…keine gesetzliche Rechtfertigung. Aus all dem folge, dass die Geltendmachung des zurückzuzahlenden Anteils der Abfertigung in Höhe von € 9.080,87 als Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 2 zu Recht erfolgt sei, da durch die mit dem Arbeitgeber getroffene Vereinbarung des zurückzuzahlenden Anteils…
…übernehmende Gesellschaft mit der H AG, welche lt. Verschmelzungsbilanz zum 31. Dezember 1998 bzw. dem Anhang zur Bilanz lediglich über Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen verfügte und ihre Tätigkeit bereits Ende 1996 eingestellt hatte, beschlossen. Weiters wurde in dieser Hauptversammlung die Liquidation der Bw. beschlossen. Lt…
…Gesellschaftsverhältnis begründet sei. Der Steuer unterliege der bekannt gegebene Wert der Leistung (Wert der Zinsersparnis), der sich aus dem Zinsenvorteil durch Nutzungsüberlassung des Kapitals ergebe. Mit Antrag vom 19. November 2010 wurde die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde II. Instanz ohne weitere…
…eingestellt. Eine unbare Entnahme stellt eine Verrechnungsschuld der übernehmenden Körperschaft gegenüber dem Einbringenden bzw eine Verrechnungsforderung des Einbringenden an die übernehmende Körperschaft dar. Der Einbringende kann eine unbare Entnahme bilden, er muss nicht. Der Zinsvorteil, der sich für die Gesellschaft aus der zinsenfreien Zurverfügungstellung d…
…die Zahlungsverpflichtung gegenüber dem einbringenden Gesellschafter aus der unbaren Entnahme nach Maßgabe des erwirtschafteten Cashflows schlagend werde, eine Vereinbarung über eine Verzinsung nicht erfolgt sei und somit auch nicht auf eine vereinbarte Verzinsung verzichtet worden sei und dass hier von einer jederzeit mahnbaren Forderung nicht…
…die Geschäftsanteile an der B Beteiligungsges.m.b.H. um ATS 1,00 an Herrn Gx*** U*** abgetreten. Mit 28.4.1992 tritt der Gläubiger Q-Holding AG (Bw Holding AG) die Forderung aus dem Darlehen gegenüber der B Beteiligungsges.m.b.H. (B.-C…
…nur aus einer neuen betrieblichen Struktur stammen können." Das Stammkapital der Bw sei nur zur Hälfte bar einbezahlt gewesen, dh die Bw habe gegenüber den ursprünglichen Gesellschaftern Q-Holding AG und R_II_AG eine Forderung von S 250.000,- gehabt, die mit dem Gesellschafterwechsel…
…in dem der Inhaber des Handelsgewerbes die Gewinnauszahlung (an den Erwerber) vornimmt. In der Kaufvereinbarung sei nämlich hinsichtlich der Kapitalerträge eine Vorausverfügung des Veräußerers zu Gunsten des Erwerbers der Beteiligung gelegen. Einnahmen aus der Abtretung von Forderungen auf den Kapitalertrag sind nach dieser Rechtsprechung keine…
…am 6. Juli 1998 gegenüber der X.Bank in Bezug auf deren "derzeitige oder künftige Forderungen gegenüber der B.GmbH" ab. Zum Zeitpunkt des Todes des K.S. haftete das von ihm gewährte Darlehen noch in voller Höhe aus. Die Darlehensschulden der B.GmbH bei…
…Verbindlichkeit des Bw. aus dem Abtretungspreis iHv ATS 12.513.234,96 angenommen werden. 2) Die als "Mieterlöse vom 1.1.1990 - 30.6.1997" bezeichneten Beträge seien keine Mieterlöse. An Stelle des Bw. sei gegenüber den Mietern immer nur die Firma H.P. aufgetreten…
…Gewinn aus Losanleihen sowie alle anderen Einkünfte, die nach dem Steuerrecht des Staates, aus dem sie stammen, den Einkünften aus Darlehen gleichgestellt sind ......". Das heiße also, der Zinsenbegriff des DBA stelle nicht nur auf Einkünfte von Anleihen ab, sondern umfasse alle Erträge, die auf Forderungen…
…wurde angemerkt, dass die Spareinlagen in der Position gegenüber Kunden insgesamt ausgewiesen werden würden. Weitergehende Detaillierungen und gesonderte Angaben zur Fristigkeit und zur Verzinsung von Spareinlagen wären handelsrechtlich nicht erforderlich. Zum aktivseitigen Ausweis von Zinsansprüchen aus derartigen Veranlagungen wurde ausgeführt, dass dieses Produkt für den…
…wurde angemerkt, dass die Spareinlagen in der Position gegenüber Kunden insgesamt ausgewiesen werden würden. Weitergehende Detaillierungen und gesonderte Angaben zur Fristigkeit und zur Verzinsung von Spareinlagen wären handelsrechtlich nicht erforderlich. Zum aktivseitigen Ausweis von Zinsansprüchen aus derartigen Veranlagungen wurde ausgeführt, dass dieses Produkt für den…
…die übernehmende Körperschaft gegen Übernahme einer Verbindlichkeit an den Einbringenden vorliege. Tilge die Gesellschaft die Verbindlichkeit gegenüber dem Einbringenden, fließe diesem der Erlös aus dem Verkauf der stillen Reserven an die übernehmende Körperschaft tatsächlich zu. Bei wirtschaftlicher Betrachtung bestünden keine Unterschiede mehr zu einem Verkauf…
…wurde angemerkt, dass die Spareinlagen in der Position gegenüber Kunden insgesamt ausgewiesen werden würden. Weitergehende Detaillierungen und gesonderte Angaben zur Fristigkeit und zur Verzinsung von Spareinlagen wären handelsrechtlich nicht erforderlich. Zum aktivseitigen Ausweis von Zinsansprüchen aus derartigen Veranlagungen wurde ausgeführt, dass dieses Produkt für den…
…die übernehmende Körperschaft gegen Übernahme einer Verbindlichkeit an den Einbringenden vorliege. Tilge die Gesellschaft die Verbindlichkeit gegenüber dem Einbringenden, fließe diesem der Erlös aus dem Verkauf der stillen Reserven an die übernehmende Körperschaft tatsächlich zu. Bei wirtschaftlicher Betrachtung bestünden keine Unterschiede mehr zu einem Verkauf…
…späteren Bilanzstichtagen unverändert weiter. Etwas anderes würde gelten, wenn der Wert der Forderung aus dem Gehaltsvorschuss wegen verringerter Bonität des Bevorschussten sinken sollte. Auch bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass es sich bei der Vergabe von zinslosen Gehaltsvorschüssen um eine Fehlmaßnahme gehandelt hat. Eine Fehlmaßnahme liegt…
…wenn das Grundapital der Bw. aufgezehrt ist und die Forderungen aus den Genussrechten sind nachrangig gegenüber den anderen Gläubigern der Bw. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates ist allein aus der Teilnahme des Genussrechtes am Gewinn und Verlust zu ersehen, dass es sich hier nicht bloß…
…wenn das Grundkapital der Bw. aufgezehrt ist und die Forderungen aus den Genussrechten sind nachrangig gegenüber den anderen Gläubigern der Bw. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates ist allein aus der Teilnahme des Genussrechtes am Gewinn und Verlust zu ersehen, dass es sich hier nicht bloß…
…Gesellschaftsteuer nach § 2 Z 4 lit. c KVG. Diese Rechtsprechung bezieht sich zwar nur auf Forderungen der Gesellschafter, die zivilrechtlich in die Form einen Darlehens gekleidet sind. Aus dem weit gefassten Steuertatbestand des § 2 Z 4 lit. c KVG ergibt sich jedoch, dass auch bei…