…Jahre hindurch unbeglichenen Forderung gegenüber dem ehemaligen Arbeitgeber dar und fällt damit unter Artikel 11 DBA-1954 und DBA-2000). Denn nach Artikel 11 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens erfasst der Zinsenartikel Einkünfte aus Forderungen jeder Art, sonach auch Forderungen eines Dienstnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber…
…diesem Kalenderjahr bezogen. 2. In dem Kalenderjahr, für das der Anspruch besteht bzw. für das sie getätigt werden, gelten als zugeflossen: - Nachzahlungen von Pensionen, über deren Bezug bescheidmäßig abgesprochen wird, - Nachzahlungen im Insolvenzverfahren sowie - Förderungen und Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln im Sinne des § 3 Abs…
…kann daher dahingestellt bleiben, ob im Beschwerdefall die Forderungen der beiden Dienstnehmer gegenüber dem Bf. im Vergleich zu anderen Gläubigern des Bf. nachrangig sind. Die Ansicht der steuerlichen Vertretung des Bf. in ihrer Berufung, dass jede Zuwendung, die aus dem Unternehmensgewinn getragen werde, eine Gewinnbeteiligung…
…keine gesetzliche Rechtfertigung. Aus all dem folge, dass die Geltendmachung des zurückzuzahlenden Anteils der Abfertigung in Höhe von € 9.080,87 als Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 2 zu Recht erfolgt sei, da durch die mit dem Arbeitgeber getroffene Vereinbarung des zurückzuzahlenden Anteils…
…Gesellschaftern aus dem Stammkapital der Emittentin und gegenüber noch nicht ausgezahlten Gewinnansprüchen der Gesellschafter; (3) Die Genussscheininhaber erklären im Sinne des § 67 Abs 3 Inolvenzordnung, dass sie Befriedigung erst nach Beseitigung eines negativen Eigenkapitals oder im Fall der Liquidation nach Befriedigung aller Gläubiger vorrangiger Forderungen…
…Forderungen begehren und dass wegen dieser Verbindlichkeiten kein Insolvenzverfahren eröffnet zu werden braucht. (4) Die Genussscheininhaber haben keinen Anspruch darauf, dass ihre Rendite oder die Rückzahlung aus dem Liquidationserlös vorrangig vor jenen, die auf Gleichrangige Wertpapiere, gleichrangige Forderungen oder nachrangige, aber gegenüber den Ansprüchen aus…
…dem von den Anteilsinhabern an die Körperschaft zugewendeten Vorteil. Eine Zuwendung an andere Anteilsinhaber kann einer Vorteilszuwendung an die Körperschaft nicht gleich gehalten werden (VwGH 20.11.1996, 96/15/0015). Gehaltsverzicht Rz 619: Eine GmbH verzichtet Jahre hindurch auf die Verzinsung von Forderungen gegenüber…
…übernehmende Gesellschaft mit der H AG, welche lt. Verschmelzungsbilanz zum 31. Dezember 1998 bzw. dem Anhang zur Bilanz lediglich über Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen verfügte und ihre Tätigkeit bereits Ende 1996 eingestellt hatte, beschlossen. Weiters wurde in dieser Hauptversammlung die Liquidation der Bw. beschlossen. Lt…
…Kapitalgesellschaft der Gesellschaftsteuer nach § 2 Z 4 lit.c KVG. Diese Rechtsprechung bezieht sich zwar nur auf Forderungen der Gesellschafter, die zivilrechtlich in die Form eines Darlehens gekleidet sind. Aus dem weit gefassten Steuertatbestand des §2Z4lit.c KVG ergibt sich jedoch, dass auch bei Gesellschafterforderungen…
…die richtigerweise als Forderung gegenüber Mag. Dr. P und nicht als Besserungskapital in die Bilanz 1999 Eingang hätte finden müssen. Jene Ausfallsgarantie wirkt sich in den beschwerdegegenständlichen Jahren 2000 bis 2006 in der Weise aus, dass die aus den Wertpapier-Optionsgeschäften erwirtschafteten Gewinne und Verluste…
…Gesellschaftsverhältnis begründet sei. Der Steuer unterliege der bekannt gegebene Wert der Leistung (Wert der Zinsersparnis), der sich aus dem Zinsenvorteil durch Nutzungsüberlassung des Kapitals ergebe. Mit Antrag vom 19. November 2010 wurde die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde II. Instanz ohne weitere…
…eingestellt. Eine unbare Entnahme stellt eine Verrechnungsschuld der übernehmenden Körperschaft gegenüber dem Einbringenden bzw eine Verrechnungsforderung des Einbringenden an die übernehmende Körperschaft dar. Der Einbringende kann eine unbare Entnahme bilden, er muss nicht. Der Zinsvorteil, der sich für die Gesellschaft aus der zinsenfreien Zurverfügungstellung d…
…der Verbuchung berichtigt wurde und wann der Darlehensgeber gegenüber der Rechtsvorgängerin auf den Zinsanspruch verzichtete und hätte spätestens anlässlich der Mitteilung über die vollständige Rückzahlung des Darlehens auf den Zinsenverzicht hingewiesen. Aus der oa. Erklärung gegenüber dem Steuerberater alleine kann daher nicht auf Ernsthaftigkeit der…
…die Zahlungsverpflichtung gegenüber dem einbringenden Gesellschafter aus der unbaren Entnahme nach Maßgabe des erwirtschafteten Cashflows schlagend werde, eine Vereinbarung über eine Verzinsung nicht erfolgt sei und somit auch nicht auf eine vereinbarte Verzinsung verzichtet worden sei und dass hier von einer jederzeit mahnbaren Forderung nicht…
…die Geschäftsanteile an der B Beteiligungsges.m.b.H. um ATS 1,00 an Herrn Gx*** U*** abgetreten. Mit 28.4.1992 tritt der Gläubiger Q-Holding AG (Bw Holding AG) die Forderung aus dem Darlehen gegenüber der B Beteiligungsges.m.b.H. (B.-C…
…nur aus einer neuen betrieblichen Struktur stammen können." Das Stammkapital der Bw sei nur zur Hälfte bar einbezahlt gewesen, dh die Bw habe gegenüber den ursprünglichen Gesellschaftern Q-Holding AG und R_II_AG eine Forderung von S 250.000,- gehabt, die mit dem Gesellschafterwechsel…
…in dem der Inhaber des Handelsgewerbes die Gewinnauszahlung (an den Erwerber) vornimmt. In der Kaufvereinbarung sei nämlich hinsichtlich der Kapitalerträge eine Vorausverfügung des Veräußerers zu Gunsten des Erwerbers der Beteiligung gelegen. Einnahmen aus der Abtretung von Forderungen auf den Kapitalertrag sind nach dieser Rechtsprechung keine…
…am 6. Juli 1998 gegenüber der X.Bank in Bezug auf deren "derzeitige oder künftige Forderungen gegenüber der B.GmbH" ab. Zum Zeitpunkt des Todes des K.S. haftete das von ihm gewährte Darlehen noch in voller Höhe aus. Die Darlehensschulden der B.GmbH bei…
…Verbindlichkeit des Bw. aus dem Abtretungspreis iHv ATS 12.513.234,96 angenommen werden. 2) Die als "Mieterlöse vom 1.1.1990 - 30.6.1997" bezeichneten Beträge seien keine Mieterlöse. An Stelle des Bw. sei gegenüber den Mietern immer nur die Firma H.P. aufgetreten…
…dürfte nach dem Genussscheinwortlaut nicht einmal ein qualifizierter Rangrücktritt vorliegen, obzwar in § 11 die Forderungen aus den Genussscheinen gegenüber allen anderen Ansprüchen von Gläubigern gegen die Gesellschaft im Rang zurücktreten, denn laut § 4.3. ist das wiederum eingeschränkt, denn die Genussscheine gewähren dem Inhaber der…