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UFSF RV/0331-F/07Nachdem keinerlei Nachweise über abgelegte Prüfungen, absolvierte Module etc. erbracht wurden, musste die Familienbeihilfe rückgefordert werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2007

…n mit dem Bachelor-Studiengang b begonnen und ist laut Bestätigung der genannten Hochschule per 22. März 2006 aus diesem Studiengang endgültig ausgetreten. Mehrmals wurde der Bw vom Finanzamt ersucht, Nachweise über die Zielstrebigkeit und Ernsthaftigkeit des Studiums seiner Tochter in Form von Zeugnissen bzw…

UFSF RV/0234-F/06Ein schädlicher Studienwechsel ist erst dann nicht mehr zu beachten, wenn im nunmehr gewählten Studium so viele Semester wie im vor dem Wechsel betriebenen Studium zurückgelegt wurden. Die Mindeststudiendauer ist pro Studienabschnitt zu betrachten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.11.2006

…Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates sehr wohl ein Unterschied betreffend Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit einer Berufsausbildung zwischen Studierenden besteht, die ihr Erststudium bzw nach unschädlichem Studienwechsel ihr Zweitstudium durchgehend zielstrebig fortsetzen bzw beenden und Studierenden, die einen schädlichen Studienwechsel durchführen bzw ihr bis dorthin zielstrebig betriebenes Studium…

UFSF RV/0019-F/08Nach außen hin erkennbare Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit betreffend Studienerfolg und -abschluss konnte nicht nachgewiesen werden (Dokumentation bzw. Mitschrift über Lehrveranstaltungen etc.).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.12.2009

…Zeitraum, für den Familienbeihilfe rückgefordert wurde, weder zu Prüfungen auch nur angetreten ist, noch eine Zielstrebigkeit und Ernsthaftigkeit des Betreibens des Studiums durch Vorlage geeigneter Beweismittel (z.B. Mitschriften von Vorlesungen etc.) nachgewiesen werden konnte, vermag der Unabhängige Finanzsenat der Rechtsansicht der Abgabenbehörde erster Instanz…

UFSW RV/1460-W/11Ist die Vorbereitungszeit auf die Ablegung einer Aufnahmeprüfung bereits Berufsausbildung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2012

…oben geschilderten Leistungen meiner Tochter als "mangelhafte Zielstrebigkeit und Ernsthaftigkeit zu Studieren" bezeichnen bzw. daraus eine Rückforderung für zu Unrecht bezogene Beträge im Rahmen der Familienbeihilfe zu begründen..." Das Finanzamt gab der Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 18. März 2011 in der Fassung des Berichtigungsbescheides gemäß …

UFSL RV/0662-L/11Ablegung von Prüfungen als essentieller Bestandteil einer Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2012

…und im Oktober 2009 eine Ausbildung an der body&health academy in Haslach begonnen. Da sie bereits im Mai 2009 die Zusage für die dortige Ausbildung gehabt habe und im Sommersemester (an der Universität) keine Prüfungen abgelegt habe, sei die Zielstrebigkeit und Ernsthaftigkeit des Studiums…

UFSI RV/0048-I/12Familienbeihilfenanspruch bei Exmatrikulation wegen Nichtbezahlung des ÖH-Beitrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2013

…durchaus Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Studierens aufkommen. Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit ist aber eine Grundvoraussetzung dafür, dass eine Berufsausbildung iSd FLAG 1967 vorliegt und ein Beihilfenanspruch besteht. Dementgegen bringt der Berufungswerber vor, dass sein Sohn das Studium "zu keinem Zeitpunkt aufgegeben" hätte und "in dieser…

UFSW RV/0512-W/13Keine Berufsausbildung iSd FLAG bei Abmeldung vom Studium bereits am 5. Tag des ersten Semesters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2013

…innerhalb von nur drei Monaten ab Beginn des Studiums könne nicht von einer Ernsthaftigkeit des Betreibens des Studiums ausgegangen werden. Zu Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit gehöre es auch mit Schwierigkeiten in der Ausbildung fertig zu werden. Da die Tochter das Studium nach 5 Tagen abgebrochen habe…

UFSI RV/0353-I/11Fortbestehen eines Familienbeihilfenanspruches bei Abbruch bzw Unterbrechung der Berufsausbildung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2012

…Prüfungsnachweisen für das Studienjahr [J+7/J+8]. Weiters wurde um Aufklärung und entsprechende Bestätigung der Schule gebeten, warum in der aktuellen Schulbestätigung nunmehr von einer voraussichtlichen Beendigung des Studiums erst im Juni [J+10] gesprochen werde. In Beantwortung dieses Vorhaltes teilte die Beihilfenwerberin mit:…

UFSF RV/0163-F/05Wird das neu aufgenommene zusätzliche Studium als Hauptstudium benannt, liegt ein Studienwechsel vor.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2006

…von der Bw in ihrer Berufungsschrift eingewandte Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit im Studium der R entbehrt daher jeglicher Grundlage. Denn die Bw gibt selbst an, dass durch die Aufnahme des Studiums DP eine Verlangsamung des Studienfortschrittes in den R eingetreten und dieses "Zusatzstudium" für den angestrebten…

UFSK RV/0692-K/07Pauschbetrag gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 für auswärtige Berufsausbildung bei Studienwechsel und langer Studiendauer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2010

…bis 2000 falle, sei auf die Zielstrebigkeit und Ernsthaftigkeit dieses Studiums nicht mehr einzugehen. Rechtliche, tatsächliche oder sittliche Gründe für die Zwangsläufigkeit der Kostentragung seien nicht vorhanden. Mit Einantwortungsurkunde vom 4. Feber 2008 wurde die Verlassenschaft an die Witwe sowie den Sohn des Bw. eingeantwortet…

UFSG RV/0881-G/07Die Berufsausbildung an einer Schule beginnt nicht mit der Anmeldung, sondern erst mit Beginn des Schuljahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2008

…eine andere Ausbildungsmöglichkeit gegeben, die der Sohn des BW genutzt hat. An der Zielstrebigkeit und Ernsthaftigkeit seiner Bemühungen einer Ausbildung nachzugehen ist daher nicht zu zweifeln. Vielmehr hat sich der Sohn des BW durch die Anmeldung an zwei verschiedenen Schulen lediglich abgesichert, um jedenfalls im…

UFSK RV/0344-K/10Mietvereinbarung mit unterhaltspflichtiger Tochter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2012

…die Zielstrebigkeit und Ernsthaftigkeit des Studienfortgangs seiner Tochter fraglich gewesen wären und er sich allenfalls seiner Unterhaltspflicht hätte entziehen können. Seine Tochter hat ihr Studium im Sommersemester 2009 auch tatsächlich beendet. Bei dem vom Bw. ins Treffen geführten Studienerfolg seiner Tochter und seinen tatsächlichen Unterhaltszahlungen…

UFSL RV/0284-L/10Ausbildung zur Kindergartenhelferin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2011

…die Ausbildung ernsthaft und zielstrebig betrieben wird. Dies wird dann anzunehmen sein, wenn die Vorbereitung auf die Ablegung der Prüfungen die volle Zeit des Kindes in Anspruch nimmt und das Kind zu den Prüfungsterminen innerhalb eines angemessen Zeitraums antritt. Die Zielstrebigkeit und Ernsthaftigkeit einer Ausbildung…

UFSG RV/0241-G/11Nicht zur Fortsetzung im Studium gemeldet - trotzdem Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2011

…des Studienbeitrags zum Zwecke der ordnungsgemäßen Fortsetzungsmeldung aus Versehen unterlassen hat. Aufgrund der darauf folgenden Exmatrikulation war die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen für das Sommersemester nicht möglich, sodass meine Tochter während des Sommersemesters auch keine Prüfungen ablegen konnte. Dennoch war die Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit des Studiums…

UFSW RV/3720-W/02Günstiger Studienerfolg bei Studienwechsel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2006

…über teilgenommene Pflichtveranstaltungen vorgelegt werden konnte, ist jedenfalls die Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit des Studiums ab dem zweiten Studienjahr nicht nachgewiesen. Die Fortsetzungsbestätigung und das Studienbuchblatt allein sind kein geeignetes Beweismittel. Deshalb kann auch § 5 (1) des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 nicht angewendet werden, der besagt hat, dass…

UFSI RV/0229-I/09Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit der Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.04.2010

…auf die im Sommer beginnende Ausbildung gerichtet war. Dies allerdings nur wegen des zeitlichen Zusammenhanges, da von zahlreichen Studierenden neben dem Studium gearbeitet wird, was ein ernsthaftes und zielstrebiges Studieren nicht per se ausschließt. Steht somit fest, dass die Studien an der Universität bereits von…

UFSF RV/0224-F/06Die Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit betreffend das Studium (Berufsausbildung) wurden nicht mit geeigneten Beweismitteln nachgewiesen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.11.2006

…stelle für sich alleine keine Berufsausbildung dar. Die Zulassung an einer Universität bzw die Bestätigung über die Fortsetzung des Studiums ist als reiner Formalakt allerdings nicht geeignet eine Berufsausbildung nachzuweisen und somit den Anspruch auf die Familienbeihilfe zu begründen (zB VwGH vom 22. November 1995…

UFSL RV/0879-L/05Familienbeihilfe für das erste Studienjahr bei Abbruch des Studiums nach einem Jahr.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2006

…und er sich daneben zur Fortsetzung des Studiums nicht in der Lage sah. Da das Überschreiten der vorgesehenen Studienzeit um ein Semester pro Studienabschnitt toleriert werde, könne aus dem Unvermögen zur Vorlage von Prüfungszeugnissen bereits im ersten Studienjahr noch nicht auf mangelnde Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit…

UFSW RV/1574-W/12Zeitpunkt des Abbruchs des Studiums
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.09.2012

…im zweiten Semester das Studium wegen Erfolglosigkeit abbricht, auch die Familienbeihilfe zurückzahlen muss? Ob der Abbruch im ersten oder im zweiten Semester erfolgt, müsste eigentlich egal sein, da jedenfalls Erfolglosigkeit gegeben ist und daher auch im zweiten Semester die Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit in Frage gestellt…

UFSG RV/0439-G/08Studium nicht ernsthaft und zielstrebig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2009

…abgelegt - siehe Sammelzeugnis, welches ich dem FA bereits vorgelegt habe - und hat somit die oben vom FA angeführten Bedingungen (Ablegen der vorgesehenen Prüfungen) schon erfüllt. Mein Sohn ist mit Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit seinem Studium im WS 2006/07 und SS 2007 nachgekommen. Aufgrund seiner bisherigen…