…Bezug auf ausländisches Recht nicht. Da auch die Mutter im vorliegenden Fall nichtselbständig erwerbstätig ist, ist nach der VO der Wohnsitzstaat Ungarn primär für die Gewährung der Familienbeihilfe zuständig. Unabhängig von der tatsächlichen Antragstellung oder Auszahlung allfällig zustehender Familienleistungen würde somit nach der Kollisionsnorm des…
…aufliegende Beschluss des Staatshaushaltsamtes des Komitates Györ-Moson-Sopron, Versorgungsbüro für Familienunterstützung und Soziale Angelegenheiten vom 6. April 2005 lautet: "Das Direktorium des Komitates Györ-Moson-Sopron der Ungarischen Staatskasse stellt die Zustellung der Familienbeihilfe ab dem 01. April 2005 ein. ... Begründung: Wir haben erfahren…
… mit Übersetzung, innerhalb obig gesetzter Frist wird ersucht. Einer Beschäftigung im Wohnsitzstaat Ungarn ist der Kindesvater nachgegangen bis? Fristverlängerung Über Antrag des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 19.11.2014 wurde mit Beschluss vom 21.11.2014 die Frist zur Bescheiderlassung auf sechs Monate ab Zustellung…
…Arbeitslosengeld hat. Im vorliegenden Fall ist daher gemäß Art 10 Abs 1 Buchstabe b Z i der VO EWG 574/72 der Wohnsitzstaat Ungarn für die Gewährung von Familienleistungen wie dem Kindergeld vorrangig zuständig. Im Beschäftigungsmitgliedstaat Österreich besteht gemäß Art 76 der VO EWG 1408…
…auf Erziehungsgeld hat. Im vorliegenden Fall ist daher gem Art 10 Abs 1 Buchstabe b Z i der VO EWG 574/72 der Wohnsitzstaat Ungarn für die Gewährung von Familienleistungen wie der Kinderbeihilfe (Kindergeld) vorrangig zuständig. Im Beschäftigungsmitgliedstaat Österreich besteht gem Art 76 der VO…
…EWG 1408/71. Im vorliegenden Fall ist daher gem Art 10 Abs 1 Buchstabe b Z i der VO EWG 574/72 der Wohnsitzstaat Ungarn für die Gewährung von Familienleistungen wie der Kinderbeihilfe (Kindergeld) vorrangig zuständig. Im Beschäftigungsmitgliedstaat Österreich besteht gem Art 76 der VO…
…EWG 1408/71. Im vorliegenden Fall ist daher gem Art 10 Abs 1 Buchstabe b Z i der VO EWG 574/72 der Wohnsitzstaat Ungarn für die Gewährung von Familienleistungen wie der Kinderbeihilfe (Kindergeld) vorrangig zuständig. Im Beschäftigungsmitgliedstaat Österreich besteht gem Art 76 der VO…
… mit Übersetzung, innerhalb obig gesetzter Frist wird ersucht. Einer Beschäftigung im Wohnsitzstaat Ungarn ist der Kindesvater nachgegangen bis? Fristverlängerung (Beschluss vom 21.11.2014) Auf Grund des Antrags des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 19.11.2014 wurde mit Beschluss vom 21.11.2014 die Frist…
…angepasst an die in Ungarn gewährte Familienbeihilfe, gewährt. Für die Monate Juli bis Dezember 2008 wurde diese nicht mehr gewährt, weil auch der Wohnsitzstaat Ungarn für die Tochter keine Familienbeihilfe mehr gewährt hat. Mit schriftlicher Eingabe vom 9.12.2009 erhob der Antragsteller Berufung und…
…Pflichtversicherte daher "Arbeitnehmer" iSd VO1. Im vorliegenden Fall ist daher gem Art 10 Abs 1 Buchstabe b Z i der VO EWG 574/72 der Wohnsitzstaat Ungarn für die Gewährung von Familienleistungen wie der Kinderbeihilfe (Kindergeld) vorrangig zuständig. Im Beschäftigungsmitgliedstaat Österreich besteht nach Art 10…
…er im Wohnsitzstaat als nicht versichert galt und in Ungarn keine Familienleistungen für das Kind der Bf (Kind) bezogen hat. Eine ungarische Versicherungskarte mit Ausstellungsdatum 21.04.2018 wurde der Abgabenbehörde vorgelegt (hier aufliegend in Ablichtung). Nach der zuletzt vorgelegten Bestätigung der in Ungarn für…
…40). Da im Beschwerdezeitraum sowohl der Vater, nämlich in Österreich, als auch die Mutter, nämlich in Ungarn, erwerbstätig waren, ist Beschäftigungsstaat einerseits Österreich, andererseits Ungarn. Wohnsitzstaat ist Ungarn. Es kommen daher die Bestimmungen von Art. 75 f. VO 1408/71 und von Art. 68 Abs…
…Fall der (Ehe-)Partner nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Da der Berufungswerber seine Einkünfte ausschließlich in Österreich bezogen hat, kann Ungarn als Wohnsitzstaat seine persönlichen und familiären Verhältnisse nicht bei der Besteuerung berücksichtigen. Der Berufungswerber hat aber in diesem Fall unmittelbar aus dem Gemeinschaftsrecht Anspruch darauf…
…der (Ehe-)Partner nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Da der Bw den wesentlichen Teil seiner Einkünfte in Österreich bezieht, kann Ungarn als Wohnsitzstaat seine persönlichen und familiären Verhältnisse nicht bei der Besteuerung berücksichtigen. Der Bw hat aber in diesem Fall unmittelbar aus dem Gemeinschaftsrecht Anspruch darauf…
…Körperschaftsteuererklärung insoweit abgegangen wurde, als die Anrechnung ungarischer Quellensteuer unterblieb. Mit Eingabe vom 15. Dezember 2000 wurde gegen den Körperschaftsteuerbescheid 1999 form- und fristgerecht Berufung erhoben. Habe ein Quellenstaat das Besteuerungsrecht an Einkünften, werde die tatsächlich entrichtete Steuer im Wohnsitzstaat angerechnet. Dabei dürfe jedoch nicht…
…so genannten Ansässigkeitsstaates oder Wohnsitzstaates), es sei denn, die Arbeit wird im anderen Vertragsstaat ausgeübt (Tätigkeitsstaat). Wird die Arbeit dort ausgeübt, so dürfen die dafür bezogenen Vergütungen im anderen Staat besteuert werden (Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaates). Art. 15 Abs. 2 DBA-Ungarn weist mit der so…
…H*****, ebenfalls ungarischer Staatsbürger und "Kleinkind". Der Bf übe eine (nicht näher angegebene) selbständige Tätigkeit von "01.01.2013-31.12.2014" aus. Das Feld "Datum der Einreise nach Österreich, bisheriger Wohnsitzstaat" wurde unausgefüllt gelassen. Er sei ungarischer Staatsbürger, seit Oktober 2004 verheiratet und ersuche…
…doppelt - in einem Jahr im Wohnsitzstaat und in einem anderen Jahr im Betriebsstättenstaat - verwertet wurde (Art 1 Abs.1 DBA Deutschland). Im vorliegenden Fall ist jedoch die Geltendmachung von Aufwendungen einer Betriebsstätte in Ungarn strittig, welche nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Ungarn nur dieser Betriebsstätte zugerechnet…
…Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern EWR-Länder sind die EU-Länder zuzüglich Island, Liechtenstein und Norwegen. Länder (ausgenommen EU-Länder und EWR-Länder), mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Diskriminierungsverbot abgeschlossen wurde, sind: Ägypten, Albanien, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Bahrain…
…Arbeitnehmern von einem Lohnkonto abgesehen, die keinen steuerlichen Bezug zu Österreich haben, dh. die weder beschränkt noch unbeschränkt steuerpflichtig sind (österreichischer Arbeitgeber beschäftigt zB einen Ungarn in Rumänien) und auch nicht von Österreich ins Ausland entsendet wurden. Rz 11194: § 78 EStG 1988, § 79 EStG 1988…