…Vorschreibung der Einfuhrumsatzsteuer in der Höhe von 10% und brachte vor, dass die zur Abfertigung gestellten Waren Euro Kursmünzen des Vatikans, sohin gesetzliche Zahlungsmittel seien. Für solche sei eine Einfuhrumsatzsteuer nicht zu erheben, da ja wenn jemand aus dem Zollausland dort erworbene Euro-Kursmünzen in…
…im Wege der Bereitstellung eines Gesamtbetrages von 360.000,00 S über die genannte Summe die Dispositionsfähigkeit ein. Damit hat sie sich dem Kunden gegenüber jedoch verpflichtet, ihm Zahlungsmittel zur Verfügung zu stellen, worin ein Essentiale eines Kreditvertrages iS des Gebührenrechtes gelegen ist. Dazu kommt…
…Gesellschafter reicht nach dieser Judikaturlinie nicht aus, um auch für steuerliche Zwecke davon auszugehen, dass bei einer Entnahme bloß eine Vermögensumschichtung erfolge - die Kapitalgesellschaft gebe Zahlungsmittel ab und bekomme eine Forderung in derselben Höhe (vgl. in diesem Zusammenhang auch Renner in Quantschnigg et al., KStG…
…Zollausschlussgebiet und gleichzeitig Devisenausland ansässigen Berufungswerberin ab 1.1.1986 von einem steuerpflichtigen Vermögen in Höhe von S 794.000,-- Vermögensteuer in Höhe von ATS 7.940,-- vorgeschrieben. In der Bemessungsgrundlage sind auch Zahlungsmittel mit dem erklärten Betrag in Höhe von S 148.627,-- enthalten…
…Berufungswerber ab 1. Jänner 1986 von einem steuerpflichtigen Vermögen in Höhe von S 2.491.000,-- Vermögensteuer in Höhe von S 24.910,-- vorgeschrieben. In der Bemessungsgrundlage sind auch Zahlungsmittel mit dem erklärten Betrag in Höhe von S 2.291.268,-- enthalten. Hinsichtlich dieses Betrages…
…Einkommensteuer für ein Einkommen, das er tatsächlich nie gehabt habe, weil es eben nur auf einer Zuschätzung beruht habe. Die vorhandenen Zahlungsmittel des Bw würden aus seinen laufenden Einkünften erfließen, Ersparnisse seien nicht vorhanden. Zahlungen könnten daher nur nach Maßgabe der vorhandenen Mittel getätigt werden…
…mit Vorhalt vom 11. August 2011 aufgefordert worden, Nachweise zu erbringen, welche Zahlungsmittel ab dem Fälligkeitszeitpunkt der Umsatzsteuer (15. Februar 2005) zur Verfügung gestanden und in welchem Ausmaß andere Gläubiger der Gesellschaft ab diesem Zeitpunkt befriedigt worden seien. Dieser Aufforderung sei der Bw. nicht nachgekommen.…
…obliege es dem Bw. als Vertreter, Nachweise dafür zu erbringen, wieviele Zahlungsmittel zur Verfügung gestanden seien und in welchem Ausmaß die anderen Gläubiger noch Befriedigung erlangt hätten. Im Fall der Nichterbringung dieser Nachweise müsse das Finanzamt davon ausgehen, dass der Bw. die ihn obliegende Verpflichtung…
…und Weise darzustellen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes habe der Bw. den Nachweis zu erbringen, welche Zahlungsmittel zur Verfügung gestanden und in welchem Ausmaß die anderen Gläubiger befriedigt worden seien. Im Fall der Nichterbringung dieses Nachweises müsse das Finanzamt davon ausgehen, dass der Bw…
…Art und Weise darzustellen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes müsse der Bw. den Nachweis erbringen, welche Zahlungsmittel zur Verfügung gestanden und in welchem Ausmaß die anderen Gläubiger befriedigt worden seien. Im Fall der Nichterbringung dieses Nachweises müsse das Finanzamt davon ausgehen, dass der Bw…
…der GmbH hätte diese nicht zur Uneinbringlichkeit der verfahrensgegenständlichen Abgabenschulden geführt, weil diese auch ohne eine solche, nämlich auf Grund des Mangels entsprechender Zahlungsmittel infolge schlechten Geschäftsganges jedenfalls eingetreten wäre. Weiters wies der Bw. darauf hin, dass er die Geschäftsanteile der von ihm am 20…
…kein gesetzliches Zahlungsmittel. Aus diesem Grunde besteht bei Handel und Kreditinstituten kein Annahmezwang; die Akzeptanz beruht auf Freiwilligkeit. Eingelöst wird er mindestens bei allen Vertragsunternehmen des jeweiligen Emittenten, die ein Logo des Emittenten sichtbar angebracht haben. Gablers Wirtschaftslexikon beschreibt den Reisescheck als Zahlungsmittel im internationalen…
…Art und Weise darzustellen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes müsse der Bw. den Nachweis erbringen, welche Zahlungsmittel zur Verfügung gestanden und in welchem Ausmaß die anderen Gläubiger befriedigt worden seien. Im Fall der Nichterbringung dieses Nachweises müsse das Finanzamt davon ausgehen, dass der Bw…
…zu erbringen, in welchem Ausmaß Zahlungsmittel zur Verfügung gestanden und in welchem Ausmaß die übrigen Gläubiger der Gesellschaft befriedigt worden seien. Sofern die GmbH bereits zu den jeweiligen Fälligkeitstagen der Abgaben nicht mehr über ausreichende liquide Mittel zur (vollen) Bezahlung aller Verbindlichkeiten verfügt habe, werde…
…auf andere Weise bekannt zu geben. Dem Bw. obliege der Nachweis, welche Zahlungsmittel bei der GmbH vorhanden gewesen seien und in welchem Ausmaß die anderen Gesellschaftsgläubiger noch Befriedigung erlangt hätten. Werde dieser Nachweis nicht geführt , sei von einer schuldhaften, für den Abgabenausfall ursächlichen Verletzung der…
…habe. Der Bw habe diesbezüglich keine näheren Informationen zur Verfügung und könne sich diese mangels Legitimation auch nicht beschaffen. Auch Nachweise dafür, wie viele Zahlungsmittel zu welchem Zeitpunkt zur Verfügung gestanden haben, seien dem Bw nicht zugänglich. Es werde dazu die Einvernahme des Geschäftsführers W.…
…einer wirtschaftlichen Einheit, die dauernd einem landwirtschaftlichen Hauptzweck dient (landwirtschaftlicher Betrieb). 2. Z 1 gilt auch für landwirtschaftliche Flächen, deren Bewirtschaftung auf Grund naturschutzbehördlicher Auflagen eingeschränkt ist. (2) Als Teile des landwirtschaftlichen Betriebes gelten nicht 1. Zahlungsmittel, Geldforderungen und Wertpapiere, 2. Geldschulden, 3. Gebäude oder…
…Er habe allerdings in keiner Weise die Absicht gehabt, beim Schifahren einen teuren Gegenstand zu erwerben und habe deshalb nicht einmal ausreichende Zahlungsmittel bei sich gehabt. Gekauft habe deshalb die gegenständliche Uhr sein mitreisender Kollege Z. Zu keinem Zeitpunkt habe im Geschäft ein Verkäufer den…
…anzugeben bzw. gegenüberzustellen. Es obliege dem Vertreter Nachweise dafür zu erbringen, wie viel Zahlungsmittel zur Verfügung gestanden seien und in welchem Ausmaß die anderen Gläubiger noch Befriedigung erlangt hätten. Im Fall der Nichterbringung dieser Nachweise müsse das Finanzamt davon ausgehen, dass der Bw. die ihm…
…die Bw. in Österreich keine Verkäufe tätige. Die in Österreich beantragte Vergütung stehe ausschließlich im Zusammenhang mit dem internationalen Handel von Münzen. Dabei handle es sich um gesetzliche Zahlungsmittel. Der Transport der Münzen werde von einer dazu befähigten Wert- bzw. Geldtransportfirma durchgeführt. Die Bw. als…