Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Peter Zivic, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Weihburggasse 20, vom 10. Juli 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 26. Juni 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben…
…94: In Anlehnung an das Erkenntnis vom 28. Oktober 1998, 98/14/0007 sowie unter Berücksichtigung der angeführten Nachweise, hat das Finanzamt dem Bw. die Familienbeihilfe für die beiden Enkelkinder für jene Zeiten gewährt, in denen der Bw. in Österreich als Dienstnehmer beschäftigt war (Anm…
…betreffend die steuerliche Anerkennung der Aufwendungen für Familienheimfahrten, insbesondere auf die unterhaltspflichtigen Kinder am Familienwohnsitz des Bw. in Bosnien-Herzegowina, um deren Erziehung sich die selbst keine Einkünfte erzielende Ehefrau bzw. Mutter kümmere sowie die immer wieder durch Zeiten der Arbeitslosigkeit unterbrochene Tätigkeit des Bw…
…Anamnese: Sozialphobische Züge schon in der Jugend, wollte nicht im Mittelpunkt stehen, gefilmt werden, vor der Klasse stehen. Krankheitsbeginn Sommer 1999 mit depressiver S., Verlust der Freude an bisher als schön erlebten Dingen (Schachspielen), konnt nicht mehr lesen aufgrund von Konzentrationsstörungen, häufige Zeiten der Arbeitslosigkeit…
…wenn jemand lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezieht, nicht aber während Zeiten der Arbeitslosigkeit zustünden. Nicht korrekt sei diese Vorgehensweise aber beim Alleinverdienerabsetzbetrag, welcher dem Bw. auch als Pensionsbezieher zustehe. Folge man der Berechnung des Bw., so ergebe sich eine Differenz von € 111,38 zu seinen Gunsten…
…Das sollte in Zeiten der Arbeitslosigkeit etc. ja gerade nicht die Regele werden, dass Kleinbetriebe, die sich mühsam über Wasser hielten, vom Finanzamt zur Betriebsaufgabe gezwungen würden durch horrende Nachforderungen, die mit der Realität im Gewerbe nichts zu tun hätten. Die Zuschätzungen seien daher ohne…
…erwähnt wird. Aus diesem Grund müsse er am Familienwohnsitz nicht nur seine Frau sondern auch den in seinem Haushalt wohnhaften arbeitslosen Sohn samt Schwiegertochter und Enkeln erhalten. Aus den aktenkundigen Einkommensteuerbescheiden für 2002 bis 2005 gehen teils erhebliche (steigende) Zeiten der Arbeitslosigkeit des Bw. hervor…
…nach Auffassung des unabhängigen Finanzsenates auch dahingestellt bleiben, ob nicht ohnehin die Wohnung in Wien als "Familienwohnsitz" anzusehen war, haben doch die Bw und ihr Ehegatte das Mietverhältnis für diese Wohnung auch während längerer Zeiten der Arbeitslosigkeit der Bw. aufrecht erhalten. An privaten Gründen…
…nach Abschluss der Berufsausbildung gewährt werden kann, sofern das Kind in dieser Zeit weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leistet. Für den Berufungswerber bestünde daher die Möglichkeit, unter Nachweis der tatsächlichen Ablegung der Lehrabschlussprüfung am 28.2.2005 und der Arbeitslosigkeit des Sohnes…
…der Bw. im kh stationär aufgenommen worden und in den Jahren 2005 bis 2007 vom Psychologischen Dienst y betreut worden. Nach Zeiten der Arbeitslosigkeit und Obdachlosigkeit sei ab 2001 Sozialhilfe gewährt und ab 2007 eine Gemeindewohnung zugeteilt worden. Im Zeitraum 1996 bis 2000 habe der…
…Leistung (es sei davon auszugehen, dass die angestellte Gattin des Bw. auch in Zeiten der Arbeitslosmeldung die Buchhaltungsarbeiten erledigt habe, zumal die Arbeitslosigkeit zum Großteil in Zeiten gefallen sei, während derer die Mitarbeiter aktiv tätig gewesen seien) die Ehegattin des Bw. einmal nur Arbeitslosengeld bezogen…
…800,-). Ich konnte seit 2004 keine feste Anstellung erhalten und arbeite auf Temporärbasis, was immer wieder zu Zeiten der Arbeitslosigkeit führt. Ich bin seit 12.4.2008 wieder arbeitssuchend." Mit Bescheid vom 10.6.2008 wies das Finanzamt den Antrag ab. Zur Vermeidung von Einbringungsmaßnahmen…
…auf Familienbeihilfe verneint. Dazu ist festzuhalten, dass der Berufungswerber türkischer Staatsbürger ist, jedoch schon seit Jahren über einen rechtmäßigen Aufenthalt und Wohnsitz in Österreich verfügte und (unterbrochen durch diverse Zeiten der Arbeitslosigkeit) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielte. Dadurch bestand für den Berufungswerber dem Grunde nach…
…aus wie folgt: Dazu ist festzuhalten, dass der Berufungswerber türkischer Staatsbürger ist, jedoch schon seit Jahren über einen rechtmäßigen Aufenthalt und Wohnsitz in Österreich verfügte und (unterbrochen durch diverse Zeiten der Arbeitslosigkeit) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielte. Dadurch bestand für den Berufungswerber dem Grunde nach…
…die bei der Benutzung eines PrivatPKW`s auf dieser Strecke anfallen würden. Die zum Ansatz zu bringenden Kosten (€ 65,00/Monat/Fahrtkosten und € 125,00/Monat/Mietaufwendungen) sind jedoch um die in den Jahren 2006 und 2009 anfallenden Zeiten der Arbeitslosigkeit von drei…
…12. bis 31.12. | Für Zeiten der Arbeitslosigkeit ist ein Zusammenhang der Familienheimfahrten mit einkommensteuerpflichtigen Einkünften nicht erkennbar, weshalb keine Werbungskosten vorliegen (vgl. VwGH vom 19.10.2006, 2005/14/0127). Für Zeiten des Bezuges von Krankengeld geht der Unabhängigen Finanzsenat davon aus, dass…
…Sachlichkeitsgebotes in Zeiten einer kurzfristigen Arbeitslosigkeit von der Rückforderung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages Abstand zu nehmen sei, nicht näher getreten werden. Die unter Punkt 1 bezeichnete Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. 2. Berufung gegen die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für…
…Arbeitgebers untergebracht war und während der Zeiten der Arbeitslosigkeit über die Wintermonate überwiegend jeweils bei seiner Familie in Makedonien gewohnt habe, um Kosten zu sparen, und daher in Österreich über keine Unterkunft bzw. Wohnung verfügte - werden als glaubhaft beurteilt. Der diesbezügliche Beweisantrag wird somit als…
…die Zeiten der Arbeitslosigkeit des Bw. vom 1. bis 23. Jänner und vom 24. bis 31. Dezember 2005. Mit Eingabe vom 31. Juli 2008, beim Unabhängigen Finanzsenat eingelangt am 5. August 2008, legte der steuerliche Vertreter des Bw. eine Meldebestätigung vor, nach welcher der Bw…
…von der belangten Behörde zur Begründung ihres Standpunkts herangezogenen Versicherungszeiten. Die wenigen Versicherungsmonate vor dem Erreichen des 21. Lebensjahres müssen als vergeblicher Versuch einer Eingliederung ins Erwerbsleben bezeichnet werden. Diese Einschätzung ergibt sich zwingend auch aus den häufigen Krankenständen sowie den Zeiten der Arbeitslosigkeit im…