…maßgebliche Ungewissheit im Beschwerdefall weggefallen sei, ist dazu Folgendes anzuführen: Lt. VwGH vom 28.11.1974, 584/73 ist der Zeitpunkt des tatsächlichen Wegfalles der Ungewissheit maßgeblich, unabhängig davon, ob Partei oder Abgabenbehörde davon Kenntnis erlangte; d. h. relevant ist die objektive Beseitigung der Ungewissheit…
…Behörde eine Begründung des Bescheides - rechtswidrig - unterlasse. Es wäre daher vom Finanzamt genau aufzuschlüsseln gewesen, wann, warum, welche Ungewissheit in den Tatsachen gegeben war. Bei Fehlen jeglicher Begründung nach § 200 BAO sei die Norm des § 208 Abs. 1 lit. d BAO, nach der die Verjährung…
…Feststellung des Abgabepflichtigen von der Abgabenbehörde unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung unterbrochen. Mit Ablauf des Jahres, in welchem die Unterbrechung eingetreten ist, beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen. Entscheidend für den Beginn der Verjährungsfrist ist nach dem Gesetzeswortlaut der Zeitpunkt des Wegfalls der Ungewissheit im…
…Ab Wegfall der Ungewissheit läuft die Verjährungsfrist. Deren Ablauf bewirkt, dass auch ein zu Unrecht vorläufig belassener Bescheid nicht mehr endgültig erklärt werden kann, aber durch den Verjährungseintritt de facto zum endgültigen Bescheid wird. Die bloße Rechtswidrigkeit der Vorläufigkeit bewirkt nicht eine Rechtswidrigkeit des ganzen…
…der Zeitpunkt des tatsächlichen Wegfalls der Ungewissheit, unabhängig davon, ob die Partei oder die Abgabenbehörde hievon Kenntnis erlangte. Wann subjektiv für die Behörde die Ungewissheit beseitigt wird, ist somit für die Verjährung irrelevant. Hievon abweichend VwGH 19.1.1994, 93/16/0086, wonach die Ungewissheit…
…vor, demnach auch kein Prognosezeitraum"), der Bw. auch keine anderen konkreten Berechnungen vorlegte, die die objektive Ertragsfähigkeit seiner Tätigkeit darzulegen vermochten, ist davon auszugehen, dass das objektive Ende der Beteiligung am 14. Juni 1995 als Zeitpunkt des tatsächlichen Wegfalls der Ungewissheit zu definieren ist, gemäß …
…da sich auf Grund des Wegfalls der Ungewissheit die Betrachtungsweise der Verjährung verändere. Die Bestimmung des § 200 Abs. 2 BAO, wonach die vorläufige Abgabenfestsetzung durch eine endgültige Festsetzung zu ersetzen ist, wenn die Ungewissheit beseitigt ist, stelle auf den Zeitpunkt der Beseitigung der Ungewissheit ab…
…ernsthaften Vermietungsabsicht der leer stehenden Wohnungen und zur geplanten künftigen Bewirtschaftung und ersucht insbesondere um Übermittlung einer Prognoserechnung. Im am 31. März 2005 abgehaltenen Erörterungsgespräch wird zur S-Gasse Folgendes vorgebracht: Im Zeitpunkt des unentgeltlichen Erwerbs im Jahr 1996 habe es in diesem Objekt sieben…
…hat der Bw trotz Aufforderung im Vorhaltswege keine tauglichen Nachweise vorgelegt. Dass die übermittelten Fotos betreffend ein Radio und einen Subwoofer in objektiver Betrachtungsweise kein geeignetes Beweismittel darstellen können, bedarf wohl keiner näheren Erörterung, da diese keinerlei Hinweis auf die Tatsache oder den Zeitpunkt des…
…dass über die Hingabe des Betrages von NLG 450.000,00 (d.s. ATS 2,976.941,19 bzw. € 216.342,75) kein schriftlicher Darlehensvertrag errichtet worden sei. Der Kredit sei nur kurzfristig gedacht gewesen. Zum Zeitpunkt der Hingabe des Darlehens habe guter Grund…
…Die Dauer des Wegfalls der Berufsbefugnis wird mit 3 Jahren angegeben. Mit Schreiben vom 16.3.1995 führt der steuerliche Vertreter die bereits wiedererlangte Berufsbefugnis des Dr. D. an (Feststellungsakt 6/93). Dem BMF-Auskunftsansuchen beigelegt war eine Aufstellung der Aktiven und Passiven zum 31…
…das Erörterungsgespräch verwiesen werden. Somit war dieser Berufung teilweise Folge zu geben (Steuerberechnung siehe Beiblatt). Sonstiges Entgegen der Begründung des angefochtenen Bescheides war dieser nach dem rechtlich allein maßgeblichen Wortlaut seines Spruches nicht vorläufig, sondern endgültig ergangen. Angesichts des Wegfalls jeglicher Ungewissheit in diesem Verfahren (…
…endgültige Festsetzung zu ersetzen, spätestens fünfzehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches. § 208. BAO: (1) Die Verjährung beginnt d) in den Fällen des § 200 mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Ungewissheit beseitigt wurde; Prüfung des Zeitpunktes des Wegfalles der Ungewissheit, ob eine Einkunftsquelle vorlag…
…mit der Begründung anfechtbar, der maßgebliche Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der genannte Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalls…
…Missbrauches versagt wird, sondern das Vertragskonstrukt des "Fruchtgenussvertrages" und darauf aufbauend der Mietvertrag mangels Fremdüblichkeit dem privaten Bereich zuzuordnen ist. Auf Grund des nunmehr festgestellten Sachverhaltes und somit Wegfalls der tatsächlich bestehenden Ungewissheit war die erstinstanzliche vorläufige Abgabenfestsetzung im Rahmen der Berufungsentscheidung gemäß § 200 Abs…
…Dies bedeutet, dass die Vereinnahmung der Wohnungsmiete keinen Umsatz darstellt und die die Sanierungskosten betreffende Vorsteuer nicht abgezogen werden kann. Auf Grund des nunmehr festgestellten Sachverhaltes und somit Wegfalls der tatsächlich bestehenden Ungewissheit war die erstinstanzliche vorläufige Abgabenfestsetzung im Rahmen der Berufungsentscheidung gemäß § 200 Abs…
…zu berichtigen, weil diese auf nicht existenten Feststellungen (Nichtbescheid) des Finanzamtes beruhten. Durch diese Berichtigungen trete das Verfahren in das Stadium vor Anwendung und Auswirkung dieser Feststellungen wieder ein, wodurch die auf Grund der nicht existenten Feststellung ergangenen Abänderungen wiederum in Wegfall kommen würden. Die…
…die Ungewissheit beseitigt wurde. Dies betrifft die Verjährung des Rechtes, eine endgültige Abgabenfestsetzung (nach einer vorläufigen) vorzunehmen. Maßgebend ist dabei der Zeitpunkt des tatsächlichen Wegfalles der Ungewissheit, unabhängig davon, ob die Partei oder die Abgabenbehörde hievon Kenntnis erlangte. Wann subjektiv für die Behörde die Ungewissheit…
…zu diesem Zeitpunkt erstmals die Möglichkeit, eine annähernd verlässliche Beurteilung der objektiven Ertragsfähigkeit (bzw. der Erfüllbarkeit der erstellten Prognoserechnung) vorzunehmen (Wegfall der Ungewissheit). Das wiederum hatte zur Folge, dass die fünfjährige Verjährungsfrist gemäß § 208 Abs. 1 lit. d BAO (frühestens) mit Ablauf des Jahres 2000…
…in Gegenwart der Prüferin nicht mehr möglich gewesen wäre, "weitere Ausflüchte zu finden". Der Zeitpunkt des Wegfalles der Ungewissheit liege daher spätestens innerhalb der Zeitspanne der faktischen Prüfungshandlungen (Prüfungsbeginn: 20. April 2009; Schlussbesprechung 2. Juli 2009). Demnach würde der Fristenlauf "überhaupt erst in der Zukunft…