…des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes sowie dessen Verlängerung erfordert nicht nur das formelle Bestehen einer Wohnsitzmeldung, sondern die inhaltliche Richtigkeit dieser Meldung. Nicht nur die polizeiliche Abmeldung würde, wie der Berufungswerber vermeint, zu einem Verlust des Aufenthaltstitels führen, sondern ebenso der Umstand, dass eine Wohnsitzmeldung vorliegt…
…auch durch die (gesonderte) Wohnsitzmeldung des Ehemannes der Bw. ab 17. Oktober 2007 evident; die verspätete polizeiliche Meldung des Ehemannes der Bw. kann dabei keinen Ausschlag geben, weil der allgemeinen Lebenserfahrung nach in Streit befindliche Eheleute keine sofort nachvollziehbaren Maßnahmen (z .B. eine Wohnsitzmeldung) setzen…
…seines Vaters, C., in B. Die amtliche Wohnsitzmeldung an dieser Adresse wechselte häufig zwischen Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz, wobei der Bw. von 18.12.2002 bis 13.6.2003 sowie von 27.11.2003 bis 13.12.2005 die Unterkunft seines Vaters in B, als Hauptwohnsitz…
…er seit dem Jahr 1990 eine - nach seinen Angaben 33 m2 große Mietwohnung - inne. In dieser Unterkunft hatte er auf Grundlage der amtlichen Wohnsitzmeldung von 1990 bis November 2001 seinen Hauptwohnsitz. Er wohnte während der Arbeittage in Wien und verbrachte die arbeitsfreie Zeit - die Wochenenden…
…wobei der Umstand, dass die Geschlechtergemeinschaft aufgehoben sei, einer gemeinsamen Haushaltsführung nicht entgegenstehe. Des Weiteren liege laut polizeilicher Meldung eine gemeinsame Wohnsitzmeldung vor. Ein weiterer Wohnsitz des Ehegatten der Bw. sei nicht bekannt. Es sei daher die getrennte Haushaltsführung nachzuweisen. Des Weiteren ersuchte das Finanzamt…
…und dort der unbeschränkten Steuerpflicht unterliege. Sie verfüge zwar auch in Österreich über einen Wohnsitz bei ihren Eltern, wobei gemäß der von ihr erhaltenen Information bei einer Wohnsitzmeldung im Inland lediglich eine Hauptwohnsitzmeldung möglich gewesen sei. Ansässigkeitstaat gemäß Art. 4 DBA Deutschland sei jedenfalls Deutschland…
…sollte eine Stellungnahme abgeben, warum bis dato keine Wohnsitzmeldung in Stadt2 getätigt worden sei. - Weiters sollte sie bekannt geben, ob die Beibehaltung der Eigentumswohnung Adresse1 (idF Adresse1) privat veranlasst sei. Über die tatsächlichen Aufwendungen der Wohnung an ihrem Beschäftigungsort sollten eine detaillierte Aufstellung sowie belegmäßige…
…zeitgleich (Anfang August 1999) eine andere Wohnung in Wien, 16 in vertragliche Nutzung genommen, sodass sich dieser Vorgang als Übersiedelung der Ehegatten am gemeinsamen Zweitwohnsitz in Wien darstellt. Eine Wohnsitzmeldung, (z.B. als Nebenwohnsitz) an dieser nunmehrigen Wohnung in Wien erfolgte aber weder von der…
…und dafür zeitgleich (Anfang August 1999) eine andere Wohnung in Wien, 16 in vertragliche Nutzung genommen, sodass sich dieser Vorgang als Übersiedelung der Ehegatten am gemeinsamen Zweitwohnsitz in Wien darstellt. Eine Wohnsitzmeldung, (z.B. als Nebenwohnsitz) an dieser nunmehrigen Wohnung in Wien erfolgte aber weder…
…Behauptung, sie habe ihren Wohnsitz in Österreich in Folge der Auslandsbeschäftigung aufgegeben, nicht mit ihrer amtlichen Wohnsitzmeldung übereinstimme. Sie werde im Hinblick auf diesen Widerspruch aufgefordert ihren behaupteten ausschließlichen Wohnsitz in Irland nachzuweisen. Die vom Finanzamt angerechnete ausländische Steuer sei aus den von der Bw…
…Bw.) zu ihrem Arbeitgeber nach Wien pendeln. Die Wohnung in Wien sei eine Gemeindewohnung der Eltern. Der Grund für die aufrechte Wohnsitzmeldung in Wien sei eigentlich nur mehr der, dass der Anspruch auf diese Gemeindewohnung aufrechterhalten bleibe. Der Firmensitz ihres Arbeitgebers würde sich ausschließlich in…
…In Österreich hatte er keine Wohnung. Er war zwar seit Tätigkeitsbeginn am Unternehmensstandort als Hauptwohnsitz gemeldet. Die Wohnsitzmeldung dient im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber als eine Art inländische Postadresse. Der Bw. hatte an dieser Adresse keine Wohn- oder Schlafgelegenheit und hielt sich daher in der…
…habe es unterlassen sich von dieser Adresse abzumelden. Man habe von der immer noch aufrechten Wohnsitzmeldung keine Kenntnis gehabt. Die amtliche Abmeldung werde vom Unterkunftgeber in den nächsten Tagen veranlasst." In dem nicht gegenständlichen Verfahren betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens bezüglich der Einkommensteuer für die Jahre…
…Es sei daher am 1. Juni 2006 über die steuerliche Vertretung telefonisch eine schriftliche Erklärung über den Grund der bisher nicht erfolgten Wohnsitzmeldung am inländischen Wohnsitz des Gatten sowie eine Bestätigung der ausländischen Steuerbehörde betreffend Höhe der eventuell in den Jahren 2004 und 2005 bezogenen…
…Dienstgeber, Versicherer). Ebenso habe H.R. (bundesweit) kein KFZ angemeldet, in Wien keinen Telefonanschluss und keine Wohnsitzmeldung. Laut Handelsregisterauszug wurde die H.R.GmbH (Geschäftsanschrift: 1090 Wien, S-Gasse2, zwei Gesellschafter, Geschäftsführer und Gesellschafter: H.R.) am 5. Juli 1988 im Handelsregister gelöscht. An der…
…Unfalles nicht berücksichtigt worden seien. Der Sohn des Bw. habe trotz räumlich getrennter Wohnsitzmeldungen auf Grund eines "ausreichend intensiven Familienlebens" und eines familiären "Abhängigkeitsverhältnisses" sich im gemeinsamen Haushalt mit dem Bw. befunden. In Beantwortung des Vorhaltes des Zollamtes Wien vom 23. November 2006 hinsichtlich des…
…verwiesen, dass der Kindesvater aufrecht hauptwohnsitzgemeldet in D. 31 ist. Dem ist entgegen zu halten, dass Wohnsitzmeldungen lediglich Indizcharakter entwickeln; die tatsächlichen Verhältnisse werden damit nicht widergespiegelt. Weiters wird in der Berufungsschrift angeführt, dass der Kindesvater Alleineigentümer eines Einfamilienhauses ist, das die Kinder bewohnen. Aus…
…wurde - allenfalls verpflichtet ist, den Hauptwohnsitz in Italien anzumelden, wobei eine Wohnsitzmeldung aber lediglich als Indiz für den tatsächlichen Wohnsitz einer Person zu werten sein wird, erscheint im Hinblick auf das Vorhandensein bloß eines Zimmers und sohin keiner "Wohnung" am Dienstort, dies offenkundig nur zwecks…
…den Hauptwohnsitz in Italien anzumelden, wobei eine Wohnsitzmeldung aber lediglich als Indiz für den tatsächlichen Wohnsitz einer Person zu werten sein wird, erscheint im Hinblick auf das Vorhandensein bloß eines Zimmers in der Kaserne offenkundig nur zwecks Nächtigung während der Dienstzeit und keiner "Wohnung" überhaupt…
…da das Fahrzeug tatsächlich nicht bzw. nicht regelmäßig im Inland verwendet werde und sich der Hauptwohnsitz des Bw aufgrund der dortigen Wohnsitzmeldung in Deutschland befinde. Dem ist entgegenzuhalten: Der "ordentliche Wohnsitz" einer Person ist an dem Ort begründet, an dem sie sich in der erweislichen…