. S 180.000,-- nicht anerkannt werden. Die Berufung ist in diesem Punkt daher als unbegründet abzuweisen. ad Pachteinnahmen) Eine Gutschrift von Geschäftsführerbezügen auf dem Verrechnungskonto des Geschäftsführers fließt i.d.R. im Zeitpunkt der Gutschrift zu, außer es liegt Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft vor. Das…
…15. Mai 2012 festgesetzten Aussetzungszinsen in Höhe von € 37.101,92 gemäß § 236 BAO nachzusehen. Aufgrund einer unterschiedlichen Rechtsmeinung des Steuerberaters (B.) und der Finanzverwaltung betreffend Zufluss von Geschäftsführerbezügen sei es in den Jahren 2002 bis 2009 zu unterschiedlichen steuerlichen Behandlungen der Zuflüsse gekommen…
…festgestellten Verhältnisse - jahrelange Erbringung von Geschäftsführerleistungen ohne Entlohnung oder auch nur Stundung der Geschäftsführerbezüge bei gleichzeitigem Risiko, im Falle einer Insolvenz zur Haftung und strafrechtlichen Verantwortung (Krida) herangezogen zu werden, Berechtigung zukommt, kann dies aber am fehlenden Zufluss von Geschäftsführerbezügen in Höhe der geleisteten Sozialversicherungsbeiträge…
…in dem von der Außenprüfung geschätzten Ausmaß Tätigkeiten für die ABCDE. GmbH zu erbringen. Umsatzsteuer Die Außenprüfung behandelt die hinzugerechneten Betriebseinnahmen aus der Geschäftsführertätigkeit als umsatzsteuerpflichtigen Vorgang. Wie schon oben angemerkt, wertet die Außenprüfung im Bericht auf Seite 11 den fingierten Zufluss an Geschäftsführerbezügen - welcher…
…der Zufluss von Geschäftsführerbezügen grundsätzlich anzunehmen, sobald die Forderung fällig sei, vorausgesetzt, dass die GmbH nicht zahlungsunfähig sei. Diese Sicht gebiete der beherrschende Einfluss des Mehrheitsgesellschafters der GmbH (z.B. VwGH vom 29.7.1997, 95/14/0014, Böst 1998, S 161 ff). Die Geschäftsführerbezüge…
…den bis dahin erfolgten Zufluss von Geschäftsführerbezügen rückgängig zu machen, kommt auch noch hinzu, dass rückwirkende Vereinbarungen ungeachtet ihrer zivilrechtlichen Zulässigkeit steuerlich grundsätzlich nicht anzuerkennen sind (vgl. z. B. VwGH 23.10.1997, 94/15/0160). Im gegenständlichen Fall ist vielmehr von folgenden Überlegungen auszugehen…
…auf deren Namen lautenden Verrechnungskonto zweifelsfrei gutgeschrieben bzw. - wie im Jahr 2007 - aufwandswirksam zu Gunsten der Geschäftsführerin verbucht, ist entsprechend der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes von einem Zufluss der betreffenden Bezüge an die Geschäftsführerin auszugehen. Dies vor allem deshalb, da ein Betrag bereits durch die bloße…
…erfolgten Zufluss nicht rückgängig machen (Doralt, EStG10, § 19 Tz 11 mit weiteren Nachweisen; Wiesner / Atzmüller / Grabner / Lattner / Wanke, EStG, § 19 Rz 9). Die Bw stellt in der Begründung zum Vorlageantrag an den Unabhängigen Finanzsenat nicht in Abrede, dass die strittigen Geschäftsführerbezüge der ehemaligen Geschäftsführerin von…