…Bezug auf ausländisches Recht nicht. Da auch die Mutter im vorliegenden Fall nichtselbständig erwerbstätig ist, ist nach der VO der Wohnsitzstaat Ungarn primär für die Gewährung der Familienbeihilfe zuständig. Unabhängig von der tatsächlichen Antragstellung oder Auszahlung allfällig zustehender Familienleistungen würde somit nach der Kollisionsnorm des…
…aufliegende Beschluss des Staatshaushaltsamtes des Komitates Györ-Moson-Sopron, Versorgungsbüro für Familienunterstützung und Soziale Angelegenheiten vom 6. April 2005 lautet: "Das Direktorium des Komitates Györ-Moson-Sopron der Ungarischen Staatskasse stellt die Zustellung der Familienbeihilfe ab dem 01. April 2005 ein. ... Begründung: Wir haben erfahren…
…Arbeitslosengeld hat. Im vorliegenden Fall ist daher gemäß Art 10 Abs 1 Buchstabe b Z i der VO EWG 574/72 der Wohnsitzstaat Ungarn für die Gewährung von Familienleistungen wie dem Kindergeld vorrangig zuständig. Im Beschäftigungsmitgliedstaat Österreich besteht gemäß Art 76 der VO EWG 1408…
…auf Erziehungsgeld hat. Im vorliegenden Fall ist daher gem Art 10 Abs 1 Buchstabe b Z i der VO EWG 574/72 der Wohnsitzstaat Ungarn für die Gewährung von Familienleistungen wie der Kinderbeihilfe (Kindergeld) vorrangig zuständig. Im Beschäftigungsmitgliedstaat Österreich besteht gem Art 76 der VO…
…EWG 1408/71. Im vorliegenden Fall ist daher gem Art 10 Abs 1 Buchstabe b Z i der VO EWG 574/72 der Wohnsitzstaat Ungarn für die Gewährung von Familienleistungen wie der Kinderbeihilfe (Kindergeld) vorrangig zuständig. Im Beschäftigungsmitgliedstaat Österreich besteht gem Art 76 der VO…
…EWG 1408/71. Im vorliegenden Fall ist daher gem Art 10 Abs 1 Buchstabe b Z i der VO EWG 574/72 der Wohnsitzstaat Ungarn für die Gewährung von Familienleistungen wie der Kinderbeihilfe (Kindergeld) vorrangig zuständig. Im Beschäftigungsmitgliedstaat Österreich besteht gem Art 76 der VO…
…angepasst an die in Ungarn gewährte Familienbeihilfe, gewährt. Für die Monate Juli bis Dezember 2008 wurde diese nicht mehr gewährt, weil auch der Wohnsitzstaat Ungarn für die Tochter keine Familienbeihilfe mehr gewährt hat. Mit schriftlicher Eingabe vom 9.12.2009 erhob der Antragsteller Berufung und…
…Pflichtversicherte daher "Arbeitnehmer" iSd VO1. Im vorliegenden Fall ist daher gem Art 10 Abs 1 Buchstabe b Z i der VO EWG 574/72 der Wohnsitzstaat Ungarn für die Gewährung von Familienleistungen wie der Kinderbeihilfe (Kindergeld) vorrangig zuständig. Im Beschäftigungsmitgliedstaat Österreich besteht nach Art 10…
…Fall der (Ehe-)Partner nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Da der Berufungswerber seine Einkünfte ausschließlich in Österreich bezogen hat, kann Ungarn als Wohnsitzstaat seine persönlichen und familiären Verhältnisse nicht bei der Besteuerung berücksichtigen. Der Berufungswerber hat aber in diesem Fall unmittelbar aus dem Gemeinschaftsrecht Anspruch darauf…
…der (Ehe-)Partner nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Da der Bw den wesentlichen Teil seiner Einkünfte in Österreich bezieht, kann Ungarn als Wohnsitzstaat seine persönlichen und familiären Verhältnisse nicht bei der Besteuerung berücksichtigen. Der Bw hat aber in diesem Fall unmittelbar aus dem Gemeinschaftsrecht Anspruch darauf…
…Körperschaftsteuererklärung insoweit abgegangen wurde, als die Anrechnung ungarischer Quellensteuer unterblieb. Mit Eingabe vom 15. Dezember 2000 wurde gegen den Körperschaftsteuerbescheid 1999 form- und fristgerecht Berufung erhoben. Habe ein Quellenstaat das Besteuerungsrecht an Einkünften, werde die tatsächlich entrichtete Steuer im Wohnsitzstaat angerechnet. Dabei dürfe jedoch nicht…
…so genannten Ansässigkeitsstaates oder Wohnsitzstaates), es sei denn, die Arbeit wird im anderen Vertragsstaat ausgeübt (Tätigkeitsstaat). Wird die Arbeit dort ausgeübt, so dürfen die dafür bezogenen Vergütungen im anderen Staat besteuert werden (Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaates). Art. 15 Abs. 2 DBA-Ungarn weist mit der so…
…doppelt - in einem Jahr im Wohnsitzstaat und in einem anderen Jahr im Betriebsstättenstaat - verwertet wurde (Art 1 Abs.1 DBA Deutschland). Im vorliegenden Fall ist jedoch die Geltendmachung von Aufwendungen einer Betriebsstätte in Ungarn strittig, welche nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Ungarn nur dieser Betriebsstätte zugerechnet…
…Bw. seine Lage und die Entwicklung kurz schildern: Die ursprüngliche Planung der Frühstückspension sei 1995 von seiner zweiten Frau Gy F durchgeführt worden. Seine damalige Frau (eine gebürtige Ungarin) habe als Übersetzerin und Fremdenführerin gearbeitet. Die gesamten Investitionen in die Frühstückspension seien getätigt worden, weil…
…4.2004 bis 31.5.2005 Dienstnehmer der B GmbH (vormals C GmbH). Er war als "Regional Director - Central and Eastern Europe" tätig; sein Aufgabenbereich umfasste die operative, kaufmännische und personelle Überwachung der Tochterunternehmen der britischen D-Gruppe [...] in Ungarn, Tschechien, Slowakei, Polen und Rumänien…
…errichte in verschiedenen Ländern Einkaufszentren. Der Berufungswerber sei als technischer Projektleiter für die Errichtung von Einkaufszentren in Italien, Slowenien, Ungarn, Tschechien und Kroatien zuständig. Sein Tätigkeitsgebiet umfasse insbesondere die Aufbereitung geeigneter Standorte, die Beschaffung der notwendigen behördlichen Genehmigungen sowie die Betreuung und Überwachung der Errichtung…
…den Wohnsitz) als auch solche in Deutschland, Frankreich, Schweden, Italien, Ungarn, Frankreich; USA und Mexico entsendet. Die daraus resultierenden Bezüge wurden zur Gänze als in Österreich steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erklärt und mit Einkommensteuerbescheid 2001 vom 21. August 2002 und mit Einkommensteuerbescheid 2002 vom…
…nach Art. 9 Abs. 1 DBA Österreich von der Besteuerung in der BRD auszunehmen. Gemäß Art. 15 DBA Österreich stehe, da Österreich als Wohnsitzstaat gelte, Deutschland auch nicht das Recht zu, den Progressionsvorbehalt anzuwenden. In der Folge sandte das Finanzamt für den 9., 18. und…
…Humer" eindeutig klarstellte. Da aber auch die Mutter im vorliegenden Fall nichtselbständig erwerbstätig ist, ist nach der VO der Wohnsitzstaat Polen primär für die Gewährung der Familienbeihilfe zuständig. Unabhängig von der tatsächlichen Antragstellung oder Auszahlung allfällig zustehender Familienleistungen ruht somit nach der Kollisionsnorm des Art…
…Jahr 1993 eigenständige Betriebsstätten vorlagen. Diese Annahme hätte jedoch vorausgesetzt, dass für die Ermittlung der ESt sowohl die inländischen als auch die ausländischen Einkünfte im Wohnsitzstaat (Österr.) offen zulegen bzw. zu erklären gewesen wären. 6.) Die in den (abgeschichteten) Honorarerlösen enthaltenen Durchlaufer wie Gerichtsgebühren, Stempelmarken…