BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Witwenfortbetrieb Dr. Walter Nehsl, gegen den Bescheid des Finanzamtes Villach vom 26. Mai 1998 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1994 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen…
…Beitrag der brutto € 10.900,- betragen hatte an Lohnsteuer bereits € 4.746,25 einbehalten worden sei. Hinsichtlich eines Betrages in Höhe von € 12.396,68 führt die Berufung aus: "Diese Forderung betrifft hauptsächlich einen Witwenfortbetrieb hinsichtlich der Kanzlei ......, gemeinsam mit dem Rechtsanwaltspartner ......…
…vom 12.01.1993 an den Stb .L über 4 MB Speicheraufrüstung, MS-Windows 3.1 und MS-DOS 5.0 Lieferschein des Bw vom 04.07.1994 an den Witwenfortbetrieb des Stb. L betreffend Rückgabe obiger Wirtschaftsgüter sowie des Haustorschlüssels und eines Kanzleischlüssels Ausdruck…
…zu keinem Zeitpunkt vorgelegt worden. Die Kanzlei des Steuerberaters L hatte folgende Adresse: Wien3. Der Bw war im Besitz eines Haustorschlüssels und eines Kanzleischlüssels, die er am 4.7.1994 an den Witwenfortbetrieb zurückgegen hat. Die Gründe, warum der Bw im Besitz dieser Schlüssel war…
…1997 war das "A" in Form einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechtes unter Beteiligung von Herrn GH sen. und Frau EH und sodann als Einzelunternehmen der Frau EH (Witwenfortbetrieb) geführt worden. Die H-GmbH wurde mit Erklärung über die Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung vom 25…
…und Aufstockung des Anteils von S.L. von 5 v.H. auf 55 v.H. | 30.06.1984 | Beendigung des Witwenfortbetriebs und des Werkvertragsverhältnisses zwischen Bw2. und B1-GmbH | | S.L. wurde von der B1-GmbH für die Besorgung der Geschäftsführung…
…Vereinbarung vom 20. Juli 1982 über die Gestellung des S.L. als Kanzleiverweser der E-GmbH wurde mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 1x.xxxx.19xx pflegschaftsbehördlich genehmigt. Infolge der Beendigung des Witwenfortbetriebes zum 30. Juni 1984 wurde mit Wirkung vom 1. Juli 1984 der…
…Vereinbarung vom 20. Juli 1982 über die Gestellung des S.T. als Kanzleiverweser der E-GmbH wurde mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 1x.xxxx.19xx pflegschaftsbehördlich genehmigt. Mit Beendigung des Witwenfortbetriebes zum 30. Juni 1984 wurde die Tätigkeit des S.T., die Besorgung der…
…Vereinbarung vom 20. Juli 1982 über die Gestellung des S.T. als Kanzleiverweser der E-GmbH wurde mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 1x.xxxx.19xx pflegschaftsbehördlich genehmigt. Mit Beendigung des Witwenfortbetriebes zum 30. Juni 1984 wurde die Tätigkeit des S.T., die Besorgung der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 13. Dezember 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 13. Dezember 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird wie mit Berufungsvorentscheidung abgeändert. Betreffend die Bemessungsgrundlagen und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des J, Pensionist, geb. 19xx, Wien, vom 21. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17, vertreten durch ADir Mold, vom 19. Februar 2009 betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Der angefochtene Einkommensteuerbescheid des Jahres 2007…
Es muss damit für die Geltendmachung des Vorsteuerabzuges bereits im Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistungen mit entsprechender Gewissheit - "der Wahrscheinlichkeit nach allgemeiner Erfahrung" - feststehen, dass diese mit steuerpflichtigen Umsätzen in Zusammenhang stehen (werden). Ob nun das Vorliegen der ernsthaften Absicht zur späteren Einnahmenerzielung als klar…
übertragen werden können, ist der Meinung des steuerlichen Vertreters des Bw., es liege eine bestimmungsgemäße Verwendung einer Übertragungsrücklage gem. § 12 Abs. 8 EStG vor, zuzustimmen. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Rücklage gem. § 12 EStG 1988 auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten derart übertragen wird…