…Für einen verheirateten Dienstnehmer mit mehreren Dienstorten, ist die Verlegung des Familienwohnsitzes innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren zumutbar. Insoweit schließt sich der unabhängige Finanzsenat der oben dargelegten Literaturmeinung an. Da jedoch die seitens der Finanzverwaltung zugestandene Zeitspanne für eine zumutbare Wohnsitzverlegung im berufungsgegenständlichen Jahr…
…der Bw. die Zuerkennung von Werbungskosten im Zusammenhang mit Kosten für doppelte Haushaltsführung sowie Familienheimfahrten je zur Gänze versagt wurde. Begründend führte das Finanzamt dazu aus, dass Kosten für Familienheimfahrten nur vorübergehend als Werbungskosten abgeschrieben werden könnten. Als vorübergehend gelte für einen nicht verheirateten Dienstnehmer…
…einem ledigen Steuerpflichtigen sechs Monate und bei einem verheirateten Steuerpflichtigen zwei Jahre. Spätestens nach Ablauf dieser Zeitspanne hat der Steuerpflichtige dazulegen, aus welchen Gründen der entfernt liegende Familienwohnsitz beibehalten wird. (Vgl. Jakom/Lenneis, 2009, § 16 EStG, Rz 56) Der Bw hat als einen Grund für…
…Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung bei einem verheirateten Steuerpflichtigen zur Folge. 3.) Obige Ausführungen bewirken sohin für den vorliegenden Fall, dass für den Abgabepflichtigen mit Verlegung des Beschäftigungsortes zum 12. Februar 2003 die Begründung eines Doppelwohnsitzes in Dienstort_B beruflich bedingt wurde, da diesem auf Grund der…
…in oben genannter Verordnung dargelegt - wie ein Dienstnehmer einer Kapitalgesellschaft zu behandeln, was im Weiteren bedeutet, dass die heranzuziehende Zuteilungsregel jene nach Art. 15 DBA FL für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ist. Bei Subsumtion unter dessen Abs. 4 war der Berufungswerber in Österreich ansässig (G…
…Familienheimfahrten nachvollziehbar und glaubwürdig macht. Laut Abfrage aus dem AIS ist der Bw. seit 16. Dezember 2000 verheiratet. Einer Auskunft des Magistrates Villach vom 28. Jänner 2013 zu Folge wurde vom Bw. kein Antrag auf Aufenthaltstitel für seine Ehefrau gestellt. Über die Berufung wurde erwogen: …
…für einen Wohnsitz am Arbeitsort von einem verheirateten Steuerpflichtigen, dessen Gattin keine Einkünfte am Familienwohnsitz erziele, seien nur für die Dauer von zwei Jahren zu berücksichtigen. Innerhalb Österreichs seien keine derart gravierenden Kaufkraftunterschiede gegeben, die eine Unzumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung rechtfertigen würden. Im Vorlageantrag führte der…
…und für Familienheimfahrten solange durch die Erwerbstätigkeit veranlasst, als eine Wohnsitzverlegung nicht zugemutet werden kann (Zorn in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer III B, § 16 allgemein, Tz. 5.2, Seite 25) Die durch die Familienheimfahrten bedingten Ausgaben teilen grundsätzlich das steuerrechtliche Schicksal der mit einer doppelten…
…RZ 346) nennen bei einem verheirateten Steuerpflichtigen 2 Jahre. Spätestens nach Ablauf dieser Zeitspanne hat der Steuerpflichtige darzulegen, aus welchen Gründen der entfernt liegende Familienwohnsitz beibehalten wird. Folglich verbleibt daher für den Unabhängigen Finanzsenat als eine wesentliche Kernfrage zum Berufungsfall eine so genannte "Ursachenüberprüfung" des…
…zum Ort der Berufstätigkeit zumutbar ist. Bei einem verheirateten bzw. bei einem in Lebenspartnerschaft lebenden Steuerpflichtigen erstreckt sich diese Zeitspanne gemäß verwaltungsgerichtlicher Judikatur auf bis zu zwei Jahren. Diese Ausweitung der Zumutbarkeitsgrenze ist insbesondere für Familien mit Kindern relevant, zumal in solchen Fällen eine Verlegung…
…die eine Verlegung des (Familien)Wohnsitzes unzumutbar erscheinen lassen, was in aller Regel nach einer bestimmten Zeitspanne der Fall ist (VwGH 22.4.1986, 84/14/0198) oder dann, wenn eine entsprechende Wohnsitzverlegung tatsächlich bereits erfolgt ist. Welche Gründe für das Vorliegen einer Unzumutbarkeit der…
…da der bisherige Wohnsitz nicht aufgegeben worden sei. Die Kosten der doppelten Haushaltsführung berücksichtigte es für einen Zeitraum von 6 Monaten. Diese Zeitspanne sei erfahrungsgemäß ausreichend, um eine endgültige Wohnsitzverlegung vorzunehmen. Die Berufungswerberin legte Berufung ein und führte begründend aus, eine Wohnsitzverlegung sei für sie…
…ist für jedes Veranlagungsjahr gesondert zu beurteilen und können daher derartige Ereignisse in den Vorjahren grundsätzlich keine Rolle spielen. Vielmehr ist allein entscheidend, ob im Streitjahr eine Familienwohnsitzverlegung von Kärnten nach B zumutbar ist oder nicht. Aber abgesehen davon hat der Bw. mit seiner Wohnsitzverlegung…
…in der privaten Lebensführung verankerte Gründe vorgelegen, die für das Streitjahr eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung des Beschwerdeführers begründet haben. Dies hat die belangte Behörde im angefochtenen Bescheid verkannt..." Auch im vorliegenden Fall ergibt sich aus dem Inhalt der vorliegenden Besuchsrechtsvereinbarung und der glaubwürdigen und nachvollziehbar…
…und keine gewünschten Originalunterlagen vorgelegt, sodass der UFS in freier Beweiswürdigung zur Ansicht gelangt, dass im streitgegenständlichen Jahr eine Pflegebedürftigkeit des Vaters des Bw. nicht bestanden hat. Damit ist jedoch der Grund für die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung weggefallen, andere Gründe hat der Bw. nicht vorgebracht…
…sofortigen Wohnsitzverlegung und auch im Falle der Unzumutbarkeit der (Mit)Übersiedlung von pflegebedürftigen Angehörigen (vgl. VwGH 27.5.2003, 2001/14/0121) gelegen sein. Wie nachstehend aufgezeigt wird, lagen jedoch im gegenständlichen Fall für den ledigen und alleinstehenden Bw. keinerlei Gründe vor, die für eine…
…weiters angeschlossen wurde eine offensichtlich für Dienstgeber zusammengestellte Information mit dem Titel "Stingl-Top Audit Klienteninfo" über nähere Umstände bei Verwendung eines (dienstnehmer)eigenen KFZ (Absetzmöglichkeiten, steuerfreie Kilometergelder etc). Darüber hinaus findet sich bei den Unterlagen auch ein am 8. Juli 2002 unter der Überschrift …
…in Erfüllung der Dienstpflicht, somit um berufliche und nicht um gemischte Ausgaben. Nachdem die Wohnung ausschließlich aufgrund der dienstrechtlichen Verpflichtung gehalten werde, handle es sich de facto um eine vom Dienstnehmer zu erhaltende Dienstwohnung für Dienstleistungen in der Zentrale; aus diesem Grund liege der Werbungskostencharakter…
…Die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung können auch gegeben sein, wenn sich der Dienstnehmer auf Dienstreise im Sinne des § 26 Z. 4 EStG 1988 zweiter Tatbestand befindet. Ein Werbungskostenabzug kommt aber stets nur insoweit in Betracht, als Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Beschäftigung außerhalb des…
…wenn der Steuerpflichtige (die Steuerpflichtige) in diesem Kalenderjahr mehr als sechs Monate verheiratet ist und von seiner (ihrem) unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegattin/-gatten nicht dauernd getrennt lebt. Ob die Anspruchsvoraussetzungen für den Alleinverdienerabsetzbetrag vorliegen oder nicht vorliegen, ist eine auf der Ebene der Beweiswürdigung zu beantwortende…