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UFSW RV/3013-W/13Zahlungsfrist der beantragten Stundung im Zeitpunkt der Berufungsentscheidung bereits abgelaufen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.12.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des N.N., Adresse1, vertreten durch Dkfm. DDr. Wilhelm Kryda, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, 1170 Wien, Jörgerstraße 37, vom 12. Juni 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 10. Juni 2013 betreffend Zahlungserleichterung gemäß…

UFSL RV/2147-L/02Versäumung einer Zahlungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2003

…bei der Abgabenbehörde erster oder zweiter Instanz eingebracht werden. Spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag hat der Antragsteller die versäumte Handlung nachzuholen (§ 308 Abs. 3 BAO). Die Wiedereinsetzungsmöglichkeit besteht auch bei Zahlungsfristen (Ritz, BAO², § 308 Tz 5). Im gegenständlichen Fall wurde die Frist zur Entrichtung der…

UFSF RV/0134-F/09Ablauf der begehrten Zahlungsfrist bei Stundungsansuchen; Konkretisierung des Vorliegens der Voraussetzungen mittels Darstellung der Einkommens- und Vermögenslage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2009

…Da der Bw somit de facto stillschweigend eine Stundung im Rahmen der beantragten Zeit gewährt wurde, ist das gegenständliche Begehren wegen mangelndem Rechtsschutzinteresse infolge Ablaufs der Zahlungsfrist als gegenstandslos zu betrachten, weshalb spruchgemäß zu entscheiden war. Das Zahlungserleichterungsansuchen wäre aber auch bei Nichtablauf der beantragten…

UFSL RV/0251-L/05Übersehen von Zahlungsfristen wegen Arbeitsüberlastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.08.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der L GmbH, Adresse, vertreten durch R Steuerberatung GmbH, Adresse1, vom 17. Februar 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 9. Februar 2005 betreffend Abweisung eines Antrages gemäß § 217 Abs. 7 BAO auf Nichtfestsetzung…

UFSW RV/0549-W/09Grobes Verschulden beim bewussten Negieren einer Zahlungsfrist und Kenntnis der Nachforderungsbeträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2009

…der UVA 12/2006) verrechnet sowie der Restbetrag der Umsatzsteuer 2/2007 einbezahlt worden, sodass danach das Finanzamtskonto ausgeglichen gewesen wäre. Allerdings sei durch eine Umsatzsteuersonderprüfung für den Zeitraum 2-12/2006 am 8. März 2007 (mit Zahlungsfrist 16. April 2007, rückwirkend mit Fälligkeit 15…

UFSL RV/0821-L/07Säumniszuschlag bei missbräuchlicher Verwendung der Respirofrist als Zahlungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2008

…2007, somit unter voller Ausnutzung der dreitägigen Respirofrist, die am 21.5.2007 endete, veranlasst. Durch diese missbräuchliche Verwendung der Respirofrist als zusätzliche Zahlungsfrist trifft die Berufungswerberin ein grobes Verschulden an der eingetretenen Säumnis, sodass eine auf § 217 Abs. 7 BAO gestützte Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung…

UFSL RV/0273-L/04Grobes Verschulden an der Versäumung einer Zahlungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der H GmbH, Adresse, vertreten durch X, Adresse1, vom 12. September 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wels vom 11. August 2003, mit dem zwei Säumniszuschläge in Höhe von insgesamt 623,83 € festgesetzt wurden, entschieden: Die…

UFSW RV/0091-W/05Säumniszuschlag bei irrtümlicher Verlängerung der Zahlungsfrist durch Finanzamt?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)31.03.2005

… 212 Abs. 2 zweiter Satz eingebracht, so dürfen Einbringungsmaßnahmen bis zur Erledigung des Ansuchens nicht eingebracht werden; dies gilt nicht, wenn es sich bei der Zahlungsfrist um eine Nachfrist gemäß § 212 Abs. 3 erster oder zweiter Satz handelt. § 212 BAO Abs. 3 BAO setzt die…

UFSW RV/1026-W/11Zweiter Säumniszuschlag, Zahlungsfrist, Vollstreckbarkeit, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Stundung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2011

…€ 10.538,58. Sie war am 15. Februar 2009 fällig und wurde bei Fälligkeit nicht entrichtet. Die Bescheide erwuchsen in Rechtskraft. Innerhalb der nach Bescheidbuchung zustehenden Zahlungsfrist (14. Mai 2010) wurde Stundung beantragt und diese in der Folge auch bis 1. Oktober 2010 gewährt…

UFSW RV/1932-W/07Keine Auswirkung einer Wiedereinsetzung in eine Berufungsfrist auf die Zahlungsfrist (Fälligkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2007

…es sich vor dem Eintritt der Versäumnis befunden hat, eine Wiedereinsetzung jedoch keinerlei Auswirkung auf die Zahlungsfrist hätte, da gemäß § 254 BAO durch die Einbringung einer Berufung die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides nicht gehemmt wird. Zahlungsfristen sind zwar wiedereinsetzbar, jedoch wurde kein diesbezüglicher Antrag eingebracht. …

UFSL RV/1276-L/07Werden die näheren Umstände, die zur Versäumung der Zahlungsfrist geführt haben, nicht dargelegt, kann das Ausmaß des Verschuldens nach § 217 Abs. 7 BAO nicht beurteilt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2009

…wie lange? 2) Die Zustellung des Erbschaftssteuerbescheides erfolgte direkt an Sie. Wann und wodurch wurde Ihrer steuerlichen Vertretung diese Zustellung bekannt? 3) Wurden nach Zustellung des Erbschaftssteuerbescheides Veranlassungen zur Einhaltung der Zahlungsfrist getroffen? Falls ja, trafen diese Sie oder Ihre steuerliche Vertretung? Name und Anschrift…

UFSW RV/3451-W/09Kein grobes Verschulden, wenn Rücksprache mit FA und FinanzOnline offene Zahlungsfrist bestätigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2010

…Seite 2 ausgewiesen sei, dass der Betrag von € 3.188,34 bis zum 15. Juli 2009 (Anmerkung: in der Rückstandsaufgliederung ist weiterhin der 15. Juli 2009 als Zahlungsfrist ausgewiesen) zu begleichen sei. Der Bw. sei daher korrekterweise davon ausgegangen worden, dass dieser Betrag erst…

UFSW RV/0245-W/09Säumniszuschlag ist unabhängig davon verwirkt, ob ein Zahlungserleichterungsansuchen verspätet nach Ablauf der Zahlungsfrist in den Postkasten oder den Einwurfkasten des Finanzamtes eingeworfen wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.09.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Mag. A.B., Wien, vom 18. August 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 11. August 2008 über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…

UFSW FSRV/0148-W/07Einleitung, Selbstanzeige nach Ablauf der nach den Abgabenbestimmungen zustehenden Zahlungsfristen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)18.08.2008

…26. Jänner 2006 war für die Abgaben aus den Umsatzsteuervoranmeldungen 1-5/2005 bis inklusive UVA 10/2005 schon ein Rückstandsausweis ausgestellt, sodass eine Zahlungsfrist nicht mehr offen stand. Eine unverzügliche Entrichtung dieser Umsatzsteuervorauszahlungen entsprechend den Abgabenvorschriften ist somit insoweit - entgegen den Darstellungen der Bf…

UFSF RV/0097-F/041. Geschäftsführerhaftung 2. Einbringungsmaßnahmen vor Ablauf der gesetzlichen Zahlungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2005

…wobei sich diese Schuldigkeiten wie folgt zusammensetzen: | Im Rückstandsausweis enthalten seit | Abgabenart | Zeitraum | Fälligkeitstag | Zahlungsfrist | Betrag | 09.07.2003 | Umsatzsteuer | 04/2003 | 15.05.2003 | 16.06.2003 | 16.382,91 € |…

UFSW RV/2223-W/101. Bescheidmäßige Vorschreibung von festen Gebühren erfolgte zu Recht, weil diese nicht vorschriftsgemäß (hier: nicht fristgerecht) entrichtet worden sind 2. Die Abgabenerhöhung ist eine vom Verschulden und der strafrechtlichen Wertung unabhängige Sanktion für die bloße Versäumung der Zahlungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2013

…rechtsmittelfähigen- Mitteilung zur Kenntnis. Nicht vorschriftsmäßig entrichtet ist eine feste Gebühr dann, wenn sie im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld oder innerhalb der von der Behörde eingeräumten Zahlungsfrist nicht auf eine der gesetzlich zulässigen gemäß § 3 Abs.2 GebG 1957 bezahlt wurde. Kommt der Gebührenschuldner…

UFSW RV/2548-W/09Grobes Verschulden im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO - Frist für die Beantwortung eines Ergänzungsauftrages wurde nach dem Berufungsvorbringen irrtümlich als Zahlungsfrist interpretiert.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.10.2009

…habe er sich an die Steuerberatungskanzlei mit der Bitte um Vertretung gewandt. Aufgrund eines Missverständnisses bei der Interpretation bei der Korrespondenz mit dem Finanzamt habe er der steuerlichen Vertretung mitgeteilt, dass er eine Zahlungsfristverlängerung bis 18. März 2008 (gemeint wohl 18. März 2009) erhalten hätte…

UFSL RV/0104-L/07Säumniszuschlag bei Missbrauch der Respirofrist gemäß § 211 Abs. 2 BAO als zusätzliche Zahlungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der H-GmbH, vom 20. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 9. Oktober 2006 über die Festsetzung von ersten Säumniszuschlägen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Da die am 15.9.2006…

UFSW RV/1947-W/06Säumniszuschlag nicht nur von festgesetzter Umsatzsteuer, sondern von gesamter Nachforderung; gesetzte Zahlungsfrist bei Konkursforderung unerheblich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2006

…jedenfalls ungerechtfertigt wäre, sondern lediglich dargelegt worden wäre, dass die Setzung einer Zahlungsfrist unzulässig wäre, weil der Säumniszuschlag allenfalls eine Konkursforderung wäre. Vor allem aber wäre der Säumniszuschlagsbescheid deshalb bekämpft worden, weil er von einer Bemessungsgrundlage von € 6.000,01 ausgehe. In der Berufungsvorentscheidung…

UFSZ2L ZRV/0171-Z2L/02Festsetzung von Säumniszinsen gemäß Art. 232 Abs. 1 Buchstabe b ZK in Verbindung mit § 80 Abs. 1 ZollR-DG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)23.06.2006

  Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., Adr., vom 26. März 2001 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 14. März 2001, Zl. x, betreffend Säumniszinsen entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 22. Februar 2001 setzte…