…auf und erließ neue Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2005 bis 2007 (sämtliche Bescheide mit Ausfertigungsdatum 19. Jänner 2009), in welchen obige im Ausland bezogenen Zinsen aus Bankeinlagen und Forderungswertpapieren gemäß § 37 Abs. 8 Z 3 EStG mit dem (begehrten) Fixsatz von 25 % der Einkommensteuer unterzogen…
…die in den Einkünften enthaltenen ausländischen Dividenden, Zinsen aus ausländischen Bankeinlagen und im Ausland bezogenen Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren "in die Endbesteuerung einzubeziehen und für diese Erträge lediglich eine Kapitalertragsteuer von 25 % festzusetzen". Die unterschiedliche Besteuerung der vorgenannten ausländischen Kapitalerträge und der (endbesteuerten) Inlandserträge stelle eine…
…Laut einer Kontrollmitteilung, die auf Basis der EU-Richtlinie 2003/48/EG ergangen sei, habe der Bw in den Streitjahren im EU-Ausland Kapitalerträge in bestimmter Höhe bezogen. Im Ausland bezogene Zinsen aus Bankeinlagen und Forderungswertpapieren unterlägen ohne weitere Abzüge gem. § 37 Abs. 8 EStG…
…der Kapitalertragsteuer versagt werde. Diese Differenzierung sei unsachlich. Über die Berufung wurde erwogen: Unstrittig ist, dass die Bw im Berufungsjahr im Inland steuerpflichtige Zinsen aus Einlagen bei ausländischen Banken in Höhe von 1.299,00 € bezogen hat. Gemäß § 37 Abs. 8 EStG sind nicht…
…unter Berücksichtigung von Sonderausgaben und dem Alleinverdienerabsetzbetrag eine Einkommensteuer von Null. Die Kapitalerträge aus ausländischen Kapitalanlagen in Höhe von € 413,28 wurden mit € 103,32 besteuert, wobei das Finanzamt darauf verwies, dass im Ausland bezogene Zinsen aus Bankeinlagen und Forderungswertpapieren gemäß § 37 Abs…
…PS werden die Zinsen steuerfrei vereinnahmt. Auch diese Vorgangsweise war in der Literatur entwickelt und angeboten worden. S zB Rief , Privatstiftung und Sparpaket 2, Ecolex 1995, 920: "... Zum einen kann die Steuerfreiheit gem § 5 Z 11 lit a KStG für Einkünfte aus Bankeinlagen und Forderungswertpapieren…
…€ 9000.- aus. In Anwendung des vorgenannten Fixsatzes von 25% resultierten hieraus für die Streitjahre 2003 und 2004 letztlich Abgabennachforderungen in Höhe von jeweils € 2.250.-. Begründend wurde für all die Jahre jeweils ausgeführt, dass im Ausland bezogene Zinsen aus Bankeinlagen und Forderungswertpapieren gemäß…
…KStG (vgl. Achatz/Leitner: Die Besteuerung der Körperschaften öffentlichen Rechts, Seite 70 und den Gesetzestext). Der beschränkten Steuerpflicht unterliegen somit insbesondere Zinsen aus inländischen Bankeinlagen und aus Forderungswertpapieren mit kuponauszahlender Stelle im Inland (vgl. Achatz/Leitner, Korperschaften öffentlichen Rechts und ihre Privatisierung im Steuerrecht, 2…
…des Kapitalverkehrs. 1999 habe er Einkünfte aus diversen Fondausschüttungen bezogen, wovon S 85.421,56 auf ausländische Dividendenausschüttungen entfallen wären, für welche die Anwendung des Hälftesteuersatzes begehrt werde. Bei den Zinserträgen aus Spanien und Australien (Zinsen und Bankeinlagen oder sonstige Forderungen gegenüber Banken, denen ein…
…und § 93 Abs. 3 Z 1 bis 4 EStG 1988 sind inländische Kapitalerträge aus Bankeinlagen, Forderungswertpapieren und inländischen Investmentfonds (insoweit die Ausschüttungen auf Kapitalerträge aus Bankeinlagen und Forderungswertpapieren beruhen) steuerbefreit. Die Anteilsrechte an ausländischen Kapitalanlagefonds gelten für kapitalertragsteuerliche Zwecke als Forderungswertpapiere (§ 93 Abs. 3 Z…
…Bw.. Wird nun dieser Betrieb als "Liebhaberei" und dessen Verluste steuerlich nicht anerkannt, so gilt dies in gleicher Weise auf die voluptuarhaft erwirtschafteten Gewinne aus Bankeinlagen. Mit der Annahme der Liebhaberei ist die einkommensteuerneutrale Wirkung aller Einnahmen und Ausgaben im Körperschaft- sowie im Einkommensteuerbereich verbunden…
…die Zinsen der Bw. zuzurechnen und die Aufwendungen der Z Finance Ltd., die nach Ansicht der Betriebsprüfung nur die üblichen Kosten (management free, company tax etc.) für eine Oasengesellschaft darstellen, und somit im Zusammenhang mit Zinserträgen in Österreich nicht angefallen wären, nicht zu berücksichtigen. Aus…
…und § 93 Abs. 3 Z 1 bis 4 EStG 1988 sind inländische Kapitalerträge aus Bankeinlagen, Forderungswertpapieren und inländischen Investmentfonds (insoweit die Ausschüttungen auf Kapitalerträge aus Bankeinlagen und Forderungswertpapieren beruhen) steuerbefreit. Die Anteilsrechte an ausländischen Kapitalanlagefonds gelten für kapitalertragsteuerliche Zwecke als Forderungswertpapiere (§ 93 Abs. 3 Z…
…97). So wurde darin die Abgeltungswirkung der KESt für natürliche Personen auch auf Kapitalerträge aus den in § 93 Abs. 2 Z 1 EStG genannten Dividendenwerten (Aktien, GesmbH-Anteile etc.) erstreckt. Die Abgeltungswirkung sollte sich jedoch im Unterschied zu den ebenfalls endbesteuerten Bankeinlagen und Forderungswertpapieren iSd …
…Geschäftsjahres gelten die nach Abzug der dafür anfallenden Kosten nicht ausgeschütteten vereinnahmten Zinsen, Dividenden, ausschüttungsgleiche Erträge von im Fondsvermögen befindlichen Anteilen an anderen in- oder ausländischen Kapitalanlagefonds und sonstige Erträge an die Anteilinhaber in dem aus dem Anteilrecht sich ergebenden Ausmaß als ausgeschüttet (ausschüttungsgleiche Erträge)…
Ein Leasingnehmer wird nach Überzeugung des Unabhängigen Finanzsenates im Rahmen von Vollamortisationsverträgen nicht bereit sein, während der Grundmietzeit den vollen Kaufpreis zuzüglich Zinsen für das Leasinggut zu bezahlen, wenn nicht in irgendeiner Form Einvernehmen darüber besteht, dass er das Leasinggut danach um einen wirtschaftlich nicht…
…Steuerabgeltung "unterliegen". Entscheidend ist, ob die aus den Einlagen stammenden Zinsen zum Stichtag in das mit Abgeltungswirkung ausgestattete Kapitalertragsteuer(KESt)-Abzugssystem einbezogen sind. Denn nur mit der Einbindung der Zinseneinkünfte in das KESt-System (oder in den "KESt-Ersatz" einer Veranlagung als Sondereinkunft nach § 37…
…Steuerabgeltung "unterliegen". Entscheidend ist, ob die aus den Einlagen stammenden Zinsen zum Stichtag in das mit Abgeltungswirkung ausgestattete Kapitalertragsteuer(KESt)-Abzugssystem einbezogen sind. Denn nur mit der Einbindung der Zinseneinkünfte in das KESt-System (oder in den "KESt-Ersatz" einer Veranlagung als Sondereinkunft nach § 37…
…Steuerabgeltung "unterliegen". Entscheidend ist, ob die aus den Einlagen stammenden Zinsen zum Stichtag in das mit Abgeltungswirkung ausgestattete Kapitalertragsteuer(KESt)-Abzugssystem einbezogen sind. Denn nur mit der Einbindung der Zinseneinkünfte in das KESt-System (oder in den "KESt-Ersatz" einer Veranlagung als Sondereinkunft nach § 37…
…islamische Glauben die Annahme von Zinsen ausdrücklich verbiete. Sämtliche Darlehensgeber und Darlehensnehmer seien islamischen Glaubens. Der Zeitpunkt der Rückzahlungen sei nach Maßgabe der Fertigstellung der einzelnen Wohnungen fixiert worden. Dem Darlehensnehmer sei die Möglichkeit eingeräumt worden, die Rückzahlung entweder aus eigener Kraft oder durch Verkauf…