…zu berechnen habe. Der Unternehmer habe eine sich ergebende Vorauszahlung spätestens am Fälligkeitstag zu entrichten. Für folgende Zeiträume - siehe Haftungsbescheid - sei die Umsatzsteuer gemeldet bzw. rechtskräftig veranlagt, jedoch nicht entrichtet worden. Der Geschäftsführer hafte auch dann für die nicht entrichteten Abgaben der Gesellschaft, wenn die…
…in der Regel ermessenskonform ist, wenn die betreffenden Abgaben beim Primärschuldner uneinbringlich sind (VwGH 25.6.1990, 89/15/0067; VwGH 14.1.2003, 97/14/0176). Die Bw. war im haftungsrelevanten Zeitraum alleinige Geschäftsführerin der GmbH und damit die einzig in Betracht kommende Haftungspflichtige…
…haftungsrelevant sein können, die im Zeitraum der Geschäftsführertätigkeit der Bw. bereits fällig gewesen sind. Allein die Fälligkeit für die Umsatzsteuer 1994 mit 15. Februar 1995 in Höhe von 13.152,00 ATS (entspricht 955,79 Euro) fällt in diesen Zeitraum, sodass der Bescheid hinsichtlich Haftung…
…Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit voraus. Die Bw war im Zeitraum 14. Juni 2005 bis zur Eröffnung des Konkurses am 21. Juli 2005 allein vertretungsbefugte Geschäftsführerin der K-GmbH. Von den in den Haftungsbescheid einbezogenen Abgabenschuldigkeiten sind nur mehr die Umsatzsteuer 01-03/2005 und…
…dass der Bw. im gegenständlichen Fall laut Firmenbuch im Zeitraum 23. April 2003 bis 25. August 2005 unbeschränkt haftender Gesellschafter der D-KEG gewesen sei, erst nach dem 26. August 2006 sei die Komplementärnachfolgerin P. haftbar zu machen. Die haftungsrelevanten Abgaben seien erst im Zuge…
…Zeitraum Oktober bis Dezember 2000 zur Haftung herangezogen. Aufgrund seiner eingetragenen Funktion als Geschäftsführer wäre es dem Bw. aber nur möglich gewesen, auf die Zahlung für den Zeitraum Oktober Einfluss zu nehmen. Wie schon in seiner Stellungnahme vom 3. Jänner 2003 mitgeteilt, seien die der…
…dass der Bw. laut Firmenbuchauszug im haftungsrelevanten Zeitraum einziger Geschäftsführer der GmbH war, somit der einzige in Betracht kommende Haftende im Sinne der § 9 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 80 ff. BAO gewesen ist, und das diese Abgabenschulden bei der Gesellschaft nicht mehr eingebracht werden…
…Bw. für die gesamte Haftungsschuld, zumal es zum Wesen des Gesamtschuldverhältnisses gehört, dass jeder Schuldner für das Ganze haftet und es dem Gläubiger überlassen bleibt, von welchem Schuldner er die Leistung begehren will. Die ebenfalls nicht bestrittene Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben bei der Primärschuldnerin steht…
…Bw. für die gesamte Haftungsschuld, zumal es zum Wesen des Gesamtschuldverhältnisses gehört, dass jeder Schuldner für das Ganze haftet und es dem Gläubiger überlassen bleibt, von welchem Schuldner er die Leistung begehren will. Die ebenfalls nicht bestrittene Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben bei der Primärschuldnerin steht…
…August 2010 wurde die Berufungswerberin (Bw.) als ehemalige Geschäftsführerin der "XY" Handels GmbH für deren Abgabenschuldigkeiten in Höhe von insgesamt € 928.048,81 zur Haftung herangezogen. Diese setzen sich wie folgt zusammen: | Abgabenart | Zeitraum | Betrag in € | Umsatzsteuer | 1…
…2004 der Konkurs eröffnet worden sei, sowie dass bis 25. Februar 2004 auf dem Finanzamtskonto ein Guthaben bestanden habe. Die Gesellschaft habe im Dezember 2003 und Februar 2004 erhebliche Zahlungen an das Finanzamt geleistet. Beobachtungszeitraum für eine allfällige Haftung könne daher erst der Zeitraum ab…
…Dieser hafte "daher" nicht für unbeglichene Abgabenschulden der Primärschuldnerin. Mit Haftungsbescheid vom 7.10.2010 nahm das Finanzamt den Berufungswerber für folgende Abgaben in Höhe von insgesamt 15.647,00 € in Anspruch: | Abgabenart | Zeitraum | Fälligkeit | Betrag | Körperschaftsteuer | 2006…
…betreffend Haftungsbescheid gemäß § 26 Abs. 3 FLAG entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) lebt mit ihrem Ehemann und den vier Kindern im gemeinsamen Haushalt. Den Anträgen des Ehemannes der Bw auf Mehrkindzuschlag für den Zeitraum…
…Haftungsbescheid (Zeitraum 12/06) - wurde die Umsatzsteuer gemeldet bzw. rechtskräftig veranlagt, jedoch nicht entrichtet" indirekt bestätigt wird, dass - umgekehrt - alle davor liegenden Monate die Umsatzsteuer ordnungsgemäß gemeldet und auch entrichtet wurde. Somit hat das Finanzamt von sich aus bestätigt, dass ich als Geschäftsführer sowohl der…
…Aus dem Einwand der Bw., dass F.F. als Geschäftsführer und Treugeber die alleinige Berechtigung gehabt hätte, alle Agenden und Aufgaben die U-GmbH betreffend zu erledigen, lässt sich nichts gewinnen, weil zum Einen F.F. im Zeitraum der Fälligkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben gar nicht…
…ferner das Vorhandensein liquider Mittel für eine zumindest teilweise Entrichtung der haftungsgegenständlichen Abgabeschuldigkeiten zu den jeweiligen Fälligkeitstagen, wurden doch am 6. Mai 2004 € 2.277,00 sowie am 5. August 2004 € 209,72 auf das Abgabenkonto einbezahlt. Weiters bestand im Zeitraum vom 10…
…einer bestimmten Abgabe eines bestimmten Zeitraumes. Damit wird auch die Sache des konkreten Haftungsverfahrens und insoweit auch der Rahmen für die Änderungsbefugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Berufungsverfahren iSd § 289 Abs. 2 BAO festgelegt. Dieser Konkretisierung wird im Haftungsbescheid weder hinsichtlich der Umsatzsteuer 2001 (die…
… 9 iVm § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Fa. A-GmbH im Ausmaß von € 50.099,20 in Anspruch genommen wurde, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin war im haftungsrelevanten Zeitraum Geschäftsführerin der Primärschuldnerin, über deren Vermögen mit Beschluss des…
…zur Haftung der im Bescheidspruch angeführten Abgabenverbindlichkeiten herangezogen werden kann. Nur die rechtliche Stellung als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer GmbH zieht eine Verpflichtung zur Sicherstellung der Entrichtung der im Zeitraum der jeweiligen Geschäftsführung anfallenden Abgaben nach § 9 BAO nach sich. Da der Bw. nach der Eröffnung…
…eines Masseverwalters über einen Zeitraum, in dem der Bw. Geschäftsführer gewesen wäre, wären rechtlich belanglos. Das Schätzungsverfahren wäre daher mit einem groben Mangel behaftet, wenn nicht gar nichtig (VwGH 2008/13/0230; VwGH 2009/15/0223). Erst mit den überfallsartigen Haftungsbescheiden hätte das Finanzamt plötzlich…