…des Antragstellers Zahlungserleichterungen ohne Bindung an den gestellten Antrag zu gewähren. Damit sei die gesetzliche Möglichkeit eröffnet, die Entrichtung der Geldstrafe in Raten in solcher Höhe zu gestatten, mit der sowohl das Strafübel wirksam zugefügt als auch die wirtschaftliche Existenz des Beschwerdeführers bei Anspannung aller…
…Diese Beurteilung begingt bei Strafrückständen jedenfalls höhere Ratenzahlungen und damit kürzere Abstattungszeiträume, als dies beim Zahlungsaufschub von Abgaben der Fall ist. Ein mehrjähriger Abstattungszeitraum wird daher in aller Regel nur bei hohen Geldstrafen bzw. sehr eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten in Betracht kommen. Die Voraussetzung der Zahlungserleichterung…
…gefährdet wird. Tatbestandsvoraussetzung der Gewährung von Zahlungserleichterungen nach § 212 Abs. 1 BAO ist demnach sowohl die Einbringlichkeit des aushaftenden Betrages als auch das Vorliegen einer erheblichen Härte gegenüber dem Abgabenpflichtigen. Die Anwendbarkeit der Vorschrift des § 212 BAO auf Geldstrafen besteht mit der Einschränkung, dass die…
…die auch bei der Gewährung von Zahlungserleichterungen nach §§ 172 Abs. 1 FinStrG iVm 212 BAO im Rahmen der Ermessensentscheidung jedenfalls zu beachtende sachgerechte Verwirklichung des Strafzweckes - seit Ausspruch der gegenständlichen und derzeit noch zu rund einem Drittel bzw. zu rund zwanzig Prozent aushaftenden Geldstrafen sind…
…die Entscheidung über Zahlungserleichterungen zur Entrichtung einer Geldstrafe ist vielmehr allein die sachgerechte Verwirklichung des Strafzweckes. Dieser besteht in einem dem Bestraften zugefügten Übel, das ihn künftig von der Begehung strafbarer Handlungen abhalten soll (VwGH 24.9.2003, 2003/13/0084). Bei Zahlungserleichterung handelt es…
…Zl.500/90575/10/1998, hat das Hauptzollamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz das Ansuchen des Bf vom 9.10.2002 um Gewährung einer Zahlungserleichterung bei der Entrichtung seiner Schuldigkeiten i.H.v. insgesamt € 16.066,15, nämlich eines Zahlungsaufschubes (= einer Stundung gem…
…erstrecken. Die Unterstellung der Gewährung von Zahlungserleichterungen für die Entrichtung von Geld-strafen nach dem Finanzstrafgesetz unter das Regelungsregime des § 212 BAO erfolgt nach dem Wortlaut der Vorschrift des § 172 Abs. 1 FinStrG "sinngemäß". Da die Uneinbringlichkeit einer Geldstrafe ohnehin unter der Sanktion des Vollzuges…
…betreffend Zahlungserleichterungen zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid dahingehend abgeändert, dass der Beschwerdeführerin zur Entrichtung der mit Strafverfügung des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 3. März 2011, StrNr. X, ausgesprochenen Geldstrafe in Höhe von € 1…
…während eines Insolvenzverfahrens die Voraussetzungen für die Bewilligung von Zahlungserleichterungen grundsätzlich nicht gegeben seien. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 4. August 2010, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Bei einer Zahlung an einzelne Insolvenzgläubiger sei die Gefahr…
…einer Geldstrafe gleichsam in Art einer Kaufpreisabstattung für einen Bedarfsgegenstand ermöglichen soll, läuft dem Strafzweck jedenfalls zuwider (VwGH 24.9.2003, 2003/13/0084). Ebenso nicht zielführend und dem Strafzweck zuwiderlaufend ist aber auch der Ruin der wirtschaftlichen Existenz eines Bestraften. Bei einer Zahlungserleichterung handelt…
…sein werden, als dies bei einer Ratenbewilligung für Abgabenrückstände der Fall sein wird. Mit Erkenntnis vom 24.9.2003, 2003/13/0084, legte der Verwaltungsgerichtshof dar, dass die Unterstellung der Gewährung von Zahlungserleichterungen für die Entrichtung von Geldstrafen nach dem Finanzstrafgesetz unter das Regelungsregime des §…
… 20 BAO auszusprechenden Zahlungserleichterung ist somit grundsätzlich sowohl die Einbringlichkeit des aushaftenden Betrages (vgl. dazu aber VwGH vom 24. September 2003, 2003/13/0084), als auch das Vorliegen einer erheblichen Härte, die aber bei Geldstrafen über das mit einer Bestrafung nach dem FinStrG zwangsläufig verbundene…
… 20 BAO auszusprechenden Zahlungserleichterung ist somit grundsätzlich sowohl die Einbringlichkeit des aushaftenden Betrages (vgl. dazu aber VwGH vom 24. September 2003, 2003/13/0084), als auch das Vorliegen einer erheblichen Härte, die bei Geldstrafen über das mit einer Bestrafung nach dem FinStrG zwangsläufig verbundene und…
…einer Geldstrafe gleichsam in Art einer Kaufpreisabstattung für einen Bedarfsgegenstand ermöglichen soll, läuft dem Strafzweck jedenfalls zuwider (vgl. VwGH 24.9.2003, 2003/13/0084). Ebenso nicht zielführend und dem Strafzweck zuwiderlaufend ist aber auch der Ruin der wirtschaftlichen Existenz eines Bestraften. Bei einer Zahlungserleichterung…
…sein werden, als dies bei einer Ratenbewilligung für Abgabenrückstände der Fall sein wird. Mit Erkenntnis vom 24.9.2003, 2003/13/0084, legte der Verwaltungsgerichtshof dar, dass die Unterstellung der Gewährung von Zahlungserleichterungen für die Entrichtung von Geldstrafen nach dem Finanzstrafgesetz unter das Regelungsregime des §…
…dass Strafrückstände in Form höherer Ratenzahlungen abzustatten sein werden, als dies bei einer Ratenbewilligung für Abgabenrückstände der Fall sein wird. Die Unterstellung der Gewährung von Zahlungserleichterungen für die Entrichtung von Geldstrafen nach dem Finanzstrafgesetz unter das Regelungsregime des § 212 BAO erfolgt nach dem Wortlaut der…
…sein werden, als dies bei einer Ratenbewilligung für Abgabenrückstände der Fall sein wird. Mit Erkenntnis vom 24. 9. 2003, 2003/13/0084, hat der Verwaltungsgerichtshof dargelegt, dass die Unterstellung der Gewährung von Zahlungserleichterungen für die Entrichtung von Geldstrafen nach dem Finanzstrafgesetz unter das Regelungsregime des §…
…dass die Voraussetzungen für eine Zahlungserleichterung bei einem Angebot von Ratenzahlungen in Höhe von € 250,00 nicht vorliegen, da die Einbringlichkeit der Geldstrafe gefährdet sei, umso weniger kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz bei einem nunmehrigen Anbot von monatlichen Ratenzahlungen in Höhe von € 100…
…sein werden, als dies bei einer Ratenbewilligung für Abgabenrückstände der Fall sein wird. Mit Erkenntnis vom 24. September 2003, 2003/13/0084, legte der Verwaltungsgerichtshof dar, dass die Unterstellung der Gewährung von Zahlungserleichterungen für die Entrichtung von Geldstrafen nach dem Finanzstrafgesetz unter das Regelungsregime des §…
…zu beachtenden Umstand angemessen Rechnung getragen wurde, dass es jedenfalls vorerst einmal Sache des Bf. ist, über einen längeren Zeitraum seine Leistungswilligkeit entsprechend zu zeigen, überschreitende Zahlungserleichterung auch bei großzügigster Billigkeitsabwägung jedenfalls nicht möglich. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Linz, am 28. März 2013