…1988 sind Ausgaben nämlich für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Diese Vorschrift gilt auch im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Belastungen. Der Abfluss von außergewöhnlichen Belastungen erfolgt im Zeitpunkt der Zahlung (vgl. VwGH 24.9.1986, 84/13/0214). Der Betrag von €…
…das Kursprogramm, sowie über den genauen Zeitpunkt des Abflusses von Ausgaben für die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung zu erlangen. Das Finanzamt habe die Abweisung der Berufung mangels Nachweises der beruflichen Veranlassung sowie der nicht geklärten zeitlichen Zuordnung eines Teilbetrages der geltend gemachten Kosten beantragt. In…
…nach dem Periodenprinzip (SOLL-Prinzip) angeordnet. Anders verhält es sich jedoch für Rückzahlungen. Auf Seiten des Abflusses von Ausgaben, sieht das Gesetz keine solche Durchbrechung des IST-Prinzips vor, sodass die Rückzahlung der rückgeforderten Ausgleichszulage im Zeitpunkt ihres Abflusses zu erfassen ist. Angemerkt wird dazu…
…der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Die Berufungsbehörde ersuchte den Bw. um Vorlage der übrigen das Jahr 2009 betreffenden Quartalsabrechnungen des SVA. Hieraus ist ersichtlich, dass das Guthaben laut Kontoauszug für das vierte Quartal vom 17.10.2009 bis auf einen Teilbetrag von 1…
…Ausfolgung an den Bw des Einvernehmens mit Frau C.. Der Zeitpunkt der Vereinnahmung und Verausgabung steht in einer zeitlichen Wechselbeziehung; somit gelten die Regeln über den Zufluss von Einnahmen - mit umgekehrten Vorzeichen - auch für den Abfluss von Ausgaben. Dies bedeutet, dass Ausgaben dann abgeflossen sind…
…hat die vom UFS zum Zeitpunkt des Zuflusses von Einnahmen bzw. Abflusses von Ausgaben vertretene Rechtsansicht stets als rechtskonform betrachtet und entsprechendes Beschwerdevorbringen verworfen (VwGH). Dennoch erstellt der Bw seine Aufzeichnungen und Erklärungen nicht in diesem Sinne. Zur Frage des Geldflusses und der Weisungsgebundenheit der…
…Bescheidbegründung, dass die Mitberücksichtigung der "Nebenkosten" einen "Gesamtgewinn" innerhalb eines 12jährigen Beobachtungszeitraumes nicht zulasse. Die Begründung ist aus zwei Gründen nicht zutreffend: - Erstens sind die Nebenkosten in der Prognoserechnung - entgegen den Ausführungen in der Bescheidbegründung - ohnedies im Zeitpunkt des jeweiligen Abflusses voll berücksichtigt worden (vgl…
…KG vorliege. Beide Feststellungsbescheide seien ihm aber weder von der Finanzbehörde noch vom Masseverwalter zur Kenntnis gebracht worden. Er nehme zur Kenntnis und stelle auch außer Streit, dass die Abgabenbehörde den Zeitpunkt des Eintritts der Liebhaberei mit 30.11.1996 rechtskräftig festgestellt habe. Aus diesem…
…Jahr 1996 gegeben. Als Beilage zur Berufung wurden die Schreiben an die BP vom 12.8.1998, 11.9.1998 und Aktenvermerk des Bw. betr. Abflusszeit sowie eine Kopie der Schrift zum österr. Abgabenrecht betr. "Das Zufluss-Abfluss-Prinzip im Einkommensteuerrecht" von Dr. O. Taucher…
…obigen Ausführungen ist für den Unabhängigen Finanzsenat der zeitliche als auch der funktionelle Zusammenhang zwischen der im Dezember 2006 geleistete Anzahlung und den tatsächlichen Ausführungsarbeiten zu Beginn des Jahres 2007 erkennbar, sodass die Vorauszahlung in Höhe von € 20.000,00 im Zeitpunkt des Abflusses…
…Amtspartei). Über die Berufung wurde erwogen: § 19 EStG 1988 regelt die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben und gilt für den gesamten Bereich der Einkommensteuer. Die Vorschriften der Gewinnermittlung (Vermögensvergleich) bleiben davon allerdings unberührt. Als Anwendungsbereiche des § 19 EStG 1988 ergeben sich daher die Gewinnermittlung…
…2.000.000,00 unter der "Position Immobilien" ausgabenwirksam erklärt. Tatsächlich erfolgte zu diesem Zeitpunkt jedoch kein Kauf sondern die mündliche Zusage einer Kaufabsicht durch den Bw, bekräftigt durch die Übergabe zweier Sparbücher mit einer Einlage von je S 1.000.000,00. Der Bw…
…wiederkehrende Ausgaben, die von einer Abgabepflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, geleistet (bezahlt) werden, gelten als in diesem Jahr geleistet. Als kurzer Zeitraum im Sinne dieser Bestimmung gilt aber nur eine Zeitspanne von 10…
…min) bei genauer Eingabe der Adressen von Wohnung und Arbeitsgeber. Die für das Jahr 2008 gültige Fassung des § 16 Abs. 1 Z 6 lit a und c Einkommensteuergesetzes (EStG) 1988 lauten auszugsweise: § 16 Abs. 1 Z 6: Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und…
…hat die angefallenen Aufwendungen entsprechend den jeweiligen Zahlungen, also den konkreten Abflüssen aus dem Vermögensbereich des Bw., in den Jahren 2009 und 2010 anteilig rechtens als außergewöhnliche Belastungen beurteilt. Nicht von Relevanz sind daher der Zeitpunkt bzw. die Dauer der die Zahlungen bewirkenden Behandlung bzw…
…Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 jedenfalls Rechnung getragen. Denn die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung knüpft grundsätzlich an § 19 EStG an. Demnach kommt es für die zeitliche Zuordnung von Zahlungen in der Regel auf den Zeitpunkt des Zuflusses einer Einnahme bzw. des Abflusses…
…Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung funktioniert - wie bereits ausgeführt - nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip, dh. eine Einnahme ist im Zeitpunkt des Zuflusses und eine Ausgabe im Zeitpunkt des Abflusses einkommensteuerlich zu erfassen. Wenn der Bw. aber vermeint, die Betriebsprüfung habe seine Umsatzbesteuerung von einer Sollbesteuerung auf…
…die im Zeitpunkt der Verwirklichung des Sachverhalts in Geltung war. Ob erhöhte Werbungskosten iSd § 16 EStG 1998 vorliegen, ist daher nicht anhand der Rechtslage im Zeitpunkt des Abflusses der Werbungskosten gemäß § 19 Abs. 2 EStG 1988 zu beurteilen, sondern anhand der im Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung…
…sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind (§ 11 Abs. 1 Satz 1 EStG). Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet werden (§ 11 Abs. 2 Satz 1 EStG). Zurückgezahlte Einnahmen sind erst im Zeitpunkt des Abflusses steuermindernd zu…
…gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Dies gilt sinngemäß für Differenzbeträge aus a) Aufhebungen von Abgabenbescheiden, b) Bescheiden, die aussprechen, dass eine Veranlagung…