…ausgegangen werden, wenn die Stiftungszusatzurkunde beim zuständigen Finanzamt eingereicht wurde. Da in § 13 Abs. 1 KStG 1988 für die Offenlegung keine Frist normiert ist, sind für eine zielführende Rechtsauslegung systematische Überlegungen anzustellen. Da der Gesetzgeber die Vornahme der Besteuerung für Abgabenerhebungszeiträume geregelt hat, muss angenommen…
…nur dann ausgegangen werden, wenn die Stiftungszusatzurkunde beim zuständigen Finanzamt eingereicht wurde. Da in § 13 Abs. 1 KStG 1988 für die Offenlegung keine Frist normiert ist, sind für eine zielführende Rechtsauslegung systematische Überlegungen anzustellen. Da der Gesetzgeber die Vornahme der Besteuerung für Abgabenerhebungszeiträume geregelt hat…
…spätestens bei behördlicher Aufforderung der Offenlegungsverpflichtung nachzukommen (Rz 24). Das bedeutet, dass die Stiftungs-RL auch bei Nichtvorlage der Stiftungsurkunde bzw. Stiftungszusatzurkunde davon absehen, die Versteuerung nach § 7 Abs. 2 KStG 1988 zu versagen, sofern nicht ein behördliche Aufforderung zur Offenlegung entsprechender Unterlagen ergangen ist…
…gesetzt worden, das zumindest zu Beginn der Begünstigtenstellung (dieser Zeitpunkt ist noch zu prüfen) aus dem Stiftungsvorstand ausscheiden hätte müssen. Bei der Eintragung der Privatstiftung in das Firmenbuch wurde eine Kollision vom Firmenbuch nicht erkannt. Die Stiftungszusatzurkunde, die der Aufklärung hätte dienen können, wurde nicht…
…Steuerschuld zum Zeitpunkt der Übertragung der Geschäftsanteile laut vorliegender Stiftungszusatzurkunde am 12. Dezember 2000. Das Recht zur Festsetzung der Schenkungssteuer wäre demnach mit Ablauf des Jahres 2005 (bei nicht hinterzogenen Abgaben) bzw. mit Ablauf des Jahres 2007 (bei hinterzogenen Abgaben) verjährt. Werden innerhalb der Verjährungsfrist…
…Einzig zu den Zeitpunkten, in denen sie eine Kur in derSchweiz verbrachte, war sie als Gast bei den Sitzungen eingeladen; dies bei einer Sitzung pro Jahr, wobei regelmäßig pro Jahr zwei Sitzungen stattgefunden haben. Den einzigen Vorteil, den die Berufungswerberin aus der Stiftung bezogen hat…
…zur Offenlegung der im § 2 Abs. 1 lit. b StiftEG angeführten Urkunden spätestens erkennen müssen, als er diese Unterlagen mit Schreiben vom 16.8.2010 beim Finanzamt eingereicht habe. Spätestens im Zeitpunkt der verspäteten Stiftungsanzeige an das Finanzamt hätte dem steuerlichen Vertreter bei Beachtung der…
…der in RdW 4/2008 von Fraberger/Petritz geäußerten Rechtsansicht zwar im Ergebnis nicht folge, die dargelegte Rechtsmeinung aber in Ermangelung von höchstgerichtlicher Rsp. und UFS-Judikatur denkmöglich und damit vertretbar sei. Bei dieser Gemengelage denkmöglicher und daher vertretbarer Rechtsmeinungen, welche darüber hinaus im Zeitpunkt…
…neuen Tatsachen und/oder Beweismittel hervorgekommen sind. Unter Hinweis auf die Offenlegung der Stiftung-FL als Stifterin der HTV-Privatstiftung (Anmerkung UFS: gemeint ist die frühere Anzeige an das FA für Gebühren und Verkehrssteuern Wien) gehen wir davon aus, dass keine neuen Tatsachen und/oder…
…Steuerschuld zum Zeitpunkt der Übertragung der Geschäftsanteile laut vorliegender Stiftungszusatzurkunde am 12. Dezember 2000. Das Recht zur Festsetzung der Schenkungssteuer wäre demnach mit Ablauf des Jahres 2005 (bei nicht hinterzogenen Abgaben) bzw. mit Ablauf des Jahres 2007 (bei hinterzogenen Abgaben) verjährt. Werden innerhalb der Verjährungsfrist…
…4 [Grafik] 1.2.5 Offenlegung sowie bilanzielle Erfassung der Nachstiftung (Notariatsakt I) Trotz sofortiger firmenbuchmäßiger Umsetzung der Nachstiftung wurde der Notariatsakt I, mit dem auch die Stiftungszusatzurkunde geändert wurde, dem Finanzamt gegenüber nicht offengelegt. Erst im Zuge der Außenprüfung über die Jahre 2002 bis…
…seien der Abgabenbehörde sämtliche entscheidungsrelevanten Tatsachen oder Beweismittel vorgelegt worden. Im "Prüfungsverfahren II" seien daher keine Tatsachen und Beweismittel neu hervorgekommen, womit die Voraussetzungen des § 303 Abs. 4 BAO nicht vorlägen. Das Finanzamt setzte dem (im Vorlagebericht vom 15. Juni 2009) entgegen, zum Zeitpunkt der…
…185.000,00 benötigte die Bw zu keinem Zeitpunkt, schon gar nicht ab Ende 2004; trotzdem verzichteten sie und ihre Gesellschafterin darauf, die Kapitalabflüsse an die nahe stehende Gewinnscheininhaberin durch einfach mögliche (vertraglich vorbehaltene) Erhöhung des Stammkapitals (aus der Umwandlung von Gewinnrücklagen) zu verringern und…
…somit auch keine Offenlegungs- und Meldepflichten verletzt worden seien. Das Finanzamt legte die Berufungen zur Entscheidung dem Unabhängigen Finanzsenat vor, ohne eine Berufungsvorentscheidung zu erlassen. Am 3. März 2010 erging ein Vorhalt mit nachstehendem Inhalt: "In Ihrer Berufung bringen Sie vor, dass der Stiftungsbetrag in…
…sondern eine umfassende Offenlegung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse überhaupt verweigerte. Eine solche Vorgangsweise legt im Übrigen die Vermutung nahe, dass tatsächlich noch weitere Vermögenswerte vorhanden sind, die gegenüber der Finanzverwaltung verborgen bleiben sollen. Insgesamt gesehen lagen daher im Zeitpunkt der Erlassung des gegenständlichen Vollstreckungsbescheides alle Voraussetzungen…
…habe dabei als Abgabepflichtige durch eine Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Einkommensteuer 2004 in Höhe von € 9.543,43 sowie Einkommensteuer 2005 in Höhe von € 11.406,20 bewirkt und habe dabei die Verwirklichung des finanzstrafrechtlichen Sachverhaltes zumindest…
… 6 Tz 150, Tz 166). Die Maßgeblichkeit der Verhältnisse am Bilanzstichtag hat vor allem für die Bewertung von Forderungen Bedeutung. Eine Forderung ist dann auszuweisen, wenn sie entstanden ist. Bei Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen ist dies der Zeitpunkt, in dem die Warenlieferung erfolgt bzw…
…sondern eine umfassende Offenlegung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse überhaupt verweigerte. Eine solche Vorgangsweise legt im Übrigen die Vermutung nahe, dass tatsächlich noch weitere Vermögenswerte vorhanden sind, die gegenüber der Finanzverwaltung verborgen bleiben sollen. Insgesamt gesehen lagen daher im Zeitpunkt der Erlassung des gegenständlichen Vollstreckungsbescheides alle Voraussetzungen…
…im Zeitpunkt der Erstellung und Einreichung der Abgabenerklärung ungewiss, ob bestimmte Sachverhalte gegeben sind oder nicht, so ist es durchaus gerechtfertigt (und sogar geboten), dass der Abgabepflichtige einzelne Erklärungspositionen vorläufig erklärt. Es entspricht geradezu dem Gebot der uneingeschränkten Offenlegung und Wahrheit, auf Ungewissheiten in der…
…0114). Dass im Zeitpunkt der Fälligkeit der Umsatzsteuer 2008 am 18. August 2008 deren Entrichtung nicht möglich gewesen wäre, wird vom Bw. nicht vorgebracht. Im Gegenteil wird in der Berufung gegen den Haftungsbescheid ausgeführt, dass im Zuge der Offenlegung der Umsatzsteuerverbindlichkeit im April 2010 (und…